Strafdivision 999

Strafdivision 999
Bewährungseinheiten

Bewährungsbataillon 999
999. leichte Afrika-Division

Aktiv Oktober 1942–5. Mai 1945 (Kapitulation)
Land Flag of the NSDAP (1920–1945).svg Deutsches Reich
Streitkräfte Wehrmacht
Teilstreitkraft Heer
Truppengattung Infanterie
Typ Infanteriedivision
Grobgliederung Keine einheitliche Gliederung
Garnison Baumholder
Zweiter Weltkrieg Afrikafeldzug

Kampf gegen Partisanen auf dem Balkan
Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945

Die Strafdivision 999 war ein im Oktober 1942 aufgestellter Großverband der Wehrmacht und gehörte zu einem Gesamtsystem von Bewährungseinheiten, das den Strafvollzug in den Dienst der Kriegsführung stellte. Die bisher vom Dienst in der Wehrmacht ausgeschlossenen „bedingt Wehrunwürdigen“ und „Kriegstäter“ sollten zum Dienst herangezogen werden. Wehrunwürdig war jeder, der zu einer Zuchthausstrafe verurteilt und nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte war oder dem durch militärgerichtliches Urteil die Wehrwürdigkeit entzogen war. Mit Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) vom 2. Oktober 1942 wurde die Wehrunwürdigkeit für die Dauer des Krieges aufgehoben. Der betroffene Personenkreis umfasste im Jahr 1942 mehrere zehntausend wehrfähige Männer. Der Verband hatte eine Gesamtstärke von etwa 37.000 Mann, wovon etwa 9000 zum Stammpersonal gehörten.[1] Die Zwangsrekrutierten, insbesondere aktive Nazigegner, haben in der Regel auch in der Wehrmacht ihre Widerstandsarbeit fortgesetzt. Beim Afrikaeinsatz liefen ganze Einheiten über, von der Ostfront wurden sie, nachdem zahlreiche Überläufer zur Roten Armee gelangten, bald zurückgezogen, und in Griechenland und Jugoslawien entwickelte sich aus den Reihen der 999er ein sehr aktiver Widerstandskampf. Die im September 1944 von den Wehrmachtsangehörigen Falk Harnack und Gerhard Reinhardt unter den deutschen Truppen in Griechenland ins Leben gerufene Sammlungsbewegung Antifaschistisches Komitee Freies Deutschland (AKFD), deren Kämpfer überwiegend aus 999er Einheiten kamen, nahm aktiv am bewaffneten Widerstand in der griechischen Befreiungsarmee (ELAS) teil. [2]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Aufstellung der Bewährungseinheit

Ein Runderlass des Oberkommandos der Wehrmacht vom 11. April 1942 sah vor, dass nun auch Männer zum Wehrdienst herangezogen werden konnten, die ihre Wehrwürdigkeit aufgrund eines zivilgerichtlichen Urteils verloren hatten.[3] In einem Rundschreiben des Führerhauptquartiers vom 9. Dezember 1942 wird das Einziehen von Wehrunwürdigen mit einer entsprechenden Stimmung im Volk begründet. Das Schreiben spricht davon, dass die Bevölkerung kein Verständnis dafür habe, dass wehrunwürdige Personen nicht zum Wehrdienst herangezogen, gleichzeitig aber auch nicht zu anderen Dienstleistungen eingesetzt würden.[4] In der Tat konnten wehrunwürdige Personen bis dato ihre Zeit in relativer Ruhe in der Heimat verbringen.[5] Angesichts der Tatsache, dass man sie beispielsweise auch in Arbeitskommandos außerhalb der Wehrmacht hätte einsetzen können, erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass dies der bedeutendste Faktor gewesen ist, die betreffenden Personen einzuziehen.[6] Abgesehen werden muss dabei außerdem von denjenigen Männern, die noch in einer Strafanstalt oder einem Konzentrationslager inhaftiert waren. Ihr Anteil an den „Bewährungsmännern“ stellte etwa 30 bis 40 Prozent.[7] Der entscheidende Grund für den Einsatz Wehrunwürdiger lag wohl auch hier bei der großen Nachfrage an „Menschenmaterial“. Besonders die Kämpfe an der Ostfront verursachten immense Verluste, sodass sich das Regime offensichtlich gezwungen sah, auch auf diesen Personenkreis zurückzugreifen.

