Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung, wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu schützen. [1].

Inhaltsverzeichnis

Organisationsstruktur

Die sechs Vorstände, die jeweils verschiedene Ressorts innerhalb der Vereinsarbeit federführend betreuen, leiten den Verein gemeinsam.

Sprecher

Für die SdK sind 50 ehrenamtliche Sprecher tätig, die die Interessen von Kapitalanlegern und Streubesitzaktionären auf jährlich rund 500 Hauptversammlungen börsennotierter deutscher Aktiengesellschaften vertreten. Dort nehmen sie das Rederecht wahr und nehmen zu den Jahresabschlüssen und der Lage der Gesellschaft Stellung. Die Sprecher vertreten entsprechend den SdK-Abstimmungsrichtlinien[2] die Stimmen der Mitglieder und Stimmrechtsgeber auf den Hauptversammlungen. Zu den Aufgaben der Sprecher gehört es, in begründeten Fällen im Vorfeld Gegenanträge zu stellen, auf der Versammlung bei strittigen Punkten Widerspruch zu Protokoll zu geben oder, falls nötig, Sonderprüfungen zu beantragen. Die Qualifikation zur Einschätzung der Unternehmenssituation entspringt dabei aus den in Studium und Beruf gesammelten Kenntnissen; unter den Sprechern der SdK finden sich beispielsweise Rechtsanwälte, Volks- und Betriebswirte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bank- und Industriekaufleute.

Mitglieder

Mitglieder der SdK können natürliche und juristische Personen sein, sofern ihre Mitgliedschaft nicht dem Zweck des Vereines zuwiderläuft. Dazu gehören auch Unternehmen, Personenvereinigungen, Investmentclubs, Vereine, Anstalten und Stiftungen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag, über den der Vorstand der SdK entscheidet. Der Verein hat Mitglieder, aktive Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie Fördermitglieder. Jedes Mitglied hat Anspruch auf Übermittlung der von der SdK herausgegebenen Publikationen und auf Vertretung seiner Aktien auf Hauptversammlungen nach Maßgabe der Richtlinien der SdK.

Der SdK hat nach eigenen Angaben etwa 12.000 direkte und (über Investmentclubs) indirekte Mitglieder [3].

Geschäftsstelle, Hauptstadtbüro und Vertretung Brüssel

Die Hauptgeschäftsstelle der SdK befindet sich in München. Die dort anfallenden Aufgaben beinhalten die Mitgliederverwaltung und -betreuung, die Bearbeitung und Beantwortung aller eingehenden Anfragen, die Koordination und Einteilung der Hauptversammlungsbesuche, sowie deren Nachbearbeitung, die Verwaltung der übertragenen Stimmrechte zu Hauptversammlungen, das Veranstaltungsmanagement, die Redaktion der Mitgliederzeitschrift „AktionärsReport“ sowie weitere verwaltungstechnische Aufgaben zum Betrieb der Vereinsarbeit.

Die SdK unterhält zusätzlich ein Büro in Berlin und eine Vertretung in Brüssel. Von diesen Stellen aus wird die politische Arbeit des Vereins vorangetrieben; hierzu gehören die Ausschussarbeit und die Stellungnahme bei Gesetzesentwürfen (beispielsweise UMAG und ARUG). Maßgebliche Vertreter der SdK in den Dependancen sind Lars Labryga in Berlin und Michael Ruoff in Brüssel. [4]

Aktivitäten

Die Vertreter der SdK besuchen im Jahr rund 500 Hauptversammlungen von in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Sprecher des Vereins nehmen dort ihr Rederecht wahr und vertreten die der SdK übertragenen Stimmrechte. Auch begründete Weisungen zur Stimmabgabe werden von der SdK ausgeführt, wenn sie mit den Abstimmungsrichtlinien der Schutzgemeinschaft konform gehen. Im Vorfeld der Hauptversammlungen, die besucht werden sollen, veröffentlicht die SdK ihr geplantes Abstimmungsverhalten [2]

Eine der Hauptaufgaben der SdK ist die Rechtsfindung in grundsätzlichen aktienrechtlichen Fragen durch das Führen gerichtlicher Verfahren. Zudem wirkt sie durch die Mitgliedschaft in maßgeblichen Kommissionen und Räten teilweise direkt am Gesetzgebungsverfahren mit; Vertreter der SdK werden in vielen Fällen als Sachverständige zu Gesetzesinitiativen geladen. An die Öffentlichkeit tritt der Verein außerdem mit Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen, die auf der Internetseite veröffentlicht und in den Medien diskutiert werden. Im Falle eklatanter Verletzungen der Interessen des Streubesitzes strengt die SdK Anfechtungsklagen an oder leitet Spruchverfahren ein, um beispielsweise im Falle zu geringer Abfindungszahlungen eine Erhöhung des Ausgleichsbetrags für die betroffenen Aktionäre zu erreichen. Auch bei Fragen zu Sammelklagen in den USA, sogenannten Class Actions, bietet die SdK ihren Mitgliedern Unterstützung an. [3]

