- Sempacher Vertrag
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Der Sempacherbrief von 1393 war hauptsächlich eine Kriegsordnung der alten Eidgenossenschaft. Er wurde nach den erfolgreichen Schlachten von Sempach 1386 und Näfels 1388 geschlossen und umfasste die Vertragsparteien des Pfaffenbriefes, also die Orte Uri, Schwyz und Unterwalden, Luzern, Zürich, Zug, und dazu kamen neu noch Bern und Glarus. Der letzte Artikel untersagte den Kontrahenten, Stadt und Land, unter Missachtung der in den Bundesbriefen vorgesehenen Formalitäten einen Krieg zu beginnen.
Geschichtlich bedeutet der Sempacherbrief ein Meilenstein, da weltweit erstmals Truppen schriftlich verboten wurde, nach einer gewonnenen Schlacht Plünderungen, Verheerungen und (sofern die Schlacht auf feindlichen Territorium stattfände) Repressalien gegen die Zivilbevölkerungen vorzunehmen.
Literatur
- Andreas Heusler, Schweizerische Verfassungsgeschichte, Basel 1920.
- Norbert Domeisen, Schweizer Verfassungsgeschichte. Geschichtsphilosophie und Ideologie, Bern 1978. S.43 ff.
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