- Sinte
-
Sinti (oder Manusch) sind eine Untergruppe der aus Indien nach Europa eingewanderten Roma. Sie leben in Mittel- und Westeuropa und im nördlichen Italien. Sie gelten als die am längsten in Mitteleuropa und als die größte der in Deutschland lebenden Roma-Gruppen.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnungen
Die Selbstbezeichnung dieser Teilgruppe der Roma lautet Sinti (auch: Sinte; Singular m. Sinto, f. Sintizza), im französischen Sprachgebiet entspricht dem Manouches, im niederländischen Manoesje.
Das Ethnonym Sinti scheint jüngerer Herkunft zu sein. Es tritt erst 1787 als „Sende“ in der Sulzer Zigeunerliste auf, dann als „Sinte“ ein zweites Mal 1793 in einer Darstellung preußischer „Zigeuner“.[1]
Die alternative Selbstbezeichnung Manusch scheint wesentlich älter zu sein. Sie ist zuerst 1597 belegt.[2] Die verbreitete Ableitung von dem indischen Namen der heute zu Pakistan gehörende Region Sindh dürfte mythisch, nicht realgeschichtlich zu verstehen sein.[3]
Viele Sinti legen Wert darauf, in ihrer eigenständigen Kultur und mit ihrer besonderen Varietät des Romanes anerkannt und von anderen Roma-Gruppen unterschieden zu werden. Dieses Abgrenzungsbedürfnis ist ein wechselseitiges. Es ist heute besonders ausgeprägt zwischen deutschen Sinti einerseits und den seit den 1960er Jahren als Arbeitsmigranten und später als Kriegs- und Vertreibungsflüchtlinge nach Deutschland gekommenen südosteuropäischen Roma andererseits. Wenn der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma entgegen dem von der International Romani Union empfohlenen und international weithin etablierten Oberbegriff „Roma“ einen Doppelbegriff verwendet, den er um das Attribut „deutsch“ erweitert, steht dahinter eine Einschränkung auf seit Generationen in Deutschland ansässige Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft. „Deutsche Roma“ soll sich ausschließlich auf die deutschen Nachfahren der in der Mitte des 19. Jahrhunderts nach ihrer Befreiung aus der Leibeigenschaft im Habsburgerreich nach Mitteleuropa migrierten Roma beziehen, wiewohl auch die Migranten der jüngeren Generationen z. T. inzwischen deutsche Staatsbürger sind.
Geschichte
Mittelalter und Frühe Neuzeit
Es wird allgemein angenommen, dass die Vorfahren der heutigen Roma in unterschiedlichen Gruppen und zu unterschiedlichen Zeiten ihre ursprünglich indischen Siedlungsräume verließen, zwischen dem 5. und 10. Jahrhundert über Persien und Armenien weiter westwärts migrierten und über Südosteuropa nach Mittel- und Westeuropa gelangten. Seit dem späten 14. Jahrhundert ist ihre Anwesenheit in Ungarn und seit dem frühen 15. Jahrhundert in Mitteleuropa belegt (1407, Hildesheim). Die Sprache der Sinti zeigt an, dass es sich bei ihnen um die älteste in deutsches Sprachgebiet zugewanderte Teilethnie der Roma handelt.
Nachdem im 15. Jahrhundert Kaiser, Landesherren und Städte den Zuwanderern zunächst Schutzbriefe ausstellten, damit sie sich ähnlich der jüdischen Minderheit ungehindert bewegen konnten, stellten die Reichstage in Lindau (1496–1497) und Freiburg (1498) sie als angebliche Verräter der Christenheit und Bundesgenossen der moslemischen Türken, als Zauberer und Überträger der Pest außerhalb der Rechtsordnung, verfügten ihren sozialen Ausschluss und erklärten sie für vogelfrei: „Wann ... yemandts mit der Tat gegen inen Hanndel furnemen wurde, der sol daran nit gefrevelt noch Unrecht gethan haben“ (1498).[4]
Damit war eine grundsätzliche Umkehr des Reichsverbands, der Reichskreise und der Staaten in der Haltung gegenüber der Minderheit eingeleitet, die allerdings nicht einheitlich vertreten wurde. So wurden auch weiterhin Duldungspapiere ausgegeben. Der Reichstag in Augsburg (1551) kritisierte dies und sprach erneut ein allgemeines Verbot der Duldung und die Vernichtung aller existierenden Pässe aus.
