SportFGrpBw

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Die Bundeswehr unterstützt seit Ende der 1960er Jahre die Bundesregierung bei der Förderung des Hochleistungsportes durch die Einrichtung sogenannter Sportfördergruppen. Diese Förderung zielt darauf, Deutschland bei internationalen Wettkämpfen (z. B. Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen) zu repräsentieren sowie den deutschen Spitzensportler/-innen gleiche Chancen einzuräumen wie Sportlern anderer Nationen.

Voraussetzung für die Aufnahme als Sportsoldat in eine Sportfördergruppe der Bundeswehr ist die Zugehörigkeit des Athleten zu einem Bundes- oder Landeskader der jeweiligen Sportart. Während in olympischen Disziplinen Auswahlsportler der Kader A, B, C oder D/C aufgenommen werden, sind die Kriterien für nichtolympische Sportarten strenger. Sportler aus Sportarten der Förderstufe I müssen dem Bundeskader A, B oder C angehören, aus Disziplinen der Förderstufe II werden nur Sportler des A-Kaders aufgenommen. Die Einzelentscheidungen treffen das Bundesministerium des Innern, der Deutsche Sportbund (seit 2006 Deutscher Olympischer Sportbund) und das Bundesministerium der Verteidigung in Absprache miteinander. Die dazu nötigen Regelungen wurden 1971 erstmalig erarbeitet und 1991 grundlegend modifiziert. Im Sommer 2006 wurde die Anzahl der Sportfördergruppen von 25 auf 18 reduziert.

In 70 Sportarten trainieren etwa 700 Sportsoldaten. Die Sportfördergruppen nutzen dabei in der Regel die Infrastruktur der Olympiastützpunkte oder der Bundes- und Landesleistungszentren der Sportverbände.

Spitzensportler und Trainer, die einer Sportfördergruppe der Bundeswehr angehören oder einmal angehörten sind in der Kategorie:Sportsoldat (Deutschland) zusammengefasst.

Standorte der Sportfördergruppen

16 Sportfördergruppen (SpFördGrpBw) in Zuständigkeit der Streitkräftebasis

2 Sportfördergruppen in Zuständigkeit der Marine

(*)Sportfördergruppe ausschließlich für militärische Sportart

(**) Sportfördergruppe einschließlich militärische Sportart

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