- Schwerbehinderte
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Schwerbehinderter ist ein Begriff der in Deutschland vor allem in rechtlichen Regelungen zur Bezeichnung von Menschen mit einer hochgradigen Behinderung benutzt wird.
Schwerbehinderte sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind. Der Grad der Behinderung (GdB), nicht zu verwechseln mit „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) bezeichnet, wird auf Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt, die gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis ausstellen.
Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27. September 2000 müssen Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen wenigstens fünf Prozent davon für Schwerbehinderte bereitstellen. Andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro (Stand 2005) für jeden nicht beschäftigten Schwerbehinderten zu entrichten.
Schwerbehinderte haben ferner besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile, bei besonders schweren Behinderungen auch Vergünstigungen bei der Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und auf Antrag die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, vom 19. Juni 2001.
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