- Schwagerehe
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Das Levirat (hebr. ייבום; auch: Jibbum, Leviratsehe, Schwagerehe; von altlat. levir = „Schwager“) bezeichnet die Ehe einer Witwe mit dem Bruder ihres verstorbenen Mannes. Sie tritt als Schutzbestimmung für die Erhaltung der erbberechtigten männlichen Nachkommenschaft einer israelitischen Familie im mosaischen Gesetz auf.
Es kommt in der Bibel erstmals in Genesis 38 LUT vor und als Gesetz in Deuteronomium 25,5–10 LUT. In Mischna und Talmud wird der Jibbum ausführlich im Traktat Jebamot (Seder Naschim) behandelt. Voraussetzung war, dass der Bruder kinderlos starb und somit keinen Erben hatte. Damit war das Land als gottgegebener Familienbesitz gefährdet. Um diesen Besitz zu schützen, der nach Vorstellung der Tora von Gott durch Josua verteilt worden war, und der Witwe eine sozial wie vital gesicherte Lebensstellung zu geben, heiratete der Bruder, soweit er auch zu Lebzeiten des Bruders schon lebte und volljährig war, seine Schwägerin. Sollte der nächste Bruder nicht in der Lage sein, die Schwägerin zu heiraten, ging die Pflicht auf den folgenden Bruder über. Wenn der einzig mögliche Bruder noch nicht heiratsfähig war, musste die Witwe bis zu dessen Volljährigkeit warten. Ziel dieser Ehe war es, einen männlichen Nachkommen zu zeugen, der den „Namen und Rechtsstellung“ des verstorbenen Gatten erhielt und rechtlich als dessen Sohn galt. Die Schwagerehe war nach judäischem Recht nicht gestattet, wenn aus der ersten Ehe bereits Kinder vorhanden waren. Der Vollzug des Levirats war als religiöse Pflicht gedacht. Wenn Zweifel daran aufkamen, dass der Bruder es als religiöse Pflicht ansah, wurde das Levirat nicht vollzogen. Zu betonen ist, dass das Levirat nur bei Zustimmung beider Parteien zur Ausübung kam.
Sollte einer der beiden Beteiligten nicht einwilligen, wurde die Zeremonie der Chalitza ausgeführt. Dabei zieht die Witwe dem Levir einen Chalitza-Schuh aus und spuckt vor ihm auf die Erde. Dabei wird ein bestimmter Spruch gesagt. Dies wurde traditionell vor den Ältesten vollführt, später wandelte es sich jedoch zu einer öffentlichen Zeremonie. Seit der Zeit Raschis wurde die Chalitza dem Levirat vorgezogen.
„Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll seine Witwe nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, damit dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel. Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, hingehen ins Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht ehelichen. Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er aber darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen –, so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm den Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Gesicht speien und soll antworten und sprechen: So soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht bauen will! Und sein Name soll in Israel heißen des ‚Barfüßers Haus‘.“
– Deuteronomium 25,5–10
Eine ähnliche Einrichtung wie das Levirat kannte das sassanidische Recht mit der so genannten čagar-Ehe. Heute ist das Levirat noch teilweise bei mongolischen und turkischen Völkern verbreitet.
Siehe auch
Weblinks
- David Volgger: Artikel Levirat / Leviratsehe; in: M. Bauks, K. Koenen (Hgg.): Das wissenschaftliche Bibellexikon im Internet / AT; 2007ff.
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