Staatenloser

Staatenloser

Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung und stellen heute wegen ihres vielfachen Auftretens ein weltweites Problem dar, da sie keine der Rechte genießen, die Staaten ihren Bürgern bzw. Angehörigen zugestehen (vgl. Bürgerrecht).

Staatenlos kann man durch Ausbürgerung, Vertreibung oder Auflösung eines Staates und seiner andersgearteten Neugründung werden. In der westlich orientierten europäischen nationalstaatlichen Gesetzgebung nach 1945 darf nach den Vorgaben der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht kein Staatsbürger mehr zum Staatenlosen gemacht werden, und die von woanders gekommenen Staatenlosen sind dem Schutz des Staates anbefohlen, in dem sie sich aufhalten.[1] Das kann zur Folge haben, dass eingereiste Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung absichtlich ihre Ausweis-Papiere vernichten, um nicht in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben zu werden (vgl. Sans papiers). Bei Erfüllung einiger Voraussetzungen können sie in Deutschland und anderen Vertragsstaaten des Staatenlosenübereinkommens vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 474 und BGBl. II 1977, S. 235) den Reiseausweis für Staatenlose erhalten. – Im Unterschied zum Staatenlosen, der in der Regel sehr genau weiß, von welcher Nationalität er eigentlich ist, bezeichnet der Begriff Heimatloser, der im Grimm’schen Wörterbuch von 1871 zum ersten Mal aufgeführt wird, eine eher weltanschauliche Befindlichkeit.

Inhaltsverzeichnis

„Feindliche Ausländer“ in den europäischen Nationalstaaten zwischen 1914–1945

Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurden in Frankreich lebende Deutschstämmige als gefährlich empfunden. 1915 war Frankreich der erste Staat, der die Denaturalisierung, d. h. Ausbürgerung von Staatsangehörigen möglich machte. 1922 erließ Belgien ein Gesetz zur Ausbürgerung von Bürgern mit „antinationalem“ Verhalten. 1926 schloss Italien der Staatsbürgerschaft „unwürdige“ Bürger aus, Österreich folgte 1933.[2] Deutschland verabschiedete am 14. Juli 1933 das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Deutschland, das zum ersten Mal im Zuge der Gleichschaltung am 5. Februar 1934 eine nationalstaatlich einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit eingeführt hatte, unterschied ab 1935 mit den Nürnberger Gesetzen zusätzlich zwischen „Reichsbürgern“ und „bloßen“ Staatsangehörigen.[3] Fortan hatten jüdische Bürger mit Entzug der Staatsangehörigkeit zu rechnen, sobald sie Deutschland verließen, was ab 1941 zwingend wurde, bevor die Dagebliebenen nach Osteuropa deportiert wurden. Auch in den besetzten Ländern drängte das NS-Regime darauf, dass den Juden vor der Deportation die jeweilige Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Die Bevölkerungen in den besetzten osteuropäischen Staaten galten grundsätzlich als rechtlose Fremdvölkische und wurden Objekt von germanisierender Volkstumspolitik. Noch bis zum Anfang der 1970er Jahre wurden infolge der Studentenunruhen von 1968 in Warschau, als deren Urheber in offizieller Lesart propagandistisch Juden und Intellektuelle ausgemacht wurden, etwa 20.000 Juden, unterstützt von antisemitischer Hetze, ausgebürgert. Sie mussten Polen verlassen und nach Israel, Westeuropa oder in die USA emigrieren.[4]

Bevölkerungsverschiebungen und Fluchtbewegungen nach dem Ersten Weltkrieg

Viele der Flüchtlinge, vor allem Russen und Armenier, verloren mit ihrer Flucht die Staatsbürgerschaft ihrer Herkunftsländer, so dass der Völkerbund unter Fridtjof Nansen als Hochkommissar des Flüchtlingswesens für sie 1922 als Zwischenlösung den so genannten Nansen-Pass ausstellen ließ.

Nach 1933 flohen aus dem nationalsozialistischen Deutschland, ab 1938 aus dem angeschlossenen Österreich und ab 1939 aus der aufgelösten Tschechoslowakei 450.000 Juden. Eine ähnlich hohe Zahl spanischer Republikaner floh nach dem Spanischen Bürgerkrieg nach Frankreich.

