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Software [ˈsɒf(t)wɛː] ist ein Sammelbegriff für die Gesamtheit ausführbarer Programme und die zugehörigen Daten,[1] welche die Arbeitsweise von softwaregesteuerten Geräten beeinflussen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Literatur zu Softwaretechnik wird die Definition eingeschränkt auf Computerprogramme und die mit ihnen eng verbundenen Ressourcen, wie z. B. Konfigurationsdaten neben Icons und Schriftarten, die zum Betrieb notwendig sind.[2] Daten, die zur Verarbeitung bestimmt sind (z. B. digitalisierte Musikstücke), werden hier meist nicht als Software verstanden.[3] Diese Definition wird auch als Softwaresystem oder Softwareprodukt angesehen, das als Beiwerk zusätzlich Bestandteile wie z. B. die Softwaredokumentation in der digitalen oder gedruckten Form eines Handbuchs enthalten kann.[4][5] In diesem Sinne wurde der Begriff erstmals 1958 von John W. Tukey benutzt.

Die allgemeine Definition beschreibt Software als Gegenstück zur Hardware, wobei Software hier jede Art von digitalen Daten umfasst, die auf einer Hardware gespeichert sein können, von der Firmware und (möglichem) BIOS, dem Betriebssystem, den I/O-Daten bis hin zu allen (möglichen) Dateien eines softwaregesteuerten Gerätes. Dieser Definition nach gehören zur Software auch z. B. Musikdaten auf einer CD. Wobei die CD selbst der Datenträger (die Hardware) ist, auf dem die Software gespeichert wurde, die für ein softwaregesteuertes Gerät, den CD-Spieler, bestimmt ist.

Inhaltsverzeichnis

Software als Gegenstück zur Hardware

Aus technischer Sicht bezeichnet Software alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines softwaregesteuerten Gerätes.

Physische Bestandteile umschließen alles, was sich anfassen lässt (die Geräte selbst, zuzüglich Kabel, etc. – zusammen Hardware genannt). Hardware gibt den physischen Rahmen vor, innerhalb dessen Grenzen eine Software funktioniert: Sie stellt den physischen Träger, auf dem die Software existiert und die weitere physische Umgebung, allein mit Hilfe dessen eine Software ihre Funktion erfüllen kann.

Aus physischer Sicht könnte man sagen, dass es so etwas wie Software nicht gibt, da sie keine eigene Substanz besitzt. Was es gibt, das ist der Datenträger, der eine bestimmte Beschaffenheit aufweist. Software ist ein (meist elektronisch veränderbarer) Teil dieser Beschaffenheit.

Zur Veranschaulichung der nichtphysischen Gestalt von Software und ihren Einfluss auf die Arbeitsweise solcher Geräte, lässt sich ein Computer vorstellen, auf dem ein alternatives Betriebssystem installiert wird. Dafür muss die Hardware nicht erweitert oder ausgetauscht werden, was bedeutet, dass das Gerät äußerlich unverändert wirkt. Dennoch arbeitet es dank der neuen Software anders, als zuvor.

Arten von Software

Software lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden.

Sie kann nach Nähe zur Hardware unterteilt werden in:

Nach Art des Auftraggebers:

Software nach der Art der Einbettung:

Einstufung nach Nutzungsrecht (Lizenz):

Nach Quellcode-Veränderbarkeit:

Nach Verfügbarkeit:

Andere:

Erstellung von Software

Die Entwicklung von Software ist ein komplexer Vorgang. Dieser wird durch die Softwaretechnik, einem Teilgebiet der Informatik, systematisiert. Hier wird die Erstellung der Software schrittweise in einem Prozess von der Analyse über die Softwaremodellierung bis hin zum Testen als wiederholbarer Prozess beschrieben.

In aller Regel wird die Software nach der Entwicklung mehrfach angepasst und erweitert. Der Software-Lebenszyklus kann daher viele Jahre betragen.

Wesen und Eigenschaften von Software

Software ist vergegenständlichte, im Voraus geleistete geistige Arbeit:

  • Vergegenständlicht heißt: Die Ergebnisse der geistigen menschlichen Tätigkeit liegen in Form eines Gegenstandes vor; hier in Form des auf dem Datenträger (CD-ROM, Magnetband, …) gespeicherten Programms.
  • Im Voraus geleistet meint: Die Programmautoren erarbeiten z. B. ein Lösungsverfahren für die korrekte Trennung aller deutschen Wörter in einem Textverarbeitungsprogramm. Damit ist im Voraus, also bevor diese Tätigkeit überhaupt anfällt, schon für alle Schreiber, die mit diesem Textverarbeitungsprogramm arbeiten, die geistige Arbeit „korrektes Trennen deutscher Wörter“ geleistet. Dabei kann ein Softwareentwickler mitunter auf „im Voraus“ von Dritten entwickelte Algorithmen zurückgreifen.