Dennoch standen „Heiden“ vor allem als Soldaten mit gesuchter Kompetenz und mitunter auch in der Rolle von Offizieren in den zeitgenössischen Söldnerheeren sowohl unter kaiserlichem als auch unter landesherrlichem Schutz. In den Armeen des 17. und noch des 18. Jahrhunderts bis zur Einführung stehender Untertanenheere waren sie ein selbstverständliches Element.
Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts nahmen andererseits die bis dahin nur gelegentlich verkündeten Abwehrvorschriften in der Zahl zu und eskalierten in der Schärfe. Mit regelmäßigen Streifungen, mit flächendeckenden ständig erneuerten zahlreichen Aufenthalts-, Betretungs- und Unterstützungsverboten und mit drakonischen Strafandrohungen begann in Mittel- und Westeuropa eine allgemeine Verfolgung der Minderheit, die in den 1720er Jahren ihren Höhepunkt erreichte. Sie zielte auf „Ausrottung“.
Es bildete sich ein gestuftes Strafsystem heraus, nach dem häufig auf eine erste Ausweisung und den Staupenschlag bei der zweiten Grenzübertretung die Brandmarkung und beim dritten Mal die Hinrichtung erfolgen sollte. Mit „summarischen“ Prozessen verzichteten die Behörden im Falle von „Zigeunern“ häufig auf die vorgeschriebenen geregelten Verfahren. Kinder waren gezwungen, der Hinrichtung ihrer Eltern – u. U. „am nächsten Baum“ – zuzuschauen, bevor sie über die Grenze getrieben oder Familien der Mehrheitsbevölkerung übergeben wurden. Zwar war alles „herrenlose Gesindel“ rechtlich ausgeschlossen, die Sanktionen gegen „Zigeuner“ und ihnen gleichgestellte „Vagabunden“ aber waren die repressivsten.[5] Gleichzeitig gab es in einigen Territorien Sinti in der Rolle hoher Polizeiverantwortlicher.[6]
Während in Frankreich bereits in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Staat angesichts der Erfolglosigkeit seiner bisherigen Sicherheits- und Ordnungspolitik zur Domizilierung der Bohémiens ou Egyptiens überging, galt das in den Staaten des Alten Reichs verbreitete Konzept der „Vertilgung“ bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es ist jedoch festzustellen, dass es eine erhebliche Differenz zwischen Normsetzung und Normumsetzung gab. Selbst in den Jahren rücksichtslosester Vorschriften gab es immer zugleich auch die Vergabe von Pässen und Wohlverhaltensattestaten und die grundsätzliche Möglichkeit, als „pardonierter Zigeuner“ in die Mehrheitsgesellschaft zu wechseln. Nachdem „Heiden“ in der staatlich-behördlichen Perspektive in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine angesichts der geringen Größe der Minderheit außerordentliche Rolle spielten, ließ das sicherheits- und ordnungspolitische Interesse in der zweiten Jahrhunderthälfte stark nach, um im letzten Jahrhundertdrittel weitgehend zu verschwinden.