Neben den deutschen Vertriebenen aus Osteuropa (→ Heimatvertriebene) gab es nach 1945 auf westdeutschem Gebiet eine Millionenzahl von displaced persons, die auf eine Regelung ihrer Staatsangehörigkeit und ihres künftigen Aufenthaltsorts warteten.[5]

Bedeutung

Für den in Frankreich lehrenden Politikwissenschaftler Enzo Traverso ist der Staatenlose eine Sinnbildfigur der „europäischen Krise“ oder des Zweiten Dreißigjährigen Krieges 1914–1945.[6] Hannah Arendt, zwischen 1933 und 1951 staatenlos, stellt fest, dass die Friedenskonferenz von Versailles die Staatenlosen noch nicht zur Kenntnis nahm, obwohl das Problem mit dem Ersten Weltkrieg offenkundig geworden sei.[7] Vielmehr seien das Nationalstaatsprinzip und das nationale Selbstbestimmungsrecht von Völkern in Verruf geraten, weil nur einem Bruchteil der betroffenen Völker nationale Souveränität zugestanden wurde. Das habe für die übergangenen Minderheiten zu weiterer Unterdrückung geführt,[8] was politische Konfrontationen und bürgerkriegsähnliche Unruhen der Zwischenkriegszeit gefördert habe. Dabei seien Staatenlosigkeit das „neueste Phänomen, die Staatenlosen die neueste Menschengruppe der neueren Geschichte“ geworden [9], während vor dem Ersten Weltkrieg Staatenlose für Juristen nur ein „Kuriosum“ dargestellt hätten.[10] Sie seien an der „Dreieinigkeit von Volk-Territorium-Staat“, auf der die Nationalstaaten beruhen, gescheitert.[11] Gleichzeitig sei mit den massenhaft auftauchenden Flüchtlingen und Staatenlosen das für Individuen gedachte Asylrecht zusammengebrochen.[12] Offenkundig sei dadurch geworden, dass mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft für den Einzelnen keine Instanz für die Garantie seiner Menschenrechte mehr einstand, weil es Menschenrechte nur für den Nationalstaatsbürger, aber nicht für den Menschen an sich gebe.[13] „Der einzige praktische Ersatz für das ihm mangelnde Territorium“ seien „immer wieder die Internierungslager“ gewesen; „sie sind die einzige patria, die die Welt den Apatriden (=Staatenlose) anzubieten hat.“[14] „Auch wo ihnen eine noch intakte Zivilisation das Leben sichert, sind sie, politisch gesprochen, lebende Leichname.“[15] Arendt schlussfolgert:

„Dass es so etwas gibt wie ein Recht, Rechte zu haben – und dies ist gleichbedeutend damit, in einem Beziehungssystem zu leben, in dem man aufgrund von Handlungen und Meinungen beurteilt wird -, wissen wir erst, seitdem Millionen Menschen aufgetaucht sind, die dieses Recht verloren haben und zufolge der neuen globalen Organisation der Welt nicht imstande sind, es wiederzugewinnen.“[16]

Beispiele

„Das Totenschiff“ von B. Traven

1926 erscheint von B. Traven der Roman „Das Totenschiff. Die Geschichte eines amerikanischen Seemanns“. Der Ich-Erzähler versäumt bei einem Landaufenthalt in Antwerpen sein Schiff, das sein einziges Identitätsdokument, nämlich seine Seemannskarte an Bord hat und mitnimmt. Bei einer Odyssee durch Westeuropa und die US-Konsulate macht er die Erfahrung, dass er wie nicht vorhanden ist:

„Ich war nicht geboren, hatte keine Seemannskarte, konnte nie im Leben einen Pass bekommen, und jeder konnte mit mir machen, was er wollte, denn ich war ja niemand, war offiziell gar nicht auf der Welt, konnte infolgedessen auch nicht vermisst werden.“[17]

In einem kleinen Hafen in Südportugal kommt er an Bord der heruntergekommenen „Yorikke“, deren Mannschaft nur aus Staatenlosen besteht und die sich außerhalb aller Legalität als „Totenschiff“ bewegt. Er freundet sich mit Stanislaw Koslowski an, der im vormals preußischen Posen geboren ist, aber als 14-Jähriger ausgerissen und zur See gefahren ist. Er landet über Dänemark in Hamburg. Dort erhält er einen Ausweis mit dem Vermerk „Staatenlos“, weil er weder nachweisen kann, dass er Pole ist noch dass er sich in Posen für die deutsche Staatsangehörigkeit ausgesprochen hat. Das veranlasst ihn zu folgender Überlegung:

„Das feste Land ist mit einer unübersehbaren Mauer umgeben, ein Zuchthaus für die, die drinnen sind, ein Totenschiff oder eine Fremdenlegion für die, die draußen sind. Es ist die einzige Freiheit, die ein Staat, der sich zum Extrem seines Sinns entwickeln will und muss, dem einzelnen Menschen, der nummeriert werden kann, zu bieten vermag, wenn er ihn nicht mit kühler Geste ermorden will. Zu dieser kühlen Geste wird der Staat noch kommen müssen.“[18]

