Steuerdestinatär

Steuerdestinatär

Als Steuerdestinatar einer Steuer wird die Person bezeichnet, die nach dem Willen des Gesetzgebers die Steuerlast der spezifischen Steuer tragen soll.

Beispielsweise ist der Steuerdestinatar der Umsatzsteuer der Endverbraucher. Hier können aber Abweichungen auftreten, wenn die Unternehmen die Steuerlast nicht komplett an den Endverbraucher weitergeben können, wobei die Elastizität der Nachfrage von Bedeutung ist. Die Realität, wer tatsächlich Steuerträger ist, spiegelt die Absicht des Gesetzgebers also nicht zwangsläufig wider.


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