- Stipulatio
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Bei der Stipulation (lat. stipulatio = förmliches Versprechenlassen) handelt es sich um einen speziellen Vertragstyp des römischen Rechts (sog. "Verbalkontrakt", lat.: obligatio verbis contracta).
Bei der Stipulation formuliert eine der Parteien mündlich eine formelhafte Frage, etwa "Gelobst du, mir 1000 zu geben?" (lat.: HS M mihi dari spondesne?). Die andere Seite übernimmt das Fragewort in eine bejahende Antwort: "Ich gelobe es!" (lat.: Spondeo!) und bringt dadurch den Vertrag zustande. Inhalt der Stipulation kann jede Handlung sein, insbesondere aber die Leistung einer Geldsumme. Je nach Inhalt der Stipulation steht dem Gläubiger daraus die "Klage auf eine bestimmte Geldsumme" (actio certae creditae pecuniae, bei Versprechen einer bestimmten Geldsumme), die "Ansagungsklage" (condictio, bei Versprechen einer anderen bestimmten Sache) oder die "Klage aus Stipulation" (actio ex stipulatu, bei Versprechen eines incertum) auf das Interesse an der Erfüllung durch den Schuldner zu.
Die Stipulation dient zur Begründung einer (Haupt-)Schuld ebenso wie zur Bestellung von Bürgschaften ("Gelobst du, mir dasselbe zu geben (sc. wie der zuvor gefragte Hauptschuldner)?") und erfüllt wichtige Funktionen im römischen Prozess: Da die Römer keine Feststellungsklage kannten, musste man, um über eine feststellungsbedürftige Frage prozessieren zu können, erst einen Anspruch konstruieren, der einer Leistungsklage zugänglich ist. Dies geschah, indem man den Beklagten in Stipulationsform eine (geringe) Geldsumme für den Fall versprechen ließ, dass die streitige Behauptung des Klägers der Wahrheit entsprach. Der Kläger klagte sodann auf die Geldsumme mit der Begründung, dass die Bedingung der Stipulation vorliege, seine Behauptung nämlich wahr sei, was sodann zu beweisen war.
In einem weiteren Sinne wird heute auch bezüglich ohne mündliche Äußerung getroffener Vertragsvereinbarungen von Stipulation gesprochen.
Durch die Stipulation wurde die Forderungsbegründung durch Nexum abgelöst.
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