Ab April 1942 begann die Wehrmacht damit, erste sogenannte „WU-Mannschaften“ („WU“, d.h. „wehrunwürdig“) innerhalb der regulären Truppenteile aufzustellen.[8] Der Aufstellungsbefehl für einen gesonderten Verband erging am 2. Oktober 1942. Ab dem 15. Oktober 1942 wurden zu ihm Wehrunwürdige eingezogen. Wegen ihres geplanten ersten Einsatzortes erhielt die Truppe den Namen „Afrika-Division 999“. Die Nummer 999 wurde gewählt, um den Abstand zu den regulären Infanteriedivisionen ausdrücken.[9] Für die Dauer ihres Einsatzes wurden die Angehörigen des Verbands für „bedingt wehrwürdig“ erklärt. Den Männern wurde in Aussicht gestellt, dass sie ihre volle Wehrwürdigkeit zurückerlangen könnten, wenn sie sich „vor dem Feind“ bewährten.[10] Bei solchen, die direkt aus der Haft eingezogen worden waren, wurde auch hier die Reststrafe nur bis zum Kriegsende ausgesetzt.[11] Dass die Wehrunwürdigen in jeweils gesonderte Verbände einzogen wurden, liegt in ihrer personellen Zusammensetzung begründet.

Personelle Zusammensetzung der Bewährungseinheit

Die „Bewährungsmänner“ der Bewährungstruppe 999 waren fast ausschließlich Personen, die vorher keine Angehörigen der Wehrmacht gewesen waren und ihre Wehrwürdigkeit durch ein zivilgerichtliches Urteil verloren hatten.[12] Hierbei kann man grob zwei Gruppen unterscheiden. Die eine, größere Gruppe war die der gewöhnlichen Kriminellen, die etwa 70 Prozent der 999er ausmachten. Die zweite, kleinere Gruppe bestand aus Personen, die sich in vermeintlicher oder tatsächlicher Opposition zum Nationalsozialismus befanden und deshalb verfolgt wurden. Ihr Anteil an der Truppe betrug etwa 30 Prozent.[13] Der Paragraph 13 e des Wehrgesetzes bedingte auch den Verlust der Wehrwürdigkeit für diejenigen, die wegen „staatsfeindlicher Betätigung“ verurteilt worden waren.[14] Zwischen den beiden Gruppen gab es viele Überschneidungen und Grenzfälle. Eine „gewöhnliche“ Straftat konnte beispielsweise politisch motiviert gewesen sein. Einige vom NS-Strafrecht als Verbrecher eingestufte Personen, würden nach heutigen Maßstäben nicht als „kriminell“ betrachtet werden, z.B. was Verstöße gegen die Nürnberger Gesetze anging.[15] Ein Teil der Männer wurden direkt aus dem Strafvollzug in die Truppe überführt.[16] Nicht eingezogen werden sollten u.a. Homosexuelle und Landesverräter. Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen waren Juden, „Zigeuner“ und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.[17] Eine vergleichsweise sehr geringe Anzahl der Männer waren ehemalige Wehrmachtssoldaten, die durch ein militärgerichtliches Urteil ihre Wehrwürdigkeit verloren hatten. Obwohl für sie eigentlich die Bewährungstruppe 500 vorgesehen war, kamen sie zur Bewährungstruppe 999, aufgrund gewisser „Sonderbestimmungen“, die unbekannt sind.[18]

Unter den „politischen“ 999ern waren Angehörige aus fast allen Gruppierungen vertreten, die vom Nationalsozialismus als feindlich betrachtet wurden. Es befanden sich dort unter anderem Kommunisten, Sozialdemokraten, Geistliche und auch Zeugen Jehovas. Außerdem wurden auch vereinzelt abtrünnige Nationalsozialisten eingezogen.[19] Kalkül bei der Aufstellung dieser Truppe war es, die politisch „Unzuverlässigen“ besser überwachen und ggf. „aussondern“ zu können.[20] Das Zusammenführen mit den Kriminellen konnte dabei bedingen, dass etwaige unangepasste Einstellungen neutralisiert wurden. Nicht selten kam es beispielsweise vor, dass oppositionelle Konspirationen durch „Politische“ innerhalb der Einheiten von „kriminellen“ Kameraden verraten und dadurch vereitelt wurden.[21] Für das Stammpersonal der Einheit wurden bevorzugt Männer ausgewählt, die von den verantwortlichen Stellen als politisch zuverlässig eingeschätzt wurden. Viele von ihnen waren vor dem Krieg bereits in nationalsozialistischen Organisationen aktiv. Im weiteren Verlauf des Krieges wurde es jedoch als „Strafversetzung“ interpretiert, wenn Soldaten zum Stammpersonal der 999er transferiert wurden.[22]

Insgesamt hatte die Bewährungstruppe 999 etwa 28.000 „bedingt wehrwürdige“ Angehörige, zuzüglich des Stammpersonals von etwa 9000 Mann.[23] Mit einer Gesamtstärke von 37000 Soldaten war dieser Verband also zahlenmäßig stärker als die Bewährungstruppe 500.

