Sonderparteitag

Sonderparteitag
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SPD-Parteitag 2001 in Nürnberg

Ein Parteitag ist ein satzungsrechtlich geregeltes Treffen von Funktionären und Mitgliedern einer politischen Partei, auf der die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festgelegt wird. Auch die Wahl des Parteichefs, seiner Stellvertreter und des Präsidiums findet auf Parteitagen statt.

Inhaltsverzeichnis

Struktureller Hintergrund

Auf den meisten Parteitagen sind nicht alle Parteimitglieder, sondern aus organisatorischen Gründen nur eine festgelegte Anzahl von Delegierten anwesend. Auf welcher Ebene delegiert wird, ist von der Größe des Parteitages und der Partei abhängig. So delegieren bei einem Kreis-/Unterbezirksparteitag meist die Ortsvereine, während auf einem Bundesparteitag bei den mitgliederstarken Parteien für gewöhnlich die Landesverbände/Bezirke Delegierte entsenden, bei mitgliederschwächeren Parteien dagegen die Kreisverbände. Auch eine Delegation nach Art der Mitgliedschaft ist möglich, bei bürgerlichen Parteien z. B. nach Arbeitssparten wie Arbeitnehmer/in, Unternehmer, Landwirt, Parteijugend, Senioren usw.

Arten von Parteitagen

Ordentlicher Parteitag

Ein Ordentlicher Parteitag soll ein satzungsgemäßes Funktionieren der innerparteilichen Demokratie gewährleisten. Auf diesen Parteitagen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden, werden z.B. Parteiämter vergeben. In der Regel hat jede größere Partei alle ein bis zwei Jahre einen ordentlichen Parteitag, um den Vorstand zu wählen. Vor Wahlen wird oft auch ein Wahlprogramm auf Parteitagen beschlossen.

Außerordentlicher Parteitag

Als Außerordentlicher Parteitag wird ein Parteitag bezeichnet, der außerhalb der in einem regelmäßigen Turnus stattfindenden Parteitage veranstaltet wird. Dies geschieht für gewöhnlich aus wichtigem Anlass, der nicht aufgeschoben werden sollte, etwa wenn es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse einer parteirechtlichen Legitimation bedarf, z.B. Wahl eines neuen Parteivorsitzenden oder Gebietsvorsitzenden oder der Sachentscheidung in einer Koalitions- bzw. Regierungskrise. Ein Beispiel lieferte die SPD 2004, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder den Parteivorsitz an den Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering abgab. Ein Außerordentlicher Parteitag kann auch nach einer erfolgreichen Wahl Koalitionsvereinbarungen bestätigen.

Umgangssprachlich und in den Medien wird dafür auch oft der Begriff Sonderparteitag verwendet.

Bundesparteitag

Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen

Der Bundesparteitag ist nach der Satzung der meisten Parteien das höchste Entscheidungsgremium. Nach dem deutschen Parteiengesetz ist dies vorgeschrieben. Bei der Partei Bündnis 90/Die Grünen wird der Bundesparteitag Bundesdelegiertenkonferenz genannt.

Die Teilnehmer des Parteitags setzen sich aus den Delegierten der unteren Ebenen, z. B. Landesverbände, Bezirksverbände oder Kreisverbände zusammen. Die Zahl der Delegierten richtet sich dabei meistens nach der Zahl der Mitglieder einer Partei im entsprechenden Regionalverband. Alternativ kann die Aufteilung auch teilweise gemäß der Stimmenzahl bei öffentlichen Wahlen der Partei im Gebiet des Unterverbandes erfolgen. Nach § 13 des Parteiengesetzes muss jedoch mindestens die Hälfte der Delegiertenrechte nach der Mitgliederzahl berechnet werden.

Details regelt die Satzung der jeweiligen Partei. Der Bundesparteitag beschließt das Grundsatzprogramm, wählt den Parteivorstand, nominiert den Kanzlerkandidaten, trifft die Entscheidung über Koalitionen mit anderen Parteien zum Zwecke der Regierungsbildung und kann weiterhin Entscheidungen zu jedem Thema treffen, das die Partei betrifft.

Dem Bundesparteitag steht in der Regel ein Präsidium vor, welches die Versammlung leitet. Auch gibt es fast immer eine so genannte Antragskommission, die Anträge von Einzelpersonen oder Gruppen im Vorfeld bearbeitet, um einen reibungslosen Ablauf des Bundesparteitags zu gewährleisten.

Bindungswirkung von Parteitagsbeschlüssen

Parteitagsbeschlüsse sind rechtlich nicht bindend. Beispielsweise wirkte die SPD 1992 an einer Veränderung des Grundgesetzes, dem sog. Asylkompromiss mit, obwohl der Bundesparteitag der SPD sich gegen eine Änderung von Art. 16 des Grundgesetzes (Asylrecht) ausgesprochen hatte.

Vereinigungsparteitag

Ein Vereinigungsparteitag ist eine Parteiversammlung, auf der zwei (oder mehr) Parteien sich zu einer zusammenschließen.

Beispiele:

Siehe auch:



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