- Selbstwählferndienst
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Eine Selbstwähleinrichtung ist in der Telekommunikation ein Mechanismus, mit dem ein Benutzer eine Wählverbindung herstellen kann, ohne dass diese von einem „Fräulein vom Amt“ manuell geschaltet wird.
Die Teilnehmerselbstwahl wurde Ende des 19. Jahrhunderts durch die Automatisierung der Vermittlung ermöglicht. Zunächst wurden Tasten verwendet, später setzte sich die Wählscheibe durch.
Die erste Selbstwähleinrichtung patentierte Almon B. Strowger 1889, der auch 1892 die erste automatische Vermittlungsstelle La Porte, Indiana, einrichtete.
Die erste Selbstwähleinrichtung in Deutschland wurde am 10. Juli 1908 in Hildesheim für den Ortsverkehr mit 900 Teilnehmern in Betrieb genommen. Der nationale Fernsprechverkehr wurde ab 1923 automatisiert (in Weilheim/Obb. wurde am 16. Mai 1923 das erste Selbstwählfernsprechamt der Welt mit 5 Ortsnetzen in Betrieb genommen), während die erste grenzüberschreitende Selbstwählverbindung erst am 3. September 1955 zwischen Lörrach und Basel in Betrieb genommen wurde. Erst 1966 war die Teilnehmerselbstwahl in der Bundesrepublik flächendeckend eingeführt und die letzte manuelle Vermittlung in Uetze bei Hannover im April 1966 abgeschafft. Es dauerte weitere 6 Jahre, bis in der Bundesrepublik für den Selbstwählferndienst einheitliche Vorwahlnummern und die Verkehrsausscheidungskennziffern „0“ für Inland und „00“ für Ausland eingeführt waren, womit auch eine internationale automatisierte Fernwahlmöglichkeit geschaffen war.
Siehe auch: Nummernschalter, Tastenwahlblock, Impulswahlverfahren, Mehrfrequenzwahlverfahren, ISDN
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