Weitere Eigenschaften von Software sind:

  • Software wird nur einmalig erzeugt und kann dann mit verhältnismäßig geringen Kosten kopiert und verteilt werden und breite Wirkung entfalten; Kosten entstehen durch den Datenträger, Werbung, Herstellen von Schulungsunterlagen und durch etwaige Lizenzen.
  • Software verschleißt nicht durch Nutzung sie unterliegt jedoch auch mit der Zeit der Softwarealterung.
  • Software ist austauschbar, aktualisierungsfähig, korrigierbar und erweiterbar, insbesondere dann, wenn Richtlinien eingehalten werden und der Quelltext verfügbar ist.
  • Software kann vorkonfiguriert werden, um so eine Neuinstallation zu beschleunigen und um Fehler bei der Konfiguration zu minimieren.
  • Software tendiert dazu, umso mehr Fehler zu enthalten, je neuer und je komplexer sie ist. Außer bei Software von trivialem Funktionsumfang ist daher nicht von Fehlerfreiheit auszugehen. Fehler werden häufig erst nach Veröffentlichung einer neuen oder funktionserweiterten Software bekannt. Diese werden dann oftmals durch Veröffentlichung einer um die bekannt gewordenen Fehler bereinigten Softwareversion oder eines Patches behoben. Softwarefehler bezeichnet man auch als Bugs.
  • Der Beweis der Fehlerfreiheit ist in der Regel nicht zu erbringen. Nur bei formaler Spezifikation der Software ist der mathematische Beweis ihrer Korrektheit theoretisch überhaupt möglich.

Juristische Definition

In der Rechtsprechung wird zwischen Individualsoftware und Standardsoftware unterschieden: Bei dem Erwerb von Individualsoftware wird ein Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag abgeschlossen, der Erwerb von Standardsoftware gilt als Sachkauf.

Siehe auch: Seriennummer, Spyware, Langzeitarchivierung, Gebraucht-Software

Lizenzmodelle

Die Verbreitung und Nutzung von Software unterliegt dem Urheberrecht. Es gibt in diesem Zusammenhang mehrere typische Überlassungsmodelle:

  • Verkauf: Der vollständige Verkauf von Software, inklusive der Überlassung von Weiterverbreitungsrechten, kommt praktisch nur zwischen Firmen vor, in der Regel im Rahmen von Auftragsprogrammierung oder beim Verkauf einer Softwareentwicklungsfirma.
  • Nutzungsrecht: Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. Dieses Modell ist auch bei der Auftragsprogrammierung üblich, bei der eine Firma ein Programm für den Eigengebrauch einer anderen Firma speziell entwickelt. Bei Freeware ist dieses Recht kostenlos, was nicht mit Freie Software verwechselt werden darf.
  • Freie Software/Open Source/GPL: Freie Software darf von jedem genutzt, beliebig verändert und weiterverbreitet werden. Oft unterliegt dieses Recht gewissen Einschränkungen, wie zum Beispiel der Nennung des Autors oder die Verpflichtung, veränderte Versionen unter die gleiche Lizenz zu stellen (GPL).

Software, die nicht zur letzten Gruppe zählt, wird proprietär genannt. Zwischen den oben genannten Hauptformen der Softwareverbreitung gibt es zahlreiche Zwischen- und Mischstufen.

Siehe auch: Lizenzen der freien Software, Lizenzmanagement

Quellen

  1. Wolfgang Lassmann: Wirtschaftsinformatik. ISBN 978-3-409-12725-7.
  2. http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/technik/computer/index,page=1207964.html
  3. Auszug aus lexikon.meyer.de: „[...] Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Software meist nur auf Programme bezogen, nicht aber auf andere Daten [...]“ (eine Verlinkung dahin ist nicht mehr möglich, da „Meyers Lexikon Online“ zum 23.03.2009 eingestellt wurde).
  4. Stefan Schneider: Empirische Evidenz für die Relevanz des Geschäftsmodells Softwareentwicklung und -absatz. ISBN 978-3-8350-0197-8.
  5. Lehr- und Übungsbuch Informatik 1. Hanser Verlag, 2003, Seite 311 [1]

Siehe auch

Literatur

  • John W. Tukey: The Teaching of Concrete Mathematics. In: The American Mathematical Monthly. Vol. 65, no. 1 (Jan. 1958), pp 1–9. (Erstmalige Verwendung des Begriffs Software im heutigen Sinn)
  • F. R. Shapiro: Origin of the term software: Evidence from the JSTOR electronic journal archive. In: IEEE Annals of the History of Computing. 22 (April–June 2000), 69.
  • Sebastian von Engelhardt: Die ökonomischen Eigenschaften von Software. In: Jenaer Schriften zur Wirtschaftswissenschaft. 14/2006, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, ISSN 1611-1311.

Weblinks


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