Neuzeit
Mit dem Untergang des Alten Reichs und der Entstehung bürgerlicher Rechtsverhältnisse in den deutschen Staaten erhielten die dort geborenen und lebenden Sinti die jeweilige Staatsbürgerschaft und waren rechtlich allen anderen Staatsbürgern gleichgestellt. Mit der Auflösung der traditionellen Berufsvereinigungen, der Verallgemeinerung der Lohnarbeit und der Einführung der Gewerbefreiheit eröffneten sich einerseits neue Zugangsmöglichkeiten in überkommene wie in neue Tätigkeitsfelder. Andererseits zerstörten die industrielle Warenproduktion und die mit ihr einhergehenden Verteilungsformen Erwerbsmöglichkeiten. Mit der Reform des Niederlassungsrechts um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es zum einen zumindest formalrechtlich möglich, die Dauermigration zu beenden. Zum anderen erleichterte die Freizügigkeit die Migration. Zugleich erhöhte sie allgemein die Mobilität und verschärfte die Konkurrenz der Erwerbsmigranten. Viele Familien wechselten - vermehrt im späteren Verlauf des Jahrhunderts und nicht zuletzt angesichts einer zunehmenden Repression - mehr oder weniger unauffällig in eine ortsfeste oder teilweise ortsfeste Lebensweise. In Preußen waren Roma und Sinti um die Mitte der 1880er Jahre "überwiegend sesshaft".[7]
Der Reichsgründung 1871 folgte eine Wiederentdeckung der jetzt so genannten „Zigeunerplage“ und ein „Umschwung“ (Fricke) zu erneuter und eskalierender Verfolgung.[8] Es kam zu einem kräftigen Wiederaufleben antiziganistischer Inhalte in Medien und Politik. Unterschieden wurde nun zwischen „inländischen“ und „ausländischen Zigeunern“. Während es sich bei ersteren vor allem um die lange in Deutschland beheimateten Sinti handelte, waren die zweiten in hohem Maße jene Roma, die nach der Jahrhundertmitte im Gefolge der Zigeunerbefreiung im Habsburger Reich Südosteuropa verlassen hatten und nach Mitteleuropa migriert waren. 1899 wurde in München als polizeiliche Datensammelstelle eine Reichszentrale zur „Zigeunerbekämpfung“ eingerichtet. Sie verfügte 1926 über die biografischen Daten, Fotos und Fingerabdrücke von 14.000 Personen. Nach der Jahrhundertwende beendete offenes Sonderrecht die Phase der rechtlichen Gleichstellung. In Preußen erging am 17. Februar 1906 die restriktive und repressive „Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerwesens“, die von anderen deutschen Ländern übernommen wurde. Während „Zigeuner“ ohne deutsche Staatsbürgerschaft auszuweisen waren, sollten die deutschen sesshaft gemacht werden. Dem dienten Maßnahmen wie die Überweisung der Kinder in Fürsorgeerziehung, die Verweigerung von Wandergewerbescheinen oder Einschränkungen beim Lagern. Die „Anweisungen“, 1924 erneuert, blieben jahrzehntelang maßgebliche Richtlinie.
Am 16. Juli 1926 wurde im Freistaat Bayern das „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ verabschiedet.[9] Ausführungsbestimmungen und zeitgenössische Fachkommentare belegen seine kriminalpräventive Funktion, d. h. die genannten Fallgruppen galten als per se kriminell. Die Unterscheidung zwischen „Zigeunern“ und „Landfahrern“ beruhte auf einem rassistischen und völkischen Grundverständnis, ein in der Normierung neues Element: „Die Rassenkunde gibt darüber Aufschluss, wer als Zigeuner anzusehen ist.“[10] Ein Runderlass des preußischen Innenministeriums vom 3. November 1927 ordnete die Abnahme von Fingerabdrücken bei „allen nichtseßhaften Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ an. Wer über 18 war, musste sich für eine „Bescheinigung“ fotografieren lassen, die die Funktion eines Sonderausweises bekam. Weitere Fotos gingen mit den Fingerabdrücken an die besagte „Zigeunerpolizeistelle München“.[11] Das bayerische Gesetz von 1926 wurde zur Vorlage für das von dem sozialdemokratischen Innenminister Wilhelm Leuschner des Volksstaats Hessen vorgelegte und am 3. April 1929 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“.[12] In diesem Fall wie generell wurden die Exklusionsmaßnahmen gegen „Zigeuner“ und „Landfahrer“ – von „Arbeitsscheuen“ war in Hessen nicht die Rede – von allen Parteien mit Ausnahme der KPD befürwortet, die das Gesetz als verfassungswidrig ablehnte.
