- Service ceiling
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Die Dienstgipfelhöhe bezeichnet in der Luftfahrt die Höhe, bei der die maximale Steiggeschwindigkeit eines Luftfahrzeugs bei maximaler Dauerleistung des Motors und maximalem Gesamtgewicht 0,5 m/s beträgt.
Bei Verwendung der heute in der Luftfahrt international üblichen angloamerikanischen Maßeinheiten ist die kritische Steiggeschwindigkeit als 100 Fuß pro Minute (0,508 m/s) definiert, als 50 Fuß pro Minute nach Ausfall eines Motors bei mehrmotorigen Flugzeugen.
Die Wetterbedingungen können die Steiggeschwindigkeit eines Luftfahrzeugs beeinflussen. Die Dienstgipfelhöhe bezieht sich daher immer auf den Flug unter genormten atmosphärischen Bedingungen, so dass die Besatzung bei Bedarf die von ihrer Maschine zu erwartenden Leistung rechnerisch für die tatsächlich vorherrschenden Bedingungen ermitteln kann.
Für Hubschrauber bezieht sich die Dienstgipfelhöhe auf den Vorwärtsflug. Im freien Schwebeflug ohne Bodeneffekt fehlt der von der Vorwärtsbewegung zusätzlich gelieferte dynamische Auftrieb, so dass die Schwebehöhe normalerweise deutlich unterhalb der Dienstgipfelhöhe liegt. Die erzielbare Höhe, in der noch ein Schwebeflug möglich ist, nennt man auch „statische Gipfelhöhe“. Ein Beispiel: Die Dienstgipfelhöhe des Hubschraubers EC 145 liegt bei 5.300 Metern, die Schwebehöhe (mit Bodeneffekt) bei 3.400 Metern.
Die Dienstgipfelhöhe liegt bei modernen einmotorigen Sportflugzeugen bei ca. 4.000 Metern, bei Verkehrsmaschinen bei ca. 12.000 Metern.
Im 2. Weltkrieg gab es Jagdflugzeuge mit Kolbenmotor, die durch Kompressoren oder Turbolader den Leistungsverlust in großen Höhen so weit ausgleichen konnten, dass Dienstgipfelhöhen von teilweise über 14 km erreicht wurden, wie z. B. vom deutschen Flugzeug Ta 152 oder der sowjetischen Jak-9PD.
Das Spionageflugzeug Lockheed SR-71 hat eine Dienstgipfelhöhe von 24.385 Metern.
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