Einsatzorte und Charakter der Einsätze

Der erste Aufstellungsort des Verbands war der Truppenübungsplatz Heuberg in der Nähe des Ortes Stetten am kalten Markt. Ab dem 17. Dezember 1943 wurden die Bataillone 999 nur noch auf dem Truppenübungsplatz Baumholder, im heutigen Rheinland-Pfalz aufgestellt.[24] Erstmals zum Einsatz kommen sollte die Truppe in Nordafrika, weshalb sie zunächst als „Afrika-Brigade 999“ bezeichnet wurde. Allerdings wurde sie am 1. Januar 1943 zuerst als Besatzungstruppe nach Belgien geschickt. Von dort wurde sie am 12. Februar 1943 nach Südfrankreich verlegt. Erst ab dem 9. März 1943 begann man damit, die 999er über Italien nach Tunis zu überführen.[25] Nach der Niederlage des Afrika-Korps im Mai 1943 wurde die Truppe neu aufgestellt, verstärkt und nach Griechenland und auf den Balkan verlegt. Dort wurde sie wiederum als Besatzungstruppe eingesetzt bzw. wurde bei der Partisanenbekämpfung und zum Festungsbau verwendet.[26] Drei Infanterie-Festungsbataillone 999 wurden außerdem an der Ostfront zum Einsatz gebracht, während eines im Westen stationiert war.[27] Darüber hinaus wurden zwei Baupionier-Bataillone 999 aus frontuntauglichen Männern gebildet.[28] Die Verbände in Afrika und an der Ostfront erlitten sehr hohe Verluste. Die Afrika-Brigade 999 wurde im Mai 1943 vernichtet, die drei in der Sowjetunion eingesetzten Festungs-Infanteriebataillone 999 im August 1944.[29] Trotzdem hatten die meisten Verbände der Bewährungstruppe 999 zumindest zeitweise deutlich risikoärmere Einsatzgebiete als die der Bewährungstruppe 500, so dass man davon ausgehen kann, dass der Dienst bei den 999ern im Vergleich weniger Todesopfer forderte.[30] Die Wehrmachtsführung bewertete den Einsatz der Bewährungstruppe 999 zunächst sehr positiv. Die Divisionskommandeure der Afrika-Brigade 999 waren der Meinung, „daß die ehemaligen Wehrunwürdigen sich […] hervorragend geschlagen haben.“[31] Diese Sichtweise änderte sich, als sich im weiteren Verlaufe des Krieges herausstellte, dass insbesondere die „politischen“ 999er als unzuverlässig angesehen werden mussten.

Behandlung der Soldaten und unangepasstes Verhalten in der Truppe

Die Bewährungsbataillone 999 waren in Teilbereichen regulären Einheiten gleichgestellt. Das Stammpersonal war dazu aufgefordert, den Soldaten militärisch korrekt gegenüberzutreten, da von ihrem „ehrlichen Bewährungswillen“ ausgegangen werden sollte. Beschimpfungen, Misshandlungen und Quälereien waren zwar zu unterlassen,[32] Zeitzeugen berichten jedoch, dass diese Bestimmungen ignoriert wurden, sodass man feststellen kann, dass der Dienst in dieser Truppe insgesamt deutlich härter war als in regulären Einheiten.[33] Bei „straffem Dienst“ gab es starke Einschränkung bei der Gewährung von Urlaub und Ausgang. Der Briefverkehr unterlag zumindest während der Ausbildung strengerer Zensur als bei regulären Einheiten.[34]

Dies wurde in einer Sonderverordnung verfügt, die es für die Bewährungstruppe 500 nicht gab.[35] Außerdem waren sowohl Verpflegung und Kleidung der Rekruten mangelhaft bzw. nicht ausreichend.