In vielen Orten gab es Initiativen von Bürgern oder von Behörden, die sich bei ihren Maßnahmen auf Bürgerappelle beriefen, „Zigeuner“ entweder zu verdrängen oder sie unter polizeiliche Bewachung zu stellen. In Köln, wo während der Weltwirtschaftskrise zahlreiche „wilde Siedlungen“ häufig in Gestalt von Wohnwagenstellplätzen entstanden waren, schlug 1929 die Polizei einen Zigeunersammelplatz vor. Damit sei der „allgemeinen Unsicherheit und Verunstaltung des Straßenbilds“ zu begegnen.[13] Im preußischen Frankfurt richtete die Stadt auf sozialdemokratische Initiative hin ein „Konzentrationslager“ für „Zigeuner“ ein.[14] Der Begriff war bis dahin im deutschen politischen Sprachgebrauch Lagern für abzuschiebende „Ostjuden“ vorbehalten gewesen.
Die rassistische Neudefinition der Minderheit überschnitt sich mit der überkommenen soziografischen Definition: einerseits wurde „rassisch“ zwischen angeblich nichtdeutschen „Zigeunern“ und deutschen Landfahrern unterschieden, andererseits wurden nur Fallgruppen mit dem kulturellen Merkmal einer „fahrenden“ Lebensweise, das die ortsfest Lebenden nicht weiter aufwiesen, dem Ausschluss unterworfen. Eine Unterscheidung zugunsten oder zulasten dieser oder jener Subgruppe der Romaethnie trafen weder die Behörden noch das mehrheitsgesellschaftliche Vorurteil. Sie unterschieden grundsätzlich nicht. „Zigeuner“, soweit sie augenscheinlich „nomadisierend“ dem antiziganistischen Stereotyp entsprachen, waren anbeachtlich ihrer Selbstwahrnehmung alle unterschiedslos unerwünscht.
Nationalsozialismus
Die staatlichen antiziganistischen Normen und Praktiken der vornationalsozialistischen Zeit wurden im Nationalsozialismus zunächst fortgeführt. Dann wurden sie schrittweise verschärft und ausgeweitet. Dabei spielten Initiativen von der unteren Ebene der staatlichen Hierarchie eine wesentliche Rolle. Die Maßnahmen richteten sich wie zuvor generell gegen deutsche und nichtdeutsche Roma und Sinti. Alle „Zigeuner“ wurden sowohl aus rassehygienischen als auch aus ethnisch-rassistischen Motiven verfolgt. Das Etikett stufte die davon Betroffenen als zugleich kollektiv „asozial“ und „fremdrassig“ ein. Die Einstufung zog eine rassische bzw. völkische Scheidelinie zwischen „Zigeunern“, nämlich „Vollzigeunern“ und „Zigeunermischlingen“, auf der einen und einer Vielzahl von vor allem subproletarischen Sozialgruppen „deutschblütiger Asozialer“ auf der anderen Seite. In diesem Sinn waren bereits im Gefolge der Nürnberger Gesetze seit 1936 wie bei den Ehevorschriften gegen Juden Heiraten zwischen „Deutschblütigen“ und Sinti und Roma genehmigungspflichtig.