Über die Publikationen des Vereins und seine Internetseite betreibt die SdK Anlegerschulung, hierzu gehört die Aufklärung der Kapitalanleger über ihre rechtliche Situation, besonders im Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung, sowie die Vorstellung und Erläuterung von Anlageprodukten in der Mitgliederzeitschrift „AktionärsReport“, die neunmal im Jahr erscheint.

Zu Jahresbeginn veröffentlicht die SdK alljährlich das „Schwarzbuch Börse“, eine Sonderausgabe der Mitgliederzeitschrift mit dem Untertitel „Die Schattenseiten des Kapitalmarkts“. Hier werden Skandale, Pleiten und Problemfälle des vergangenen Börsenjahres exemplarisch hervorgehoben, mit dem Zweck, den Blick der Anleger für Gefahrenquellen am Kapitalmarkt zu schärfen. Für Mitglieder des Vereins besteht eine sogenannte „Rechtshotline“, über die eine anwaltliche Erstberatung zu Fragen in Bezug auf die Kapitalanlage angeboten wird.

In Kooperation mit lokalen Banken führt die SdK in ganz Deutschland Unternehmenspräsentationen durch, im Rahmen derer sich Anleger ein eigenes Bild von deutschen Aktiengesellschaften machen können. Hierzu werden gewöhnlich drei Gesellschaften eingeladen, deren Finanz- oder Investor-Relations-Manager das Unternehmen in einem kleinen Rahmen persönlich vorstellen. So besteht für die Aktionäre auch die Möglichkeit, mit eigenen Fragen direkt an die Vertreter der Gesellschaften heranzutreten. [5]

Mitgliedschaften

Vertreter der SdK haben Sitz und Stimme in folgenden Gremien[3]:

Erfolge

MLP

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat sich schon seit mehreren Jahren mit der Transparenz der MLP-Bilanzen beschäftigt. So erreichte die SdK im Jahr 1999 durch ein OLG-Urteil, dass MLP zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichtes verpflichtet wurde und darin offenzulegen war, in welchen Beziehungen die MLP AG und ihre Tochtergesellschaften zu dem damaligen Hauptaktionär standen.

Auf der Hauptversammlung im Jahr 2002 wurde die Intransparenz des MLP-Geschäfts nicht nur von der Schutzgemeinschaft, sondern auch von zahlreichen anderen HV-Rednern kritisiert. [6]. MLP reagiert und stellte die Bilanz 2002 auf eine neue Basis [7]. Verschiedene Bilanzpositionen sollten nunmehr sehr konservativ bewertet werden, damit ging eine deutliche Ergebniskorrektur einher.

Primacom

Auf einer Hauptversammlung im Jahr 2004 sollte die Primacom AG zerschlagen werden, JP Morgan Chase und der amerikanischen Fonds Apollo Management wollten den Geschäftsbetrieb übernehmen und aus der AG herauskaufen.[8] Die damaligen Organe stellten die Aktionäre der Gesellschaft vor die Entscheidung Zerschlagung oder Insolvenz. Im Falle der Insolvenz hätten die Aktionäre keinen Restwert ihrer Aktien realisieren könnten. Für den Fall einer Zerschlagung sollten die Aktionäre für ihre Aktien einen geschätzten Restwert von 0,25 Euro pro Aktie erhalten. Dank der Mobilisierung zahlreicher freier Aktionäre durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.[9] konnten bei den Abstimmungen Weichenstellungen für eine nun mögliche neue Zukunft der Gesellschaft geschaffen werden. Die Verkaufspläne und die Liquidierung der Gesellschaft wurden abgelehnt und die Mehrheit der Hauptversammlung entzog dem damaligen Vorstand in einem eigens hierfür gestellten Antrag das Vertrauen. Markus Straub für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und Wolfgang Preuss, der damals mit noch fast 15% beteiligte Unternehmensgründer, wurden in den Aufsichtsrat gewählt. Nach der Hauptversammlung wurde auch noch Harald Petersen von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger in den Aufsichtsrat berufen.

