Skiaskopie

Skiaskopie

Der Begriff Refraktion (lat. re = zurück, frangere = brechen) bezeichnet in der Optometrie und Augenheilkunde den Brechwert der optischen Korrektur, mit der zusammen ein bestimmtes Auge ohne Akkommodation ein scharfes Bild eines in unendlicher Entfernung befindlichen Objekts erzeugt.

Zu unterscheiden ist zwischen einer objektiven Refraktion, die mittels einer apparativen Anordnung gemessen und durch die Brechungseigenschaften des Augapfels bestimmt wird, und der subjektiven Refraktion, die eine Auskunft des Untersuchten über die wahrgenommene Bildschärfe erfordert und den Einfluss weiterer Größen auf die Wahrnehmung berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

Bestimmung der objektiven Refraktion

Die Verfahren zur Bestimmung der objektiven Refraktion basieren auf der Projektion eines Objektes auf den Augenhintergrund, dessen sicht- bzw. messbares Bild mit Hilfe vorgeschalteter Linsen scharf gestellt wird. Bei der Skiaskopie wird als Objekt eine virtuell im Unendlichen befindliche Lichtquelle benutzt, deren "scharf gestelltes" Bild in einer gleichmäßigen Beleuchtung des gesamten Augenhintergrunds besteht. Die Skiaskopie ist mit einfachen Mitteln (Skiaskop und Probiergläser/Gläserleiste) durchführbar, erfordert allerdings große Erfahrung des Untersuchers in der Methodik und einen entsprechenden Zeitaufwand. Autorefraktometer sind Apparate, die Projektion und Scharfstellung mit Photosensoren und Bildverarbeitung selbsttätig durchführen. Sie erfordern nur wenig Erfahrung bei der Bedienung, sind schnell, jedoch im Vergleich zur Skiaskopie sehr kostspielig. Zudem sind die Messergebnisse oft nicht sehr genau. Eine Alternative hierzu stellen die manuellen Refraktometer dar, die nicht automatisch eine Scharfstellung der Bildmarken durchführen, jedoch kostengünstiger als die automatischen Geräte sind und ein vergleichsweise sehr genaues Resultat liefern können.

Die Ergebnisse der objektiven Refraktionmessung können durch die Akkommodation verfälscht werden. Die Bestimmung der objektiven Refraktion liefert deshalb die genausten Werte nach medikamentöser Lähmung des Ziliarmuskels (Zykloplegie).

Bestimmung der subjektiven Refraktion

Die Bestimmung der subjektiven Refraktion kann mit und ohne vorheriger Bestimmung der objektiven Refraktion erfolgen. Sie gestaltet sich jedoch erheblich einfacher und zuverlässiger, wenn die objektiven Werte zuvor ermittelt wurden. Der zu untersuchenden Person werden nacheinander systematisch verschiedene Linsen vorgehalten und nach einer Verbesserung oder Verschlechterung des Seheindrucks gefragt. Dabei werden in der Regel die Sehzeichen, die auch für die Bestimmung der Sehschärfe verwendet werden, als Objekte zur Betrachtung angeboten. Die Auswahl und das Vorhalten der Linsen wird sehr beschleunigt durch die Verwendung eines Phoropters, einer Apparatur, mit deren Hilfe rasch zwischen verschiedenen Linsen hin- und hergeschaltet werden kann. Die Untersuchung wird solange fortgesetzt, bis durch Verändern der angebotenen Korrekturwerte keine Verbesserung der Sehschärfe mehr erzielt wird. Der Brechwert der so ausgewählten Linsen ist dann unter Berücksichtigung der Untersuchungsentfernung die subjektive Refraktion.

Die subjektive Refraktionsbestimmung wird ohne Zykloplegie (s. o.) durchgeführt. Daher muss der Untersucher bei der Auswahlstrategie der Linsen berücksichtigen, dass das Ergebnis durch Akkommodation beeinflusst werden kann.

Refraktion und Brille

Der Wert der subjektiven Refraktion lässt sich häufig direkt als Brillenwert benutzen. Allerdings können Sehgewohnheiten wie z. B. ständige, unwillkürliche Akkommodation dazu führen, dass eine dem subjektiven Refraktionswert entsprechende Brille als nicht optimal empfunden wird. Dies kann in Ausnahmefällen auch dazu führen, dass eine Korrektur, die eine optimale Sehschärfe ermöglicht, als subjektiv unangenehmer empfunden wird, als eine Korrektur, die ggf. einen etwas schlechteren Visus vermittelt. Um solche subjektiven „Brillenunverträglichkeiten“ rechtzeitig zu erkennen, kann ein Trageversuch durchgeführt werden. In der Regel wird mit der subjektiven Refraktionsbestimmung jedoch die optimale Korrektur zur Erzielung des bestmöglichen Visus angestrebt.

Es können sich subjektive Unterschiede bei der monokularen Refraktionsbestimmung des jeweils rechten und linken Auges gegenüber dem binokularen Seheindruck einstellen, dies insbesondere bei unterschiedlichen Brechungsverhältnissen (Anisometropie). Eine Bestimmung der künftigen Korrektur des rechten und linken Auges geht demzufolge auch immer mit einer binokularen Prüfung der ermittelten Werte einher.

Da der Untersucher bei der Brillenanpassung weitgehend auf die Angaben des Untersuchten angewiesen ist, haftet er im Falle einer Auseinandersetzung in der Regel nur für die fachgerechte Durchführung der Anpassung, nicht für den Erfolg der Brille.

Siehe auch


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