Der Erzähler wünschte sich, dass es ein Volk gebe, „das zuerst die Pässe aufheben und den Zustand wieder herbeiführen wird, der vor dem ersten Freiheitskriege 1914/18 war und niemand schadete und allen das Leben erleichterte.“[19]

Die Irrfahrt der MS „St. Louis“ im Mai/Juni 1939

Die Ereignisse um das Schiff lassen sich wie folgt rekonstruieren: Das „Dritte Reich“ will nach der „Reichspogromnacht“ 1939 den propagandistischen Beweis erbringen, dass es für Flüchtlinge alles tut, indem es das Luxuspassagierschiff MS „St. Louis“ in Hamburg mit 906 jüdischen Emigranten am 13. Mai 1939 nach Kuba auslaufen lässt, von wo für die meisten die USA als Ziel der Auswanderung erreicht werden sollen. Nach heutigen Erkenntnissen hat der deutsche Geheimdienst alles so arrangiert, dass das Schiff am 27. Mai nicht am Pier in Havanna anlegen kann und nur wenige Passagiere das Schiff verlassen können. Am 2. Juni fährt die „St. Louis“ nach Florida weiter, wo sie am 3. Juni vor Miami kreuzt. Die USA sollen jedoch das Anlegen des Schiffs verhindert haben, aus Furcht, dass zu hohe Einwanderungsraten der amerikanischen Wirtschaft schaden. Am 6. Juni wird die „St. Louis“ von der Hapag-Reederei nach Hamburg zurückbeordert, wohin die zur Emigration Entschlossenen aber nicht mehr zurückwollen. Dem Kapitän Gustav Schröder gelingt es, am 17. Juni Landungspapiere für Antwerpen zu bekommen, nachdem über Verhandlungen des in Paris vertretenen „American Joint Distribution Committee“ Belgien, die Niederlande, Großbritannien und Frankreich die Flüchtlinge aufnehmen wollen. Mit der Besetzung der westeuropäischen Länder gerät mehr als die Hälfte in den Herrschaftsbereich des "Dritten Reichs". Ungefähr 450 der vormaligen Passagiere kommen insgesamt bis 1945 davon.[20]

Friedhöfe für Namenlose

„Friedhof der Namenlosen“ auf Düne bei Helgoland

Spätestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts lassen sich für Europa an den Meeresküsten, auf Alpenpässen und an Flüssen besondere Friedhöfe für nicht identifizierte Tote nachweisen, z. B. an der Donau in Wien der Friedhof der Namenlosen, in Obertauern oder auf Spiekeroog, Helgoland, Neuwerk, Sylt und Amrum, wo eher von Friedhöfen für Heimatlose gesprochen wird. Auf dem Friedhof von Santa Cruz de Tenerife gibt es, seit Migranten über das Mittelmeer oder den Atlantik Europa erreichen wollen, immer mehr Grabstellen für namenlose Afrikaner. Innerhalb der ersten Jahreshälfte von 2007 sind dort etwa 25 nicht identifizierbare Leichname beigesetzt worden, so dass in der Presse vom „Friedhof für namenlose Afrikaner“ gesprochen wird.[21] In der Inselwelt der Ägäis – so auf Samos, Lesbos oder Chios – , suchen Menschen aus Pakistan, Iran und Bangladesch, die in Schlauchbooten von der türkischen Küste kommen (vgl.Bootsflüchtlinge), Zugang nach Europa.[22] Das ist im italienischen Lampedusa oder in Tarifa an der Südspitze Spaniens und insgesamt in der Meerenge von Gibraltar nicht anders, so dass dort das Mittelmeer selbst immer wieder als Friedhof bezeichnet wird. Die Afrikaner, die in der Regel ohne Papiere und damit absichtlich als Staatenlose unterwegs sind, gehören zu den 11 Millionen Menschen, auf die man 2007 die Zahl der weltweit Staatenlosen schätzt.[23]

Zur Einbürgerung Staatenloser in Deutschland seit 2000

Da unter den Bedingungen weltweiter Migration, des demographischen Wandels, ethnisch und kulturell pluraler Gesellschaften und des zu beobachtenden Souveränitätsverlusts von Nationalstaaten die völkerrechtlich beabsichtigte eindeutige Zuordnung von Individuum und Staat noch brüchiger geworden ist als in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, ergeben sich immer neue Situationen, die auf eine sowohl nationalstaatliche wie zwischenstaatliche Regelung drängen. Dabei ist auch dem Rechnung zu tragen, womit heutige Staatsbürgerschaft in westlichen Staaten verbunden sein kann, nämlich z. B. mit dem Anspruch auf Arbeitslosenversicherung und Altersunterstützung. Deutschland versuchte zuletzt mit der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2000 zur Einbürgerung einen Rahmen für das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene und gleich als "Totgeburt" heftig kritisierte[24] neue Staatsbürgerschaftsgesetz vorzugeben, der indessen nicht ausschließt, "dass das Gesetz in Einzelpunkten von unterschiedlichen Behörden unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt wird".[25]

