B 121

B 121
121
Basisdaten
Name: Weyerer Straße
Gesamtlänge: 42 km
Bundesländer: Niederösterreich
Oberösterreich
Verlaufsrichtung: Nord-Süd
121a
Basisdaten
Name: Weyerer Straße
Gesamtlänge: 1,5 km
Bundesland: Niederösterreich
Verlaufsrichtung: West-Ost

Die Weyerer Straße (B 121) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie hat eine Länge von 42 km und führt von der West Autobahn (A 1) nahe Amstetten nach Weyer an der Enns. Die Straße führt entlang der Ybbs von Amstatten bis nach Waidhofen an der Ybbs. Ab hier folgt sie der österreichischen Eisenstraße bis Weyer. Sie verläuft dabei durch die nördlichen Ausläufer der Ybbstaler Alpen. Die Weyerer Straße folgt stets dem Verlauf der Nebenstrecke Amstetten-Kastenreith der Rudolfsbahn.

Geschichte

Die Waidhofner Commercialstraße wurde 1827 fertiggestellt und besaß drei Mautstationen in Greinsfurth, Kematen und Waidhofen, die der Staatskasse rund 3.650 Gulden einbringen sollten. [1]

Die Straße von Aschbach nach Kematen und Waidhofen bis an die oberösterreichische Grenze gegen Weyer gehört zu den 17 Straßen, die 1866 zu niederösterreichischen Landesstraßen erklärt wurden. [2] Auf oberösterreichischer Seite gehörte die Weyr-Waidhofner Straße ebenfalls zu den Landesstraßen. [3]

Seit 1932 wird die Weyer-Waidhofener Bezirksstraße in Oberösterreich als Gaflenzer Straße bezeichnet. [4]

Nach dem Anschluss Österreichs wurde das oberösterreichische Straßennetz nach reichsdeutschem Vorbild neu geordnet. Die Straße zwischen Kasten und Waidhofen wurde am 1. April 1940 zur Landstraße I. Ordnung erklärt und als L.I.O. 23 bezeichnet.[5]

Die Amstetten-Weyr Straße gehört seit dem 1. April 1948 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[6]

Quellen

  1. Wiener Zeitung vom 13. Oktober 1827, Amtsblatt S. 629.
  2. Gesetz über die Erklärung einer Anzahl von Straßenzügen zu Landesstraßen, wirksam für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns. LGBl. Nr. 6/1866. § 1 Nr. 11
  3. Gesetz, wirksam für das Erzherzogthum ob der Enns, betreffend die Landes- und Bezirks-Straßen. LGBl. Nr. 2/1866.
  4. Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1931, betreffend die Neubenennung der wichtigeren öffentlichen Straßen in Oberösterreich, ausgenommen die Bundesstraßen. LGBl. Nr. 15/1932.
  5. Festlegung des Netzes der Landstraßen I. Ordnung im Reichsgau Oberdonau. Veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt des Reichsgaus Oberdonau.
  6. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis A.


Die Weyerer Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.

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