- Sondersichtflugregeln
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Die Sonder-Sichtflugregeln, kurz SVFR (engl. special visual flight rules) können angewendet werden, um einen Flug nach Sichtflug, der eigentlich in VMC (engl. Visual Meteorological Conditions, Sichtflugbedingungen) fliegen muss, auch bei vorherrschenden schlechten Bedingungen, also Instrument Meteorological Conditions (IMC, Instrumentenflugregeln), innerhalb einer Kontrollzone zu ermöglichen.
Dies ist an mehrere Bedingungen geknüpft, nämlich dass:
- die Verkehrslage dies zulässt
- die Bodenkontrollstelle dies genehmigt
- Bodensicht von mindestens 1500 m bzw. 800 m (für Drehflügler)
- Hauptwolkenuntergrenze von mindestens 500 Fuß
- Flugsicht von 3500 m (für Jets) / 1500 m (für Props) / 800 m (für Drehflügler)
- Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben
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