Schönkirchen

Schönkirchen
Wappen Deutschlandkarte
Wappen der Gemeinde Schönkirchen
Schönkirchen
Deutschlandkarte, Position der Gemeinde Schönkirchen hervorgehoben
54.34166666666710.22416666666727
Basisdaten
Bundesland: Schleswig-Holstein
Kreis: Plön
Amt: Schrevenborn
Höhe: 27 m ü. NN
Fläche: 16,02 km²
Einwohner:

6.272 (31. Dez. 2010)[1]

Bevölkerungsdichte: 392 Einwohner je km²
Postleitzahl: 24232
Vorwahlen: 0431, 04348
Kfz-Kennzeichen: PLÖ
Gemeindeschlüssel: 01 0 57 074
Adresse der Amtsverwaltung: Dorfplatz 2
24226 Heikendorf
Webpräsenz: www.amt-
schrevenborn.de
Bürgermeister: Eckhard Jensen
Lage der Gemeinde Schönkirchen im Kreis Plön
Karte

Schönkirchen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.

Inhaltsverzeichnis

Geografie und Verkehr

Schönkirchen liegt direkt nordöstlich von Kiel an der Bundesstraße 502, die entlang der Küste nördlich von Kiel nach Schönberg (Holstein) verläuft, und an der Linie der Kiel-Schönberger Eisenbahn.

Geschichte

Zu Beginn des 13. Jahrhunderts erreichte die deutsche Kolonisierung nach dem Wendenkreuzzug den Raum des heutigen Schönkirchen; der Ort selbst wurde in einer Urkunde von 1294, dem Codex Cismariensis, erstmals erwähnt.[2]

Der Landesherr Johann II. hatte das Patronat über Kirche und Dorf inne, musste jedoch das Dorf in der Teilungsurkunde vom 7. Februar 1316 an seinen Großneffen Johann III. abtreten. Schönkirchen war danach unmittelbarer Besitz des Landesherrn und zur Kieler Burg dienstpflichtig. Später wurde es Lehnsgut und stand damit im Besitz verschiedener adliger Herren. Im Jahr 1356 wurde Schönkirchen an das Heiligengeistkloster zu Kiel verkauft, in dessen Besitz es für die nächsten etwa 200 Jahre blieb.

Wie die zum Gut Kronshagen gehörigen Dörfer des Klosters lag die Verwaltung beim Kieler Rat, der verpflichtet war, die Gerichtsbarkeit auszuüben und die Einkünfte zum Nutzen der mit dem Kloster verbundenen Armen- und Krankenhäuser sowie zu sonstigen frommen Zwecken zu verwenden. Diese Verpflichtung kam der Kieler Rat in der Folge allerdings nur unvollkommen nach, so dass sich die Beschwerden häuften.

Nach der schleswig-holsteinischen Landesteilung vom 9. August 1544 kamen Kiel und die umliegenden Dörfer zum Landesteil Schleswig-Holstein-Gottorf. Herzog Adolf I. regelte die Einhaltung der festgelegten Einkünfteverteilung aus dem Dorf Schönkirchen, konnte sich gegenüber dem Kieler Rat erst nach Intervention des Kaisers Maximilian II. durchsetzen. Schönkirchen blieb danach bis zum 18. Jahrhundert an die Stadt Kiel zahlungspflichtig, zuletzt mit einer jährlichen Zahlung von 10 Reichstalern und 45 Schillingen an die Kieler Nikolaikirche und Holzfuhren für die Stiftungen, Schulen und Organisten in Kiel.

Schönkirchen war ein armes Dorf mit schlechten Bodenverhältnissen, so dass sich Handwerker nur schlecht ernähren konnten. Als eine der ersten Selbsthilfeorganisationen wurde die Brand- und Kirchengilde von 1560 gegründet, die im Brandfalle Unterstützung leisten sollte.

Mitte des 19. Jahrhunderts warfen die großen Ereignisse der Weltgeschichte ihre Schatten bis nach Schönkirchen. War Schleswig-Holstein-Gottorf durch den Vertrag von Zarskoje Selo im Tauschwege in den dänischen Gesamtstaat eingegliedert worden, stand Holstein nach dem deutsch-dänischen Krieg 1864 zunächst unter gemeinsamer Verwaltung durch Österreich und Preußen, wurde durch den Vertrag von Gastein österreichischer Verwaltung unterstellt, bis Österreich im Deutschen Krieg von 1866 Preußen unterlag. Aus den Herzogtümern Schleswig und Holstein wurde 1867 die preußische Provinz Schleswig-Holstein gebildet.

Das benachbarte Kiel wurde 1867 zum Kriegshafen des Norddeutschen Bundes und 1871 zum Reichskriegshafen. Dies zog die Ansiedlung der Kaiserlichen Werft Kiel und von Industriebetrieben wie Eisengießereien, Werften und anderen Rüstungsbetrieben nach sich bzw. führte zur Änderung der Produktion bereits bestehender Betriebe wie der Maschinenbauanstalt und Eisengießerei Schweffel & Howaldt. Der hohe Bedarf an Arbeitskräften führte einerseits zu einem rasanten Anstieg der Bevölkerungszahlen in Kiel selbst, aber auch zu einem verstärkten Zuzug in die Kieler Randgemeinden.

