Steuerdestinatar — Steuerdestinatar, Finanzwissenschaft: Steuerträger … Universal-Lexikon
Steuerdestinatar — Als Steuerdestinatar einer Steuer wird die Person bezeichnet, die nach dem Willen des Gesetzgebers die Steuerlast der spezifischen Steuer tragen soll. Beispielsweise ist der Steuerdestinatar der Umsatzsteuer der Endverbraucher. Hier können aber… … Deutsch Wikipedia
Steuerdestinatar — der nach Absicht des Gesetzgebers wirtschaftliche Träger einer Steuer. Beispiel: Bei der ⇡ Umsatzsteuer ist der Unternehmer Steuerschuldner, der Verbraucher St. Ob der Wille des Gesetzgebers bez. Steuerschuldner und St. realisiert wird, hängt von … Lexikon der Economics
Steuerträger — (auch Zensit genannt) ist derjenige, den die Steuer im Endergebnis belastet, der sie also wirtschaftlich tatsächlich trägt. Dies bedeutet, dass er durch die Besteuerung eine Einbuße an ökonomischer Leistungsfähigkeit erleidet, d. h. sein… … Deutsch Wikipedia
Umsatzsteuer — Mehrwertsteuer; MwSt. * * * Ụm|satz|steu|er 〈f. 21〉 Steuer auf den Wert der verkauften Waren u. Dienstleistungen; →a. Mehrwertsteuer * * * Ụm|satz|steu|er, die: auf den ↑ Umsatz (1) erhobene Steuer. * * * Umsatzsteuer, eine Steuer auf die… … Universal-Lexikon
Steuerträger — Steuerträger, die natürliche Person, die durch die Steuer effektiv belastet wird. Ob der Steuerträger identisch ist mit dem Steuerdestinatar (derjenige, der nach Absicht des Gesetzgebers die Steuerlast tragen soll) und dem Steuerzahler, hängt… … Universal-Lexikon
Steuern — I. Begriff:Öffentliche ⇡ Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei ⇡ Gebühren und ⇡ Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines… … Lexikon der Economics
Steuerträger — der durch eine Steuer tatsächlich wirtschaftlich Belastete; ökonomischer Begriff im Unterschied zum steuerjuristischen Begriff des Steuerschuldners (⇡ Steuern). Der St. trägt die Steuer aus seinem Einkommen oder Vermögen. Anders: ⇡… … Lexikon der Economics
Unternehmensbesteuerung — 1. Begriff: Besteuerung bestimmter, im wirtschaftlichen Organisationsgebilde Unternehmung festzustellender Tatbestände. U. erstreckt sich auf Unternehmungen jeglicher Rechtsform; sie erfasst die Tätigkeit der Kombination von Produktionsfaktoren… … Lexikon der Economics