Rasseforscher des Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Instituts im Reichsgesundheitsamt entwickelten ein detailliertes System der genetisch-genealogischen Qualifizierung als „Zigeuner“ bzw. als „Nicht-Zigeuner“. Jeden einzelnen der von ihnen erfassten kategorisierten sie nach seinen angeblichen „Blutsanteilen“. So schufen sie die Voraussetzungen für eine Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus – so der Runderlass Himmlers vom 8. Dezember 1938 – als der entscheidenden Weichenstellung in Richtung des Genozids (siehe Porajmos). Am 16. Dezember 1942 und nach dem weitgehenden Abschluss der Arbeiten an einem „Zigeunersippenarchiv“ ordnete Himmler dann mit dem Auschwitz-Erlass an, „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft“ in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zu deportieren.[15]
Während „Nicht-Zigeuner“, d. h. „deutschblütige Asoziale“, nicht zu den Fallgruppen gehörten, die der Auschwitz-Erlass als zu deportieren nannte, sollten nach den Ausführungsbestimmungen vom 29. Januar 1943 „reinrassige“ Sinti und Lalleri oder „im zigeunerischen Sinne gute Mischlinge“ dieser beiden Gruppen von der Umsetzung des Erlasses laut dessen Ausnahmebestimmungen ausgenommen sein. Die Zahl der Verschonten war „verschwindend gering“. Sie betrug „weniger als ein Prozent“ der rund 30.000 bei Kriegsbeginn im Deutschen Reich lebenden „Zigeuner“.[16]
Die im Elsass lebenden Sinti wurden nach der Besetzung des Elsass nach Innerfrankreich ausgewiesen, soweit sie dorthin nicht bereits geflüchtet waren. Diejenigen, die sich nach der Kapitulation Frankreichs in der Vichy-Zone aufhielten, wurden in einem Lager im Département Pyrénées Orientales interniert. Soweit sie im besetzten Frankreich einer Internierung in einem der von den französischen Behörden einzurichtenden Lager unterlagen, verschlechterten sich zwar ihre Lebensbedingungen. Da Erfassung und Internierung jedoch in französischen Händen lag, nomades und ähnliche Gruppen nicht nach rassepolitischen Kriterien unterschieden und kategorisiert wurden und keine eliminatorischen Zielsetzungen bestanden, überlebten sie die NS-Besatzung zum größten Teil.[17] Über 22.000 Sinti und Roma aus elf Ländern Europas wurden nach Auschwitz deportiert, mindestens 17.000 von ihnen dort ermordet. „Insgesamt wurden an die 15.000 Menschen aus Deutschland zwischen 1938 und 1945 als ‚Zigeuner‘ oder ‚Zigeunermischlinge‘ umgebracht“, davon etwa 10.500 in Auschwitz-Birkenau.[18] Davon wiederum dürften die meisten der Gruppe der Sinti angehört haben.
Gegenwart
In Deutschland leben bis zu 60.000 Sinti deutscher Staatsbürgerschaft[19] als Nachfahren der historischen Zuwanderer der letzten 600 Jahre.
Seit Ende der 1990er Jahre sind mit der Ratifizierung des Rahmenabkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten durch die Bundesrepublik Deutschland 1997 und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen 1998 neben Dänen, Friesen und Sorben Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit als nationale Minderheit anerkannt.
Als Spitzenvertretung der traditionell hochgradig fragmentierten Minderheit findet der 1982 in der Nachfolge des Verbands Deutscher Sinti gegründete Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg allgemeine Anerkennung. Sein langjähriger Vorsitzender Romani Rose war einer der führenden Aktivisten der Bürgerrechtsbewegung der 1970er und 1980er Jahre. Im Zentralrat sind neun Landesverbände und weitere regionale Mitgliedsverbände zusammengeschlossen.
Kleinere Gruppen der Minderheit schlossen sich der Rom und Cinti Union (Hamburg) und der Sinti Allianz Deutschland (Köln) an, die jeweils von vor allem regionaler Bedeutung sind. Wichtige gemeinsam von Roma und von Menschen aus der Mehrheitsbevölkerung getragene Zusammenschlüsse mit sozialpolitischem und sozialarbeiterischem Schwerpunkt, die sich unter Einschluss von Arbeitsmigranten und Flüchtlingen allen Romagruppen zuwenden, sind regional der Rom e. V (Köln) und der Förderverein Roma (Frankfurt a. M.).
Die Sprache der Sinti, eine auch als Sintitikes, Sintikanes und sintengeri tschib[20] bezeichnete Varietät des Romanes, ist aufgrund des mehr als 600jährigen Aufenthalts im deutschen Sprachgebiet durch die deutsche Sprache geprägt.
Kultur
Sinti haben, trotz des großen Anpassungsdrucks, seit Jahrhunderten eine beträchtliche kulturelle und sprachliche Eigenständigkeit bewahrt.
