Sprachquote

Sprachquote

Radioquote bezeichnet eine Quotenregelung im Rundfunk, die Anteile bestimmter Programmarten am Gesamtprogramm eines Radiosenders regeln.

Musikquote und Nachrichtenquote bezeichnen den Anteil von Musik bzw. Nachrichten am Gesamtprogramm. Es gibt staatliche Quotenregelungen, die das Verhältnis fremdsprachiger Musik zu einheimischer im Radio vorschreiben. Diese Verhältnisse können auch freiwillig von den Sendestationen eingeführt sein oder sich aus der Sendepraxis ohne spezielle Zielverfolgung ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Verordnete spezielle Musikquoten

Verordnete spezielle Musikquoten können sich u.a. auf die nationale Herkunft der Künstler, die Art der Musik oder die verwendete Sprache beziehen. Bei einem Bezug auf die verwandte Sprache ist die Behandlung von Instrumentalmusik zu berücksichtigen.

Argumente der Befürworter

Der Begriff einer Radioquote wurde erstmals Mitte der 1990er Jahre von Musikern wie Heinz Rudolf Kunze oder Herbert Grönemeyer benutzt. Nachdem die Einführung einer Radioquote zunächst scharf kritisiert worden war, lösten sich verschiedene Musiker aus der Allianz und distanzierten sich von der Forderung.

Gegen alle Widerstände war es weiterhin vor allem Kunze, der das Thema mit Presseäußerungen oder als Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur für Deutschland“ des Deutschen Bundestags weiterhin im öffentlichen Interesse hielt. Ein Gesetz über eine Radioquote sorge, so die Befürworter, für eine größere Vielfalt an Liedern im Radio und diene damit einer kulturellen Bereicherung; Wiederholungen würden nachlassen.

Ein weiterer Vorteil wäre die neue Aufgabe, welche das Radio übernehmen würde: eine Trendfunktion. Indem die Stationen noch neue und unbekannte Sänger mit ihren Liedern im Radio spiele, würden einige davon zu Hits. Und dies hätte wiederum eine Belebung der Musikindustrie zur Folge. Es wird dabei auf die positiven Erfahrungen in Frankreich verwiesen, die man dank der dortigen Radioquote in dieser Richtung gemacht habe.

Ein dritter Aspekt wäre, dass auch nationale Künstler Chancen bekämen, zu attraktiven Sendezeiten aufzutreten. Heute würden die besten Sendezeiten zu einem großen Teil von US-amerikanischen Stars belegt. Und wenn man sich ganz speziell in Deutschland umsähe, so sei da noch der Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender festzustellen.

Ein viertes Argument ist die Kritik an der Umsetzung des sogenannten Kulturauftrags öffentlich-rechtlicher Sender. Es sei absolut nicht die Aufgabe dieser, den Privatsendern in ihrer Programmgestaltung nachzueifern und jenen Konkurrenz zu machen, denn dafür zahle der Hörer nicht pflichtgemäß Rundfunkgebühren. Der Hörer muss für sein Pflichtgeld erwarten dürfen, dass ihm im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der musikalischen Landschaft grundsätzlich etwas anderes geboten wird als das, was die Privatsender ohnehin schon senden.

Argumente der Gegner

1) Die Quote stellt einen tiefen Eingriff in die verfassungsmäßige Rundfunkfreiheit dar und ist eine Überregulierung der Wirtschaft.

2) So werden dem Radiosender Lieder vorgeschrieben, mit denen er geringere Erfolge beim Hörer erzielt als ohne Quote und erzielt möglicherweise geringere Einnahmen.

3) Der Hörer muss Lieder hören, die er gar nicht so gerne gehört hätte. Er wird zu einer bestimmten Musik gezwungen. Die Quotenregelung geht somit an der Nachfrage vorbei und führt zu einem Nettowohlfahrtsverlust.

Radioquote in Deutschland

Gesetzesinitiativen und Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung

Die CSU forderte im Mai 2002, das französische Modell in Deutschland zu übernehmen. Ihr Generalsekretär Erwin Huber führte aus, deutsche Produktionen müssen mehr Chancen bekommen, erst recht von den öffentlich-rechtlichen Sendern. Die Bayerische Staatsregierung brachte eine Gesetzesinitiative auf den Weg, die im Juni auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin heftig diskutiert wurde. Unterstützer der CSU-Linie waren etwa Julian Nida-Rümelin (ehemaliger Kulturstaatsminister des Bundes) und Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD).

Die Gesetzesforderung von Erwin Huber löste in Deutschland eine regelrechte „Sommerlochsdebatte“ aus, und zwar bei Politikern und Künstlern gleichermaßen.

Laith Al-Deen, deutscher Sänger, beispielsweise findet das französische Modell als die beste Lösung für den deutschen Musikmarkt. Auch Heinz Rudolf Kunze, Konstantin Wecker, Reinhard Mey und Udo Lindenberg, deutsche Stars, gehören zu den Befürwortern einer Quotenregelung. Sie wollen den deutschen Interpreten eine Chance gegen die „übermächtige amerikanische Konkurrenz“ geben.

