- Screen Shot
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Unter einem Screenshot (engl. ['skriːnʃɔt]) oder einer Bildschirmfotografie, früher auch Hardcopy, versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen graphischen Bildschirminhalts als Rastergrafik. Die Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer Kamera, was auch möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Nutzen
Screenshots werden eingesetzt:
- zur Fehlerdokumentation
- zum Kopieren von Bildern aus Programmen, die man anders nicht abspeichern kann
- zur einfachen Demonstration von Programmen, z. B. zur Werbung
- zur Hilfestellung bei der Benutzung von Programmen
- als Beweisbilder von erreichten Spielständen in Computerspielen, was jedoch relativ leicht zu fälschen ist
- zum pixel-genauen Abmessen von Größen, Abständen etc., besonders bei der Gestaltung von Programmoberflächen oder Webseiten
Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Erstellung
Die meisten Betriebssysteme bieten Möglichkeiten, Screenshots zu erstellen. Darüber hinaus enthalten auch viele primär zur Bildbearbeitung gedachte Programme, z. B. GIMP oder ImageMagick, Funktionen zum Erstellen von Screenshots.
Unter Windows sowie unter KDE und GNOME können Screenshots durch einfaches Drücken der Drucktaste (Druck, Print Screen, Print Scrn oder Prt Sc) erstellt werden. Bei manchen Notebooks, bei denen „Einfügen“ (Einfg) und „Druck“ mit derselben Taste belegt sind, muss vorher zusätzlich die Taste Fn gedrückt und gehalten werden. Dabei wird immer ein Abbild des gesamten Bildschirms in die Zwischenablage gelegt, von wo aus es dann in die meisten Bildverarbeitungsprogramme eingelesen werden kann (unter Windows beispielsweise Microsoft Paint öffnen und den zwischengespeicherten Screenshot mittels Klick auf die rechte Maustaste und "Einfügen" oder mittels der Tastenkombination Strg-V ins Programm kopieren). Unter Windows und GNOME kann man darüber hinaus mit Hilfe der Tastenkombination Alt-Druck das gerade aktive Fenster als Grafik in die Zwischenablage legen.
Unter Mac OS X können Bildschirmfotos entweder durch expliziten Start des Programms Bildschirmfoto oder durch die Tastenkombination Apfel-Shift-3 (gesamter Bildschirm) bzw. Apfel-Shift-4 (rechteckiger Teil eines Bildschirms, mit der Maus „aufgezogen“) erzeugt werden. Drückt man nach Apfel-Shift-4 die Leertaste, kann man ein einzelnes Fenster auswählen und „fotografieren“. Die Bilddateien werden standardmäßig als Bilddateien im PDF-Format (vor Version 10.4) oder PNG-Format (ab 10.4) auf dem Schreibtisch abgelegt; mit Hilfe von Zusatzprogrammen ist das Dateiformat auch wählbar. Alternativ kann man das Bildschirmfoto auch in die Zwischenablage kopieren; dies geschieht mit der Tastenkombination Apfel-Shift-Ctrl-3 (gesamter Bildschirm) bzw. Apfel-Shift-Ctrl-4 (Teil eines Bildschirms). Ab Mac OS X 10.5 „Leopard“ kann das zum Fotografieren ausgewählte Rechteck mit Hilfe der Umschalt-, der Leer und der Alt-Taste verschoben oder in der Größe verändert werden. Die Bildschirmfoto-Funktionalität wird von Apple standardmäßig deaktiviert, sobald der DVD-Player läuft.
Siehe auch: Bildschirmkamera
Wert als Beweismittel in Gerichtsverfahren
Das Landgericht Hamburg (8. Zivilkammer) äußerte sich in einem Verfahren der Sony BMG am 14. März 2008 zum Beweiswert selbstgefertigter Screenshots und hielt diese nicht für ausreichend ("Die von der Firma proMedia GmbH selbst gefertigten Ausdrucke sind ... kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen.").[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
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