- Steuermeßzahl
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Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert. Die anzuwendende Steuermesszahl richtet sich nach der Höhe des Gewerbeertrages (vgl. Tabelle).
Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrages (24.500 Euro) Gewerbesteuermesszahl
bis 12.000 Euro 1 Prozent bis 24.000 Euro 2 Prozent bis 36.000 Euro 3 Prozent bis 48.000 Euro 4 Prozent über 48.000 Euro 5 Prozent Damit wird erst ein Gewerbeertrag von 72.500 Euro mit einer Gewerbesteuermesszahl von 5 Prozent belastet. Diese Vergünstigung gilt nur für Personengesellschaften und natürliche Personen (Einzelunternehmer). Kapitalgesellschaften werden bereits ab dem ersten Euro mit 5 Prozent belastet.
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