Mahnmal auf dem „Russenfriedhof“ in Stetten am kalten Markt

Man kann bei vielen Soldaten der Einheit von einem tatsächlich vorhandenen „Bewährungswillen“ ausgehen. Das gilt besonders für die „Kriminellen“.[36] Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass es tatsächlich nicht wenige Fälle gegeben hat, in denen die volle Wehrwürdigkeit zurückerlangt wurde.[37] Das Verhältnis zwischen den „politischen“ und „kriminellen“ Soldaten war schlecht, da die „Kriminellen“ häufiger als Denunzianten in Erscheinung traten.[38] Aufgrund der hohen Anzahl von „Politischen“ in der Bewährungstruppe 999 spielte antifaschistischer Widerstand trotzdem eine wichtige Rolle. In aller Regel äußerte sich dieser in der Form der Desertion.[39] Besonders während der Einsätze auf dem Balkan und in Griechenland gelang es einigen 999ern zu den örtlichen Partisanenverbänden überzulaufen. Auch bei den Bataillonen, die an der Ostfront stationiert waren, kam es zu Fällen, bei denen 999er zur Roten Armee überliefen.[40] Im Verlaufe des Krieges häuften sich derartige Vorkommnisse immer mehr, sodass sich die Wehrmachtsführung gezwungen sah, viele „politische“ 999er aus der Truppe zu entfernen. Sie wurden zurückgeführt und zum Teil anschließend im KZ Buchenwald interniert. Die immer stärker werdende Unzuverlässigkeit der Bewährungstruppe 999 war vermutlich der Auslöser dafür, dass die Ersatz-Brigade 999 am 18. September 1944 aufgelöst wurde. Das bedeutet, dass die bereits bestehenden Bataillone nicht mehr verstärkt wurden.[41] Die endgültige Auflösung der Einheit, die zu diesem Zeitpunkt nur noch aus fünf Mann bestand, erfolgte am 1. Mai 1945.[42] Wie auch bei der Bewährungstruppe 500, wurde unangepasstem Verhalten oft mit der Todesstrafe begegnet. Allein während der Ausbildung auf dem Heuberg wurden 37 Soldaten hingerichtet, in Baumholder waren es 29 Männer. Auch in den Einheiten, die im Felde standen, wurden Todesurteile vollstreckt.[43] Über die Anzahl 999er die insgesamt hingerichtet wurden, liegen bisher keine Angaben oder Schätzungen vor.[44]

Kommandeure

999. Afrika-Division

Persönlichkeiten, die in der Strafdivision 999 dienen mussten

Literatur

Sachbücher

  • Hans Burckhardt, Günter Erxleben: Strafdivision 999. Erlebnisse und Berichte aus dem antifaschistischen Widerstandskampf. Deutscher Militärverlag, Berlin 1965.
  • Hans Burckhardt, Günter Erxleben, Kurt Nettball: Die mit dem blauen Schein. Über den antifaschistischen Widerstand in den 999er Formationen der faschistischen deutschen Wehrmacht (1942–1945). 2. berichtigte Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
  • Hans-Peter Klausch: Die Geschichte der Bewährungsbataillone 999 unter besonderer Berücksichtigung des antifaschistischen Widerstandes. 2 Bände. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1987, ISBN 3-7609-5245-3 (Pahl-Rugenstein-Hochschulschriften Gesellschafts- und Naturwissenschaften 245), (Zugleich: Oldenburg, Univ., Diss., 1987).
  • Hans-Peter Klausch: Die 999er. Von der Brigade „Z“ zur Afrika-Division 999. Die Bewährungsbataillone und ihr Anteil am antifaschistischen Widerstand. Röderberg-Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-87682-818-X.

