Spielervermittlerlizenz

Spielervermittlerlizenz

Spielervermittler (engl. players’ agent) ist nach dem einschlägigen Spielervermittler-Reglement des Weltfußballverbandes FIFA, wer regelmäßig und gegen Entgelt Spieler mit einem Verein zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise zwei Vereine zur Begründung eines Transfervertrages zusammenführt. Andere Bezeichnungen sind Spielerberater oder Spieleragent.

Für die Tätigkeit als Spielervermittler wird eine von einem Mitgliedsverband des Weltfußballverbandes FIFA ausgestellte Spielervermittler-Lizenz benötigt. Bewerber, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Deutschland haben, EU-/EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland (unabhängig von der Dauer) und Deutsche, die ihren Wohnsitz noch nicht zwei Jahre im Ausland haben, können die Lizenz beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) beantragen. Die Spielervermittlerlizenz ermächtigt den Lizenzinhaber, sich als vom jeweiligen Nationalverband lizenzierter Spielervermittler zu bezeichnen, in Deutschland also als "vom DFB lizenzierter Spielervermittler".

Voraussetzung für den Lizenzerwerb ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis sowie das Bestehen einer theoretischen Prüfung. Des Weiteren ist grundsätzlich eine einmalige Gebühr in Höhe von 5.000 € an den DFB zu entrichten, die aber zumindest bisher nicht erhoben wurde. Wer also bisher die Lizenz beantragte und die Voraussetzungen erfüllt hatte, wurde lizenziert, ohne diesen Betrag zu zahlen.

Die theoretische Spielervermittlerprüfung hat Fragen aus dem gesamten Regelwerk der FIFA, des DFB und des Ligaverbandes zum Inhalt und findet weltweit zeitgleich zweimal jährlich Ende März und Ende September statt. Bewerben kann man sich über die Homepage des DFB (s.u.), die Gebühr für die Prüfung beträgt € 250,-. Für die Vorbereitung ist jeder Bewerber selbst verantwortlich, deshalb und wegen des umfangreichen Prüfungsstoffes bestehen regelmäßig bis zu 90% der Kandidaten die Prüfung nicht.

Wiederholungsprüfungen sind möglich, nach dem zweiten Fehlversuch tritt jedoch eine einjährige, bei einem weiteren Fehlversuch eine zweijährige Sperrzeit in Kraft. Seit kurzer Zeit werden zur Vorbereitung auf die Spielervermittlerprüfung in Deutschland auch Lehrgänge angeboten, die den Prüfungsstoff aufbereiten.

Keine Lizenz benötigen Rechtsanwälte sowie Geschwister, Ehegatten und Elternteile eines Spielers.

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