Traditionell wird das Leben der Sinti durch strenge Vorschriften geregelt. Meidungs-, Reinheits- und Umgangsgebote haben einen hohen Stellenwert. So ist es nicht gestattet, die Sprache an Nichtroma weiterzugeben, was es schwierig macht, die Konvention der EU zu Minderheitensprachen umzusetzen. Mit Tod und Krankheit Besetztes ist mit Distanzierungsvorschriften belegt, so dass bestimmte berufliche Bereiche unzugänglich gemacht sind.
"Rechtsprecher", d.h. anerkannte Älteste, wachen über die Einhaltung der tradierten Vorschriften und schlichten und entscheiden in Konfliktfällen. Schwere Verstöße können mit dem sozialen Ausschluss aus der Sinti-Gemeinschaft als schwerster Sanktion geahnet werden. Sinti sind sehr familienbezogen, das Wort der Älteren gilt viel.
Aus dem Kulturkreis der Sinti sind seit den 1970er Jahren eine Anzahl Bands und Musiker bekannt geworden, die an Django Reinhardt und den Swing, an Bossa Nova, Musettewalzer oder ungarische Volksmusik u.a. anknüpfen. Hervorgetreten sind u.a. Schnuckenack Reinhardt, Wedeli Köhler, Markus Reinhardt oder Biréli Lagrène. Eine bekannte Größe des deutschen Schlagers ist Marianne Rosenberg, deren Vater Otto und deren Schwester Petra in der Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma eine gewichtige Rolle spielten (Otto Rosenberg starb 2001) bzw. spielen.
Siehe auch
- Aschkali
- Antiziganismus
- Auschwitz-Erlass
- Burgenland-Roma
- Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma
- International Romani Union
- Kalderash
- Kalé
- Manouches
- Museum der Roma-Kultur
- Musik der Roma und Sinti
- Porajmos
- Resandefolket
- Roma
- Roma in Ungarn
- Settela Steinbach
- Romani
- Sinti Allianz Deutschland
- Sintitikes
- Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
Literatur
- Anita Awosusi (Hrsg.): Stichwort: Zigeuner. Zur Stigmatisierung von Sinti und Roma in Lexika und Enzyklopädien. (Schriftenreihe des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma; 8), Heidelberg: Verl. Das Wunderhorn, 1998 ISBN 3-88423-141-3
- Marion Bonillo: „Zigeunerpolitik“ im Deutschen Kaiserreich 1871–1918 (Sinti- und Romastudien; 28), Frankfurt am Main [u.a.]: Lang, 2001 ISBN 3-631-37952-8
- Karin Bott-Bodenhausen (Hrsg.): Sinti in der Grafschaft Lippe. Studien zur Geschichte der „Zigeuner“ im 18. Jahrhundert. München: Minerva-Publ., 1988 ISBN 3-597-10546-7
- Rajko Djuric, Jörg Becken und A. Bertolt Bengsch: Ohne Heim - Ohne Grab. Die Geschichte der Roma und Sinti. 1. Aufl., Berlin: Aufbau-Verl., 1996 ISBN 3-351-02418-5
- Udo Engbring-Romang und Wilhelm Solm: „Diebstahl im Blick“? Zur Kriminalisierung der „Zigeuner“. Herausgegeben im Auftrag der Gesellschaft für Antiziganismusforschung e. V. (Beiträge zur Antiziganismusforschung; 2), Seeheim: I-Verb.de, 2005
- Thomas Fricke: „Zigeuner“ im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung anhand südwestdeutscher Quellen. (Reihe Geschichtswissenschaft; 40), Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges., 1996 ISBN 3-8255-0063-2
- Thomas Fricke: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. Zur württembergischen Geschichte der Sinti und Roma im 19. Jahrhundert. Frankfurt am Main [u.a.]: Lang, 1991 ISBN 3-631-43433-2
- Jacqueline Giere: Die gesellschaftliche Konstruktion des Zigeuners. Zur Genese eines Vorurteils (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts; 2), Frankfurt/Main [u.a.]: Campus-Verl., 1996 ISBN 3-593-35443-8
