- Steuersubjekt
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Steuerpflicht entsteht, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz eine Steuer knüpft.
Beispiel:- Wer Einkünfte erzielt, ist einkommensteuerpflichtig oder körperschaftsteuerpflichtig.
- Wer als Unternehmer Umsätze ausführt, ist umsatzsteuerpflichtig.
- Wer ein Gewerbe betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig.
- Wer ein Grundstück kauft, ist grunderwerbsteuerpflichtig.
- Wer ein Erbe antritt, ist erbschaftsteuerpflichtig.
Steuerpflichtig ist die natürliche Person oder juristische Person, die den Tatbestand verwirklicht hat.
Steuerpflichtiger ist auch (§ 33 Abs.1 AO),- wer eine Steuer schuldet (Steuerschuldner),
- wer für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner),
- wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat (Arbeitgeber),
- wer eine Steuererklärung abzugeben hat,
- wer Sicherheit zu leisten hat,
- wer Bücher und Aufzeichnungen zu führen (Buchführungspflicht) hat oder
- wer andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.
Je nach Umfang der Steuerpflicht unterscheidet man bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist z. B. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im Inland hat. Die gleiche natürliche Person ist beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie zwar im Inland Einkünfte erzielt, aber keinen Wohnsitz innehat.Siehe auch
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