- Staatsstrasse
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Mit Staatsstraße werden
- in Deutschland in den Freistaaten Sachsen und Bayern die Landesstraßen benannt. Siehe Staatsstraßen in Bayern, Staatsstraßen in Sachsen.
- in der Schweiz die Straßen bezeichnet, welche dem Staat (d.h. dem Kanton) gehören. Siehe Hauptstrassen (Schweiz).
- in Finnland die wichtigsten Fernstraßen bezeichnet, wozu auch alle Autobahnen gehören. Siehe Staatsstraße (Finnland).
- in Italien die Straßen des Staates (Strada Statale (abgekürzt SS), im Gegensatz zu den Provinzstraßen, Strada Provinciale (SP)) benannt.
- in Lettland alle Fernstraßen bezeichnet. Dazu gehören sowohl die Staatliche Hauptstraßen als auch die Staatsstraßen 1. und 2. Ordnung. Siehe Lettlands Staatsstraßen.
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