- Soldatenurlaubsverordnung
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Basisdaten Titel: Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten Kurztitel: Soldatenurlaubsverordnung Abkürzung: SUV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Wehrrecht Ursprüngliche Fassung vom: 20. Mai 1957 Inkrafttreten am: Letzte Neufassung vom: 14. Mai 1997 (BGBl. I S. 1134) Letzte Änderung durch: 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 97) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Soldatenurlaubsverordnung (SUV) regelt für alle Soldaten der Bundeswehr, also sowohl für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit als auch für Wehrpflichtige und wehrdienstleistenden Reservisten, die Gewährung von Erholungs- und Heimaturlaub sowie von Sonderurlaub.
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