- Staatsflaggen Bayerns
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Staatsflagge Bayerns
Vexillologisches Symbol: ? Seitenverhältnis: 3:5 Offiziell angenommen am: 16. November 1953 Bayerische Rautenflagge
Vexillologisches Symbol: ? Seitenverhältnis: 3:5 Offiziell angenommen am: 16. November 1953 Die beiden Staatsflaggen Bayerns sind die bayerische Rautenflagge und die bayerische Streifenflagge, in den Landesfarben Weiß und Blau.[1]
Die Landesverfassung vom 2. Dezember 1946 bestätigte die Landesfarben Weiß und Blau und 1953 wurden die beiden Flaggen offiziell eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Obwohl sich Bayern zweier Staatsflaggen bedient, besitzt es keine spezielle Dienstflagge. Den Behörden steht es laut Vorschrift frei, welche der beiden Flaggen verwendet wird.[2] Flaggen, auf denen das bayerische Staatswappen abgebildet ist, sind inoffiziell (und somit eigentlich rechtswidrig, da die Schaffung und Gestaltung von Staatssymbolen ausschließlich dem Gesetzgeber vorbehalten sind).
Ein festes Verhältnis der Breite zur Länge ist für beide Flaggen nicht vorgegeben. Da für die Bundesflagge Deutschland ein Verhältnis von 3:5 bestimmt ist, wird dieses Seitenverhältnis meistens auch bei den bayerischen Staatsflaggen angewendet.
Die bayerische Streifenflagge
Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere Streifen weiß und der untere blau ist.
Die bayerische Rautenflagge
Die Rauten, auch Wecken genannt, stammen ursprünglich aus dem Wappen der Grafen von Bogen, sie wurden im Jahr 1242 von den Wittelsbachern übernommen.
Die Grundform der Rautenflagge enthält mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau, wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die rechte obere Ecke des Flaggentuchs für eine angeschnittene weiße Raute bestimmt.[1] Dies wurde durch die Verwaltungsanordnung vom 16. Februar 1971[3] bestätigt. Diese Anordnungen werden aber nicht immer berücksichtigt, so enthalten neben den längeren und schmaleren Flaggen auch die meisten Flaggen in der Grundform eine weitaus größere und sehr variable Anzahl von Rauten. Die Rauten sind in den Landesfarben Weiß und Blau gehalten.
In der Flaggenkunde werden die Flaggen von der Vorderseite beschrieben und dargestellt. In Bayern erfolgt die Beschreibung der Flagge nach heraldischen Regeln. Das bedeutet, die Beschreibung erfolgt vom Schildträger, der sich hinter dem Wappen und in diesem Fall hinter der Flagge befindet. So ist die von der Verordnung vorbehalten rechte obere Ecke für eine angeschnittene weiße Raute für den Betrachter links.
Einzelnachweise
- ↑ a b Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Dienstflaggen für Kraftfahrzeuge, vom 16. November 1953; Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1953, S. 193.
- ↑ Vollzugsvorschriften der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Dienstflaggen für Kraftfahrzeuge, vom 15. Januar 1954; Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1954, S. 131-132
- ↑ Verwaltungsanordnung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerischen Staatsflaggen und Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen, vom 16. Februar 1971, § 1, zuletzt geändert durch Verwaltungsanordnung vom 04. Juni 1991
Siehe auch
Literatur
- Bundeszentrale für politische Bildung: Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. 3. Auflage. Magdeburger Druckerei GmbH, Bonn 1994, ISBN 3-89331-206-4.
Weblinks
- Deutschen Gesellschaft für Flaggenkunde e. V.
- Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt
- Flaggenabbildungen
Landesflaggen und Liste der Flaggen in DeutschlandLandesflaggen: Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
Liste der Flaggen: Deutschland || Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen || Bundeswehr
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