- Sekundärkostenstelle
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Eine Hilfskostenstelle (auch Vorkostenstelle, Sekundärkostenstelle oder Nebenkostenstelle) ist eine Kostenstellenkategorie, die in der Kostenstellenrechnung zum Zwecke der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen gebildet wird. Hilfskostenstellen stehen im Gegensatz zu Endkostenstellen. Auf Hilfskostenstellen selbst werden keine Kostenträger gefertigt sondern sie erbringen lediglich die für den Produktionsprozess notwendigen Infrastrukturleistungen, wie etwa Energieversorgung, innerbetrieblicher Transport und Verwaltung. In der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden die Gemeinkosten der Hilfskostenstellen direkt oder indirekt auf die Endkostenstellen verrechnet, da die Kosten einer Hilfskostenstelle nicht direkt auf einen Kostenträger umgelegt werden können. Dabei sollten möglichst verursachungsgerechte Bezugsgrößen für die Inanspruchnahme der Leistungen gewählt werden.
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