- Reimer Gronemeyer: Zigeuner im Spiegel früher Chroniken und Abhandlungen. Quellen vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. (Gießener Hefte für Tsiganologie), Giessen: Focus, 1987 ISBN 3-88349-336-8
- Rainer Hehemann: Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871–1933. Frankfurt a.M.: Haag + Herchen, 1987 ISBN 3-89228-158-0
- Donald Kenrick und Grattan Puxon: Sinti und Roma. Die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat. (Reihe Pogrom; 1004), Göttingen [u.a.]: Ges. für Bedrohte Völker, 1981 ISBN 3-922197-08-6
- Cristina Kruck: Rroma-Traditionen. In: Helena Kanyar Becker (Hrsg.): Jenische, Sinti und Roma in der Schweiz. Basel: Schawbe, 2003 ISBN 3-7965-1973-3
- Leo Lucassen: Zigeuner. Die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. Köln [u.a.]: Böhlau, 1996 ISBN 3-412-05996-X
- Martin Luchterhandt: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“. (Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V.; 4), Lübeck: Schmidt-Römhild, 2000 ISBN 3-7950-2925-2
- Gilad Margalit: Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz. Berlin: Metropol, 2001 ISBN 3-932482-38-7
- Yaron Matras, Hans Winterberg und Michael Zimmermann: Sinti, Roma, Gypsies. Sprache – Geschichte – Gegenwart. Berlin: Metropol, 2003 ISBN 3-936411-26-3
- Ulrich Friedrich Opfermann: „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen. (Reihe Dokumente, Texte, Materialien; Bd. 65), Berlin: Metropol, 2007 ISBN 978-3-938690-41-3
- Ulrich Friedrich Opfermann: „Daß sie den Zigeuner-Habit ablegen“. Die Geschichte der „Zigeuner-Kolonien“ zwischen Wittgenstein und Westerwald. (Studien zur Tsiganologie und Folkloristik; 17), Frankfurt am Main [u.a.]: Lang, 1996 ISBN 3-631-49625-7
- Katrin Reemtsma: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart. München: Beck, 1996 ISBN 3-406-39255-5
- Martin Rheinheimer: „In die Erde könnten sie nicht kriechen“. Zigeunerverfolgung im frühneuzeitlichen Schleswig-Holstein. In: Historische Anthropologie. Band 4, 1996, S. 330–358
- Romani Rose (Hrsg.): Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. 1. Aufl., Heidelberg: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, 1995 ISBN 3-929446-01-4
- Martin Ruch: Zur Wissenschaftsgeschichte der deutschsprachigen „Zigeunerforschung“ von den Anfängen bis 1900. Freiburg i. Br., Univ., Diss., 1986
- Wilhelm Solms: „Kulturloses Volk“? Berichte über „Zigeuner“ und Selbstzeugnisse von Sinti und Roma (Beiträge zur Antiziganismusforschung; 4), Seeheim: I-Verb.de, 2006 ISBN 978-3-9808800-8-4
- Susan Tebbutt (Hrsg.): Sinti und Roma in der deutschsprachigen Gesellschaft und Literatur. (Forschungen zur Literatur- und Kulturgeschichte; 72). Frankfurt am Main [u.a.]: Lang, 2001 ISBN 3-631-35349-9
- Rüdiger Vossen: Zigeuner. Roma, Sinti, Gitanos, Gypsies. Zwischen Verfolgung und Romantisierung. Frankfurt (Main) u. a. 1983
- Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“ (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte; 33), Hamburg: Christians, 1996 ISBN 3-7672-1270-6
Weblinks
- Sintiallianz Deutschland, Homepage
- Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Homepage
- Zur Geschichte der Sinti in Hessen: [1]
Anmerkungen
- ↑ Als Sende in: Georg Jacob Schäffer, Sulzer Zigeunerliste ..., Sulz 1787, zit. nach: Friedrich Kluge, Rotwelsch. Quellen und Wortschatz der Gaunersprache und der verwandten Geheimsprachen, Straßburg 1901 (ND Berlin u. a. 1987), S. 252; Sinte: Johann Erich Biester: Ueber die Zigeuner; besonders im Königreich Preußen, in: Berlinische Monatsschrift, Bd. 21, 1793, S. 108–165.360–393, hier: S. 364 f.