In der Politik stößt die Gesetzesinitiative auf ein geteiltes Meinungsspektrum. Grietje Staffelt, medienpolitische Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen, spricht sich strikt gegen eine Radioquote aus. Ihrer Meinung nach behaupten sich deutsche Künstler auf dem internationalen Markt auch ohne Quote. Im Radio sind auch ohne staatliche Eingriffe Titel von Nena, Sportfreunde Stiller oder Wir sind Helden zu hören, so Bettin. Ihrer Meinung nach ist es nicht die Aufgabe des Staates, den Radiostationen vorzuschreiben, was sie spielen sollen. Omid Nouripour, Bundesvorstandsmitglied der Grünen, meint im Gegensatz zu seiner Kollegin, dass eine Quote die musikalische Artenvielfalt sichert. Doch möchte er vielmehr eine europäische Quote, um das Spektrum zu vergrößern, worauf Radiostationen dann zurückgreifen können. Christina Weiss, amtierende Kulturstaatsministerin, möchte ebenfalls mehr nationale Musik im Radio hören. Jedoch wäre eine Quote ihrer Meinung nach ein „regulativer Eingriff in die Programmfreiheit“.

Die Ministerpräsidentenkonferenz vom Juni 2003 in Berlin entschied sich gegen eine bindende Quote für Radiostationen. Die Ministerpräsidenten gaben jedoch zu Protokoll:

„Die Länder erwarten von den Hörfunkveranstaltern, insbesondere von den in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und dem Deutschland Radio, eine stärkere Berücksichtigung von deutschsprachiger Musik und deshalb eine Förderung auch neuerer deutschsprachiger Musikangebote durch ausweichende Sendeplätze in den Programmen.“

Der Deutsche Bundestag sprach sich am 17. Dezember 2004 für eine deutsche Musikquote aus. Mit einer Selbstverpflichtung der deutschen Radiosender soll ein Anteil von 35% von deutschen Künstlern bzw. Musik die in Deutschland produziert wird erreicht werden. Eine endgültige Entscheidung über eine Musikquote können aber nur die jeweiligen Bundesländer fällen, die für den Rundfunk zuständig sind.

Privatinitiativen

Der Verein Deutsche Sprache favorisiert eine Quotenregelung nach französischem Vorbild. Sein Schwerpunkt liegt auf deutschsprachiger Musik – unabhängig von dem Musikgenre oder der Nationalität der Interpreten.

Der DRMV (Deutscher Rock- und Popmusikerverband) war einst Urheber der ganzen Quotenaktion, wie aus dem Heft IV/1995 sowie dem Heft III/2003 des Musikermagazins hervorgeht (Wiederaufnahmedruck) und setzt sich nachhaltig besonders dafür ein. In der letzterwähnten Ausgabe wird vor allem mit dem missverstandenen Argument deutschsprachiger Musik aufgeräumt und Klarheit geschaffen: es gehe weder dem DRMV – noch generell nicht – um Patriotismen oder schlimmeres, sondern um alle Musikproduktionen aus Deutschland unabhängig von ihrer Textsprachenwahl. Das führe nämlich in der Folge dazu, dass sehr wohl englischsprachige Musik, die allerdings von deutschen Rockbands initiiert wurde, gleichfalls in die Quotenregelung integriert würde. Im genannten Artikel wird auch deutlich gemacht, dass ebenso wenig alle Radiostationen zu einer Quote verpflichtet werden sollen und können, sondern primär die öffentlich rechtlichen, die schließlich einen Kulturauftrag auch musikalisch zu erfüllen haben und diesem schon längst nicht mehr gerecht werden, wie die nachweisliche Sendestatistik belegt.

Radioquote in Frankreich

In Frankreich wurde 1994 eine gesetzliche Quote für nationale Songs im Radio eingeführt, das vom damaligen Justizminister Jacques Toubon durchgesetzt wurde. Demnach sind Radiostationen dazu verpflichtet, mindestens 40 Prozent des Gesamtprogramms mit französischen Interpreten auszufüllen. Von diesen 40 Prozent muss die Hälfte aus Neuheiten bestehen, die vom Gesetzgeber definiert werden als Musiker, die noch nicht zweimal je 100.000 CDs verkauft haben. Eine Ausnahme dieser Regelung bildet der Zeitraum zwischen 22.30 Uhr und 6.30 Uhr: hier dürfen die Sender spielen, was sie wollen. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur wenige Minderheitensender für Menschen des Maghreb und Lateinamerika und natürlich die klassischen Sender. Die Palette von Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz ist groß: Bußgelder, erzwungene Sendepausen oder der Entzug der Sendelizenz können für die Stationen folgenreich sein. Das Gesetz begünstigte auch den internationalen Erfolg französischer Interpreten wie Alizée, Daft Punk, MC Solaar, Air oder auch Manu Chao. Der Handel mit Musiklabels konnte sogar um 100 Prozent gesteigert werden. Der Radioquote in Frankreich ist es auch zu verdanken, dass alle Verkaufszahlen wieder nach oben gingen und Plattenfirmen wieder Risiken auf sich nahmen, unbekannte Künstler zu produzieren, weil deren Gesendetwerden dank der Quote garantiert wird.

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