Belletristik

Filme

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Klausch, Hans-Peter: Die Bewährungstruppe 500. Bremen 1995, S81.
  2. Ausstellung "Wer waren die 999er?" der AG der 999 im DRAFD e.V.
  3. Klausch, Hans-Peter: Die Geschichte der „Bewährungsbataillone“ 999 unter besonderer Berücksichtigung des antifaschistischen Widerstandes. Köln 1987 (Pahl-Rugenstein-Hochschulschriften Gesellschafts- und Naturwissenschaften Bd. 245), S.64
  4. Klausch, Hans-Peter: „Wehrunwürdige“, die Bewährungsbataillone 999 und das Problem der Desertion als eine Form des antifaschistischen Widerstands. In: Verräter oder Vorbilder? Hrsg. v. Ausländer, Fietje. Bremen 1990, S.157–179 (DIZ-Schriften Bd. 2), S.160-161
  5. Klausch, Bewährungsbataillone, S.63.
  6. Klausch, „Wehrunwürdige“, S.159.
  7. Klausch, Bewährungsbataillone, S.851.
  8. Klausch, Hans-Peter: Der Truppenübungsplatz Baumholder - Aufstellungsort der Bewährungstruppe 999. In: Die Zeit des Nationalsozialismus in Rheinland-Pfalz. Hrsg. v. Meyer, Hans-Georg. Mainz, S.112–122., S.113.
  9. Klausch, Bewährungsbataillone, S.80.
  10. Absolon, Rudolf: Wehrgesetz und Wehrdienst. Boppard am Rhein 1960 (Schriften des Bundesarchivs Bd. 5), S.115.
  11. Wüllner, Fritz: Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung. Baden-Baden 1991, S.716.
  12. Klausch, Hans-Peter: Die 999er. Frankfurt am Main 1986, S.25.
  13. Klausch, „Wehrunwürdige“, S.163.
  14. Reichsministerium des Innern (Hrsg.): Reichsgesetzblatt. Teil 1. Jahrgang 1935. Berlin 1935, S.610.
  15. Klausch, „Wehrunwürdige“, S. 163; Klausch, Bewährungsbataillone, S.106.
  16. Seidler, Franz W.: Die Militärgerichtsbarkeit der Deutschen Wehrmacht. München [u.a.] 1991, S.81.
  17. Messerschmidt, Manfred: Die Wehrmachtjustiz 1933 - 1945. Paderborn 2005, S.383.
  18. Klausch, 999er, S.25.
  19. Klausch, Bewährungsbataillone, S.106; Garbe, Detlef: Zwischen Widerstand und Martyrium. München 1999 (Studien zur Zeitgeschichte Bd. 42), S.393.
  20. Klausch, Baumholder, S.113.
  21. Messerschmidt, S.386-387.
  22. Seidler, Militärgerichtsbarkeit, S.81.
  23. Klausch, 500, S.81.
  24. Tessin, Georg: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939 – 1945. Bd. 9, 13, Osnabrück 1974, 1976,Bd. 13, S.200-203.
  25. Klausch, Bewährungsbataillone, S.261-266, S.268.
  26. Klausch, Baumholder, S.113.
  27. Tessin, Bd. 13, S.200-204.
  28. Klausch, Baumholder, S.117.
  29. Tessin, Bd. 13, S.200-203.
  30. Klausch, Bewährungsbataillone, S.854-855.
  31. zitiert nach: Klausch, Bewährungsbataillone, S.377.
  32. Klausch, Bewährungsbataillone, S.171-172.
  33. Kammler, Jörg [u.a.]: Ich habe die Metzelei satt und laufe über. Fuldabrück 1997 (Kasseler Quellen und Studien Bd. 6), S.188; Klausch, „Wehrunwürdige“, S.167.
  34. Klausch, Bewährungsbataillone, S.185-186.
  35. Klausch, 500, S.166.
  36. Klausch, Bewährungsbataillone, S.153-154; S.125-126.
  37. Klausch, „Wehrunwürdige“, S.169.
  38. Messerschmidt, S.385-387.
  39. Klausch, 500, S.218.
  40. Paul, Gerhard: "Die verschwanden einfach nachts". In: Die anderen Soldaten. Wehrkraftzersetzung, Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg. Hrsg. v. Haase, Norbert [u.a]. Frankfurt am Main 1997, S.139–156, S.143, S.150.
  41. Klausch, Bewährungsbataillone, S.696-697, S.694, S.996-997.
  42. Klausch, Baumholder, S.121.
  43. Messerschmidt, S.388-390.
  44. Klausch, 500, S.490, Anm. 72.
  45. Vgl. Hans-Peter Klausch, Hermann Bode (1911–1944) - Ein Braunschweiger Stadtverordneter im Kampf gegen Faschismus und Krieg, Berlin 2003; Wolfram Wette, Die Verratenen, in: Die Zeit vom 24. April 2008; Helmut Kramer, Hermann Bode - Ein Braunschweiger Stadtverordneter im Kampf gegen Nationalsozialismus und Krieg, in: Lebendige kritische Gemeinde. Kirche von Unten. Alternatives aus der / für die Braunschweiger Landeskirche, Heft 127, Oktober 2009, S. 7-11.
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