- Status Positivus
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Die Statuslehre geht auf Georg Jellineks Schrift "System der subjektiven öffentlichen Rechte" zurück.
Darin stellt Jellinek eine entwicklungsgeschichtliche Sicht des Rechts vor, die davon ausgeht, das Rechtssystem schreite über verschiedene Stufen fort:
- status subiectionis (Zustand der Unterwerfung). Im Ausgangspunkt sind alle Rechtsgenossen völlig rechtlos gegenüber der allmächtigen Staatsgewalt.
- Zunächst erkämpfen sie sich daher Abwehrrechte gegen diese Übermacht und erreichen damit den status negativus. Sie können demnach vom Staat Unterlassung von Eingriffen verlangen. Das entspricht dem liberalen Rechtsstaat.
- Sobald sie nicht mehr Übergriffe des Staates fürchten müssen, erkämpfen sich die Untertanen politische Mitwirkungsrechte und erreichen damit den status activus. Damit ist der demokratische Rechtsstaat erreicht.
- Die solchermaßen mitspracheberechtigten Bürger schaffen sich Leistungsrechte gegenüber dem Staat und sind damit im status positivus angekommen: dem sozialen Rechtsstaat.
Diese Stufen können nur nacheinander durchlaufen werden, Sprünge sind nicht möglich.
Bis heute verwendet die Grundrechtsdogmatik die Terminologie Jellineks und unterteilt die Rechte in solche des status negativus, activus und positivus.
Viel Widerhall fand auch der 1971 von Peter Häberle entwickelte status activus processualis.
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