- Setzkescher
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Ein Setzkescher ist ein röhrenförmiger, zwischen 3 und 5 m langer und ca. 50 cm breiter Kescher, der vollständig ins Wasser gehängt wird. In ihm können gefangene Fische lebend gehältert werden.
Er spielt seit den 1970er Jahren eine sehr wichtige Rolle im aktiven Angelsport. Spätestens seitdem in England und den Niederlanden das sehr beliebte „um die Wette angeln“ (Hegefischen, Pokalangeln, etc.) mit feinem Gerät wie dem Winkelpicker aufkam und dann auch zusammen mit dem modernen Setzkescher zu uns rüberschwappte etablierte sich dieser als ideale Hälterungsmethode der gefangenen Fische bei Wettbewerben. So fand er den Weg in den gut sortierten Gerätebestand eines jeden Allround-Anglers, der an warmen Tagen seinen gefangenen Fisch auch frisch mit nach Hause nehmen will.
Doch in den späten 1990ern hielten viele Tierschutzorganisationen diese Methode der Lebendhälterung als Tierquälerei und führten deshalb eine offizielle Setzkescherverordnung ein. Diese Verordnung musste nun bundesweit eingehalten werden, wobei jedes Land selbst diese Verordnungen weiter verschärfen kann. Im Wesentlichen geht es in dieser um das Material des Keschers, die Länge (mindestens 3,5 m), den Durchmesser und die Umstände, die gegeben sein müssen, um den Setzkescher legitim nutzen zu können.
Auch nach Ansicht der Rechtsprechung kann der Gebrauch eines Setzkeschers zur Lebendhälterung gefangener Fische den Straftatbestand der Tierquälerei (§ 17 Nr. 2 b TierSchG) erfüllen. Den gehälterten Fischen würden so "länger anhaltende erhebliche Leiden" zugefügt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1993, Az. 5 Ss 171/92 - 59/92 I; AG Düsseldorf, Urteil vom 17. Oktober 1990, Az. 301 OWi - 905 Js 919/89).
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