Senat (Tschechien)

Senat (Tschechien)

Der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik (Senát Parlamentu České republiky) wurde mit der Verfassung aus dem Jahre 1992 als obere Kammer des tschechischen Parlaments geschaffen. Die ersten Senatswahlen fanden 1996 statt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits in der ersten Tschechoslovakischen Republik gab es gemäß der am 29. Januar 1920 angenommenen Verfassung einen Senat – durchaus im Sinne der österreichisch-ungarischen Tradition und nach den Vorbildern Frankreich und USA. Dieser Senat hatte 150 Mitglieder, die für eine Dauer von acht Jahren gewählt wurden. Das Mindestalter für eine Kandidatur zum Senat lag bei 45 Jahren. Die ersten Senatswahlen fanden im Mai 1920, kurz nach den ersten Parlamentswahlen statt.

Wahlen

Der Senat kann nicht aufgelöst werden. Die Senatoren werden aus wahlkreisbezogenen Kandidaten durch eine Personenwahl nach Mehrheitswahlrecht gewählt. Entsprechend der Anzahl der Wahlkreise besteht der Senat aus 81 Personen, die mindestens 40 Jahre alt sein müssen. Die Kandidaten können von politischen Parteien vorgeschlagen (und unterstützt) werden oder unabhängig kandidieren. Unabhängige Kandidaten müssen eine Liste mit mindestens 1000 Unterschriften von Personen vorlegen, die ihre Kandidatur unterstützen. Außerdem ist eine Kaution in Höhe von 20 000 tschechischen Kronen zu stellen.

Die Senatoren werden für jeweils 6 Jahre gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten in einem Wahlkreis eine absolute Mehrheit der Stimmen, so findet zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten eine Stichwahl statt. Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils in einem Drittel der Wahlkreise gewählt wird. Als Wahlkandidaten treten oft bekannte oder honorige Personen des öffentlichen Lebens auf.

Bei den ersten Wahlen wurde ein Drittel der Senatoren für zwei Jahre, ein weiteres Drittel für vier Jahre und der Rest für sechs Jahre gewählt.

Bei den regulären Wahlen wird gemeinsam in den Wahlkreisen 1, 4, 7, … 79, zwei Jahre später in den Wahlkreisen 2, 5, 8, … 80, und nochmal zwei Jahre später schließlich in den Wahlkreisen 3, 6, 9, … 81 gewählt. Sollte ein Senator oder eine Senatorin vorzeitig aus dem Amt scheiden, so wird der Nachfolger im entsprechenden Wahlkreis durch eine Nachwahl bestimmt.

Nach den letzten Wahlen vom 17./18. und 24./25. Oktober 2008 setzt sich der Senat wie folgt zusammen:

Sonstige: 5 Sitze

Zum Vorsitzenden des Senats wurde Přemysl Sobotka (ODS) am 26. November 2008 wiedergewählt.

Die nächsten regulären Wahlen finden im Oktober 2010 statt.

Machtbefugnisse des Senats

Stimmt der Senat einem Gesetz nicht zu, muss es von der Abgeordnetenkammer mit der Mehrheit aller Abgeordneten wieder gebilligt werden. Die Zustimmung des Senats wird lediglich bei Änderungen des Verfassungsgesetzes und der Wahlgesetze benötigt. In alleiniger Verantwortung bestätigt der Senat die von dem Präsidenten ernannten Verfassungsrichter. Gemeinsam mit der Abgeordnetenkammer wählt der Senat den Präsidenten der Tschechischen Republik.

Sitz des Senats

Sitz des Senats ist das Waldsteinpalais in Prag, Nebenstellen sind das Kolovrat-Palais und der Kleine Fürstenberg-Palast. Der Sitzungssaal des Senats befindet sich in den umgebauten ehemaligen Stallungen des Waldsteinpalais.

Siehe auch

Weblinks


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