- Statut von Estella
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Die Gesellschaft für Baskische Studien (Eusko Ikaskuntza, Sociedad de Estudios Vascos, EI-SEV) wurde 1918 von den Vertretungen (Diputaciones) der vier Provinzen mit Bevölkerung baskischer Sprache (Vizcaya, Guipuzcoa, Álava und Navarra) zur Pflege der Baskische Sprache baskischen Sprache gründet. Während sich die ein Jahr später gegründete Königliche Akademie der Baskischen Sprache rein auf die Pflege und Erforschung der Sprache konzentriert, erstrecken sich die Aktivitäten der Gesellschaft für Baskische Studien auch auf andere Bereiche baskischer Kultur und auf andere wissenschaftliche Aktivitäten im Baskenland.
So war die EI-SEV stärker als die Königliche Akademie in die jeweilige politische Situation verwickelt. In der Diktatur Primo de Riveras geriet sie unter Druck. In der Zweiten Republik war sie maßgeblich an der Formulierung des Statuts von Estella (spanischer Artikel) beteiligt, in dem von baskischen Carlisten und Nationalisten ein die Provinzen Álava, Guipúzcoa, Navarra und Vizcaya umfassender autonomer baskischer Staat innerhalb des spanischen States proklamiert wurde. Vom spanischen Bürgerkrieg bis zum Tode Francos konnte sie nur im französischen Baskenland aktiv werden. 1978 beschloss eine Generalversammlung in Oñate die Wiederaufnahme der Aktivitäten in Spanien. Vorsitzender ist seit 2002 Javier Retegi.
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