Staats- und Parteichef

Staats- und Parteichef

Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen, ist im Sinne des Völkerrechts in der Regel vollumfänglich bevollmächtigter Vertreter seines Landes und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter sowie die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupts (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.

Staatschef ist eine alternative Bezeichnung, die insbesondere der Kürze wegen in der Wendung Staats- und Parteichef (eines kommunistischen Staates, siehe auch Staatsratsvorsitzender) und in der Wendung Staats- und Regierungschefs (der Europäischen Union) verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

Formen

In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Großbritannien oder Thailand).

In den Commonwealth Realms ist der König außer Landes ansässig, da er in Realunion auch britischer König ist. Daher wird der König von z. B. Australien, Kanada oder Jamaika in Ausübung seiner Funktionen als Staatsoberhaupt dieser Staaten von einem Generalgouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird.

In einer Republik wird das Staatsoberhaupt zumeist Präsident genannt. Beispiele sind der Präsident der Vereinigten Staaten, der Bundespräsident Deutschlands (früher Reichspräsident) oder Österreichs und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik).

Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer sind auch zugleich Staatsoberhaupt des Gliedstaates. Die Befugnisse des Staatsoberhauptes können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen.

Amtliche Bezeichnung des Staatsoberhaupts des Vichy-Regimes war Chef d’Etat.

Im Vatikanstaat ist das formelle Staatsoberhaupt der Papst, was als Erbe des Kirchenstaates verstanden werden kann.

Sonderfälle

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Siehe auch hier (Übersicht derzeitiger De-jure- und De-facto-Staatsoberhäupter)

Zwei Staatsoberhäupter parallel

Die Republik San Marino und das Fürstentum Andorra verfügen über zwei Staatsoberhäupter. In San Marino sind zwei Capitani Reggenti, gewählt für ein halbes Jahr, gleichberechtigte Staatsoberhäupter. In Andorra bilden der Präsident von Frankreich und der Bischof von Urgell als Co-Fürsten von Andorra das kollektive Staatsoberhaupt.

Verstorbene Personen als Staatsoberhäupter de jure

In Nordkorea und im Iran sind laut Verfassung tote Personen de jure Staatsoberhaupt. In Nordkorea ist dies der 1994 verstorbene Kim Il-sung als ewiger Präsident, im Iran der Imam Muhammad al-Mahdi.

Staaten ohne persönliches Staatsoberhaupt

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Einige wenige moderne Staaten kennen kein persönliches Staatsoberhaupt. Dazu zählen Japan, die Schweiz sowie Bosnien und Herzegowina. Das Schweizer Parlament wählt jährlich ein Mitglied des Bundesrates zum Bundespräsidenten. Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) – lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Jugoslawien hatte nach dem Tode Josip Broz Titos ebenfalls ein kollektives Staatsoberhaupt, das Staatspräsidium mit turnusmäßigem Vorsitzwechsel. Der Tennō (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur „Symbol des Volkes“, nicht Staatsoberhaupt. Für das diplomatische Protokoll wird jedoch der Tennō als Staatsoberhaupt behandelt.

Siehe auch: Staatsratsvorsitzender, Präsidium des Obersten Sowjets

Siehe auch

Weblinks


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