Da Deutschland gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet ist, die Einbürgerung von Staatenlosen zu erleichtern, kann beim derzeitigen Stand des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 2000 die Einbürgerung im Idealfall so vonstatten gehen: Nach 6 Jahren dauernden Aufenthalts in Deutschland kann „am besten“ - so die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration - mit der Vorlage des Reiseausweises für Staatenlose eingebürgert werden, wenn ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, die mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistete freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkannt wird (vgl. Einbürgerungstest) und sichergestellt ist, dass der Lebensunterhalt für den Antragsteller und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden kann.[26]

Anmerkungen

  1. Vgl. Staatenlosenübereinkommen
  2. Vgl. Giorgio Agamben, Einschluss und Ausschluss im Nationalstaat
  3. H. Arendt weist auf einen neuen Entwurf zum Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit von 1938 hin, der durch den Beginn des Krieges verhindert worden sei. Er habe beinhaltet, dass „Fremdblütige“ oder „Personen nichtdeutschen oder nicht artverwandten Blutes“ nicht deutsche Staatsangehörige sein können. Findelkinder gelten ausdrücklich als staatenlos, bis eine „Prüfung ihrer rassischen Einordnung möglich ist“. Dieses geplante Gesetz zeige, worum es den Nationalsozialisten gegangen sei: „Jeder Mensch ist von Natur rechtlos, nämlich staatenlos, soweit nicht anders entschieden ist.“ (Hannah Arendt (2001), S. 598 f., Anm. 40.)
  4. Vgl. Andreas Mix, Kein Neuanfang in Polen. Verdrängter Exodus: Auf Studentenproteste von 1968 folgte eine antisemitische Hetze, die 20.000 Juden aus dem Land trieb. In: Frankfurter Rundschau vom 10. März 2008.
  5. Vgl. zu allen Angaben Michael R. Marrus (1999) und Enzo Traverso (2007), S. 154 f.
  6. Enzo Traverso (2007), S. 156, 162.
  7. Hannah Arendt (2001), S. 562.
  8. Hannah Arendt (2001), S. 570.
  9. Hannah Arendt(2001), S. 578.
  10. Hannah Arendt(2001), S. 580.
  11. Hannah Arendt(2001), S. 560.
  12. Hannah Arendt(2001), S. 583.
  13. Vgl. hierzu Homo sacer und Vogelfreiheit
  14. Hannah Arendt(2001), S. 594.
  15. Hannah Arendt(2001), S. 613 f.
  16. Hannah Arendt(2001), S. 614
  17. Traven (1980), S. 58 f.
  18. Traven (1980), S. 166.
  19. Traven (1980), S. 161.
  20. vgl. Georg Reinfelder, MS „St. Louis“. Die Irrfahrt nach Kuba Frühjahr 1939. Kapitän Gustav Schroeder rettet 906 deutsche Juden vor dem Zugriff der Nazis. Berlin 2002. ISBN 3-933471-30-3 und Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
  21. „Friedhof für namenlose Afrikaner“
  22. „Islamische Invasion“ in der Ägäis
  23. Vgl. Refugees International, The People Who Have No Country und Festung Europa
  24. Vgl. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht in der Praxis
  25. Vgl. Wie werde ich Deutsche/r?, S. 3.
  26. Vgl. dazu die Broschüre der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom April 2005: Wie werde ich Deutsche/r?

Literatur

  • Giorgio Agamben: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. Suhrkamp, Frankfurt 2007.
  • Hannah Arendt: Der Niedergang des Nationalstaates und das Ende der Menschenrechte. In: Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft, Piper, München 2001, S. 559–625.
  • Gerda Heck: „Illegale Einwanderung.“ Eine umkämpfte Konstruktion in Deutschland und den USA. Edition DISS Band 17. Münster 2008, ISBN 978-3-89771-746-6 (Interview heise online 10. November 2008)
  • Michael R. Marrus: Die Unerwünschten. The Unwanted. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert, Assoziation A, Berlin 1999.
  • B. Traven: Das Totenschiff. Die Geschichte eines amerikanischen Seemanns, Hamburg 1980.
  • Enzo Traverso: À feu et à sang. De la guerre civile européenne 1914-1945, Paris 2007; deutsch: Im Bann der Gewalt. Der europäische Bürgerkrieg 1914–1945, Siedler, München 2008, ISBN 3-88680-885-8.
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