Der neue Aufsichtsrat hat wenige Tage nach der Hauptversammlung des Jahres 2004 in seiner ersten Sitzung als Umsetzung des Vertrauensentzugs durch die Versammlung den damaligen Vorstand mit sofortiger Wirkung abberufen und neue Vorstände bestellt. Diese sahen in den folgenden Monaten keine Notwendigkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen und konnten mit den Gläubigern den Verzicht auf einen signifikanten dreistelligen Millionenbetrag erreichen. Dies war gleichbedeutend mit der Sanierung der Gesellschaft.

Drei Jahre später im Herbst 2007 unterbreitete die Omega I S.à r.l. den Primacom-Aktionären ein Übernahmeangebot in Höhe 10 Euro pro Aktie [10].

Mannheimer

Auf der Hauptversammlung der Mannheimer Holding am 27. Februar 2004 war unter anderem eine für die Sanierung erforderliche Kapitalerhöhung über 53 Millionen Euro beschlossen worden. Diese jedoch sollte unter Ausschluss des Bezugsrechts aller übrigen Aktionäre erfolgen und ausschließlich durch den mit knapp 20% beteiligten Großaktionär, die Uniqa Versicherungen AG, Wien, gezeichnet werden. Der Bezugsrechtsausschluss war ausdrücklich zur Bedingung für die Kapitalzufuhr durch die Uniqa gemacht worden. Sie bekundete die Absicht, dadurch die unternehmerische Führung bei der Mannheimer übernehmen und mit wenigstens 75% am künftigen Grundkapital beteiligt sein zu wollen. Nach Auffassung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. war jedoch weder eine Rechtfertigung noch die Notwendigkeit für den totalen Bezugsrechtsausschluss gegeben, da die unternehmerische Führung sich bereits mit einer einfachen Mehrheit erreichen lässt und das von freien Aktionären eingezahlte Geld die gleiche Funktion erfüllen kann wie das Geld der Uniqa. Ebenso kritisierte die Schutzgemeinschaft den Ausgabekurs für die neuen Aktien auf lediglich 1,50 Euro festzusetzen, zumal davon aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses ausschließlich der Großaktionär profitieren sollte. Folglich hatte (unter anderem) die SdK Anfechtungsklage gegen den Bezugsrechtsausschluss bei der geplanten Kapitalerhöhung der Mannheimer Holding erhoben. Das Anfechtungsverfahren konnte durch einen Vergleich beendet werden, dass den Aktionären, die am Tag der Hauptversammlung am 27. Februar 2004 im Aktienregister der Mannheimer AG eingetragen waren, und auf der HV gegen den entsprechenden HV-Beschluss entweder mit „NEIN“ gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, ein Bezugsrecht an der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis von 1,50 Euro einräumte. [11].

Spruchverfahren

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. betreibt auf eigenes Risiko und eigene Kosten zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen im Interesse ihrer Mitglieder, wenn z. B. bei Abfindungs- oder Umtauschangeboten den Aktionären kein fairer Preis angeboten wird. Betroffene Aktionäre profitieren von durch die Schutzgemeinschaft eingeleiteten Spruchstellenverfahren automatisch, wenn diese erfolgreich abgeschlossen werden. Durch dieses Engagement erstreitet die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. für die Aktionäre jährlich einen Mehrwert im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich [12]

Kritik

In den letzten Jahren war die SdK in Bezug auf negative Kursverläufe einzelner Gesellschaften in die Kritik geraten. Sie war dem Vorwurf ausgesetzt, das persönliche Wohl einiger ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten zu stellen, statt die Belange der Privatanleger zu vertreten. Die SdK weist darauf hin, dass sich Anlegerschutzvereinigungen bei ihrer Arbeit in einem schwierigen Spannungsfeld bewegen und Kursverluste von Gesellschaften mit Missständen korrelieren, auf welche die SdK hinweist. Bei der Kritik in den Medien werden nach Ansicht der SdK häufig pauschal die SdK und private Engagements ehrenamtlicher SdK-Vertreter miteinander vermengt.[13]

Bedeutende bzw. aufgrund einer Insolvenz ehemals bedeutende Aktiengesellschaften, mit deren zurückliegenden negativen Kursverläufen die SdK in Verbindung gebracht wurde, sind MLP [14] und Thielert.

