- Stopschild
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Stoppschild ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Verkehrszeichen nach § 41 StVO (Zeichen 206). Fahrzeuge müssen in jedem Fall anhalten. Sofern eine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden ist, muss an dieser angehalten werden, sonst an einer Stelle, an der die anderen Straßen zu übersehen sind.
Wie bei allen Vorfahrtszeichen gilt auch hier, dass eine eventuell vorhandene Lichtzeichenanlage oder ein den Verkehr regelnder Polizist Vorrang vor dem Schild hat.
Das erste Stoppschild wurde 1915 in Detroit aufgestellt. Am 1. Januar 1939 wurden Stoppschilder auch in Deutschland eingeführt.
Zunächst wurde in Deutschland ein Stoppschild in Dreiecksform mit roter Umrandung auf blauem Grund und dem Wort „Halt“ in weißer Schrift aufgestellt, ab Mitte der 1960er Jahre gab es zwischenzeitlich ein rundes Stoppschild auf weißem Grund und roter Umrandung und einem einbeschriebenen ebenfalls roten Dreieck, in welchem das Wort „Stop“ in schwarzer Schrift zu lesen war. Im Zuge internationaler Vereinheitlichung durch das Wiener Verkehrsrechtsübereinkommen[1] verwendet man auch in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. März 1971 die achteckige Variante. Der offizielle Terminus ist seit dieser Zeit nicht geändert worden: Das umgangssprachlich als „Stoppschild“ (in Österreich auch „Stopptafel“) bezeichnete Verkehrszeichen heißt nach wie vor offiziell „Halt! Vorfahrt gewähren!“.
In der DDR wurde das Stoppschild in achteckiger Ausführung seit 1978 aufgestellt.
Die Aufschrift im deutschsprachigen Raum wurde nach der Rechtschreibreform nicht geändert, obwohl das Wort „Stopp“ nun anders als bisher mit zwei „p“ geschrieben wird.
Achteckige Stoppschilder sind heute (wenn auch mit unterschiedlicher Beschriftung) in der ganzen Welt verbreitet.
Zweisprachiges marokkanisches Stoppschild, oben arabisch unten berberisch (Tifinagh).
Französischsprachiges Schild aus Québec, Kanada.
Schild in British Columbia in der Sprache der Shuswap und auf Englisch.
Schild in Thailand.
Einzelnachweise
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