Im Ersten Weltkrieg waren auf den Werften Sonderschichten zu arbeiten, ohne dass dafür Sonderrationen an Lebensmitteln gewährt wurden. Die auf den Bauernstellen verbliebenen Frauen, Kinder und Altenteiler schafften nur mühsam die Bestellung der Felder und die Einbringung der Ernten. 64 Männer aus Schönkirchen fielen in den Kampfhandlungen.

Die Jahre der Weimarer Republik waren geprägt von Hyperinflation und Weltwirtschaftskrise. Wie im übrigen Schleswig-Holstein konnte die NSDAP bereits frühzeitig Wähler an sich binden. Nach der Machtergreifung 1933 wurden die Rüstungsanstrengungen auch in den Kieler Betrieben wieder intensiviert. Für ihre Belegschaften errichteten die Rüstungsbetriebe Werkssiedlungen, so z.B. die Anschützwerke (Anschützsiedlung) und die Deutschen Werke (Kalkstein, Kemmecken).

Im Zweiten Weltkrieg wurden in Schönkirchen verschiedene Arbeiterlager eingerichtet, in denen die Dienstverpflichteten für die Kriegsmarinewerft Kiel, die Feinmechanischen Werke und anderer Rüstungsbetriebe untergebracht waren. In späteren Jahren wurden die Lager zudem verstärkt mit Fremdarbeitern belegt. Auf dem Gebiet der Gemeinde wurden zudem mehrere Batterien der Flugabwehr zum Schutze Kiels untergebracht.

Nach dem Krieg waren sehr viele Flüchtlinge, Vertriebene und Bombengeschädigte unterzubringen. Dies geschah zunächst in den Barackenlagern, bis Wohnungsbaustandorte im gesamten Gemeindegebiet ausgewiesen werden konnten (Brammerkamp, Augustental/Schönberger Landstraße, Haferberg usw.). Um jedoch nicht zu einer bloßen Schlafsiedlung zu werden - 1951 waren 70 % der arbeitenden Bevölkerung bei den Howaldtswerken beschäftigt - wurde 1967 mit der Erschließung des Gewerbegebietes Söhren begonnen.

Bis zum 1. Januar 2007 war Schönkirchen amtsfreie Gemeinde. Seitdem bildet die Gemeinde mit den Nachbargemeinden Heikendorf und Mönkeberg das Amt Schrevenborn.

Marienkirche zu Schönkirchen

Politik

Von den 19 Sitzen in der Gemeindevertretung hat die CDU seit der Kommunalwahl 2008 neun Sitze, die SPD acht Sitze und die FDP zwei Sitze.

Ortsgliederung

Zur politischen Gemeinde Schönkirchen gehören das Dorf Schönkirchen selbst und die früher zur Gemeinde Oppendorf gehörenden Dörfer Schönhorst, Flüggendorf und Oppendorf sowie die Orte Hof Schönhorst und Landgraben. Durch Beschluss der Gemeindevertretung Oppendorf vom 1. Oktober 1968 wurde die Gemeinde Oppendorf zum 1. April 1970 in die Gemeinde Schönkirchen eingegliedert.

Wappen

Blasonierung: „Auf rotem Schildfuß, darin ein von zwei goldenen Ähren begleitetes silbernes (holsteinisches) Nesselblatt, in Gold der neugotische, mit einem Satteldach abschließende rote Turm der Schönkirchener Marienkirche, in den Oberecken begleitet von zwei roten heraldischen Rosen.“[3]

Partnerschaften

Seit 1990 besteht eine Partnerschaft zur Stadt Brüel in Mecklenburg-Vorpommern und seit 1999 zur Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf in Niederösterreich. Außerdem besteht eine Partnerschaft zwischen der örtlichen Kirchengemeinde und einer in Tansania in Afrika. Die Schönkirchener Kirchengemeinde unterstützt die dort ansässige Gemeinde seit 2006 mit Spenden.

Wirtschaft und Infrastruktur

Ende der 1960er Jahre wurde das Gewerbegebiet Söhren angelegt und 1973 und 1989 erweitert. Im Gewerbegebiet haben u.a. die Probsteier Wurstfabrik Pfeifer sowie die Firmen Wöhlk und Stryker Produktionsstandorte.

Schulen

Schönkirchen besitzt eine Grundschule, eine Regionalschule und eine Förderschule. Es bestehen Angebote für Kinderbetreuung am Nachmittag.

Vereine

Musik

Das Dorf Schönkirchen besitzt einen selbstgeschriebenen Song, der bei besonderen Anlässen, wie der Gilde, gespielt wird.

Quellen

  1. Statistikamt Nord: Bevölkerung in Schleswig-Holstein am 31. Dezember 2010 nach Kreisen, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten (PDF-Datei; 500 kB) (Hilfe dazu)
  2. [zum gesamten Abschnitt "Geschichte" vergl. Prien, Brigitte, Vorreiter Hanns, Waldner, Jürgen H. (Hrsg.): "Chronik 700 Jahre Schönkirchen"; Kiel; Howaldtsche Buchdruckerei, 1993, S. 24 (m.w.N.)]
  3. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

Weblinks


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