Thielert AG

Im Fall der Thielert AG hatte die SdK die Öffentlichkeit im Herbst 2006 und im Schwarzbuch Börse 2006 vor Bilanzmanipulationen und einem möglichen Totalverlust in der Thielert-Aktie gewarnt.[15] Der Kurs brach daraufhin kurzzeitig ein, erholte sich aber zunächst rasch wieder. Inzwischen wurden die Bilanzen der Jahre 2003 - 2005 der Thielert AG in erster Instanz gerichtlich für fehlerhaft und nichtig erklärt. Am 1. Juli 2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thielert AG eröffnet. Die Aktie notiert im April 2009 bei ca. 31 Cent. Dem damaligen SdK-Vorstandsmitglied Markus Straub wurde vorgeworfen, nach der Veröffentlichung der Vorwürfe der SdK gegen Thielert Shortpositionen in der Aktie aufgebaut zu haben.

MLP AG

In Bezug auf die MLP AG wurden der SdK im Jahr 2002 Verbindungen zum Anlegermagazin Börse Online zum Vorwurf gemacht, nachdem Börse Online im Mai 2002 über angebliche Bilanzmanipulationen bei MLP berichtet hatte. Die SdK hat zu den Vorwürfen ausführlich Stellung genommen[16] und den Vorwurf, Informationen exklusiv an eine Zeitschrift vergeben zu haben, zurückgewiesen.

Wirecard

Im Jahr 2008 geriet die SdK im Fall von Wirecard in die Kritik.[17][18] Im Rahmen der Hauptversammlung am 24. Juni 2008 hat die SdK, wie auch ein Vertreter einer anderen Aktionärsvereinigung, kritische Fragen zur Geschäftstätigkeit und Bilanzierung öffentlich an die verantwortlichen Organe gestellt. Die Fragen ergaben sich aus dem für jedermann zugänglichen Jahresabschluss der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung haben dann auch über 20 Mio. Stimmen gegen Vorschläge der Verwaltung gestimmt. Als zwei Tage nach der Hauptversammlung der Börsenkurs von Wirecard zu sinken begann, wurde die SdK von Wirecard scharf angegriffen. Wirecard verdächtigte die SdK, sich von Leerverkaufsattacken mehrerer Hedgefonds zur Anheizung von Gerüchten instrumentalisieren zu lassen.[19] Markus Straub, damals noch Vorstandsmitglied der SdK, ging Mitte Mai 2008 eine Position in der Wirecard-Aktie ein, die von fallenden Kursen profitierte. Straub erklärte im Juli 2008 im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen seinen Rücktritt als stellvertretender Vorsitzender der SdK, um Schaden von der SdK fernzuhalten.[20] Die SdK hat gegen die Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung 2008 Anfechtungsklage erhoben, sowie eine Klage auf Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2007. Wirecard erhob im Gegenzug Klage gegen die SdK. Im September 2010 wurden Ermittlungsverfahren gegen vier aktive und ehemalige Funktionäre der SdK aufgenommen, darunter der Vorstandsvorsitzende Klaus Schneider und sein ehemaliger Stellvertreter Markus Straub. Ihnen werden Kursmanipulationen im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleister Wirecard zur Last gelegt. Straub und der ehemalige SdK-Funktionär Tobias Bosler wurden daraufhin in Untersuchungshaft genommen.[21]

Einzelnachweise

  1. Satzung der SdK
  2. a b Abstimmungsrichtlinien
  3. a b c Der Verein
  4. Kontaktdaten der SdK
  5. Leistungen für SdK-Mitglieder
  6. Pressemitteilung der Aktionärsvereinigungen Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK), Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie e.V. (VFA), und Aktionärinnen e.V.
  7. Pressemeldung der MLP AG vom 12. Februar 2003
  8. "Primacom: SdK kündigt massiven Widerstand an" - PM vom 14. Mai 2004
  9. [1]
  10. BAFin: Angebot
  11. [2]
  12. [3]
  13. Stellungnahme der SdK
  14. Aktionärsschützer auf Abwegen - manager magazin 10/2002
  15. Pressemitteilungen der SdK. Abgerufen am 20. November 2010.
  16. SdK wehrt sich gegen Unterstellungen der MLP - Pressemitteilung vom 24. Juni 2002
  17. [4]
  18. [5]
  19. [6]
  20. [7]
  21. http://www.sueddeutsche.de/geld/groesster-aktienbetrugsfall-in-deutschland-herbe-beschuldigungen-gegen-anlegerschuetzer-1.1005268

Weblinks

  • www.sdk.org (Offizieller Webauftritt)
  • www.handelsblatt.com Handelsblatt: "Das Schwarzbuch der Aktionärsschützer"
  • www.focus.de Focus Money: "Der in den Schnee pisst" (Artikel zu Rücktritt von SdK-Mitarbeiter Markus Straub)

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