- ↑ Bonaventura Vulcanius Brugensis, De Literis et Lingua Geatarum sine Gothorum, Leiden 1597, zit. nach: Kluge, S. 114.
- ↑ Siehe dazu: Yaron Matras, Die Sprache der Roma: ein historischer Umriß, in: ders./Hans Winterberg/Michael Zimmermann, Sinti, Roma, Gypsies. Sprache – Geschichte – Gegenwart, Berlin 2003, S. 231–261, hier: S. 233.
- ↑ Martin Ruch, Zur Wissenschaftsgeschichte der deutschsprachigen „Zigeunerforschung“ von den Anfängen bis 1900, Freiburg 1986, S. 52. Der gesamte Beschluss dort auf S. 363.
- ↑ Thomas Fricke, „Zigeuner“ im Zeitalter des Absolutismus. Bilanz einer einseitigen Überlieferung. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung anhand südwestdeutscher Quellen, Pfaffenweiler 1996; Ulrich Friedrich Opfermann, „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen, Berlin 2007.
- ↑ Ulrich Friedrich Opfermann, „Daß sie den Zigeuner-Habit ablegen“. Die Geschichte der „Zigeuner-Kolonien“ zwischen Wittgenstein und Westerwald, Frankfurt (Main) u. a. 1997, 2., erg. Aufl.; ders., „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen, Berlin 2007.
- ↑ Vgl.: Karola Fings, "Rasse: Zigeuner", in: Herbert Uerlings/Iulia-Karin Patrut (Hrsg.), "Zigeuner" und Nation. Repräsentation-Inklusion-Exklusion (Inklusion/Exklusion. Studien zu Fremdheit und Armut von der Antike bis zur Gegenwart, Bd. 8), Frankfurt a. M. et alt. 2008, hier: S. 273-309, S. 274.
- ↑ Das Folgende vor allem nach: Rainer Hehemann, Die „Bekämpfung des Zigeunerwesenes“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871-1933, Frankfurt (Main) 1987.; Thomas Fricke, Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. Zur württembergischen Geschichte der Sinti und Roma im 19. Jahrhundert, Frankfurt (Main) u. a. 1991.
- ↑ Hehemann, S. 294ff.
- ↑ So die Ausführungsentschließung nach: Hermann Reich, Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz vom 16. Juli 1926. Kommentar, München 1927, S. 1.
- ↑ Werner Kurt Höhne, Die Vereinbarkeit der deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem deutschen Recht, insbesondere der Reichsverfassung, Heidelberg o. J. (1930), S. 124-129.
- ↑ Udo Engbring-Romang, Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950, Frankfurt (Main) 2001, S. 119ff.
- ↑ Karola Fings/Frank Sparing, Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935-1958, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 1991, H. 3, S. 11-40, hier: S. 17.
- ↑ Peter Sandner, Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt a. M. 1998, S. 40ff.
- ↑ Zu diesem Abschnitt siehe: Martin Luchterhandt: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“. Lübeck 2000; Romani Rose (Hrsg.): Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Heidelberg 1995; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996.
- ↑ Karola Fings: Die „gutachtlichen Äußerungen“ der rassenhygienischen Forschungsstelle. In: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2007, S. 427–459, hier: S. 449.
- ↑ Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2007, S. 238–246.
- ↑ Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 381. Dort weitere Angaben für andere Staaten, aus denen deportiert wurde.
- ↑ So in etwa übereinstimmend der Erste Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz Nationaler Minderheiten, Berlin 1999 (online), und der Zentralrat der deutschen Sinti und Roma (online).
- ↑ Üblich ist es, einfach von "mari tschib" = "unsere Sprache" zu sprechen.
Wikimedia Foundation.