- Strafporto
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Unter Nachgebühr (in der Schweiz: Strafporto) versteht man die Gebühr, die nicht vom Absender vorausbezahlt ist, sondern vom Empfänger eingezogen werden soll. Die Nachgebühr wurde früher Porto, die Briefgebühr Franco genannt.
Die Postordnung und die Weltpostverträge haben weitgehend einen Frankierungszwang für Postsendungen festgelegt. Seitdem ist die Zahl der Sendungen mit Nachgebühr stark zurückgegangen. Sie entsteht bei nicht freigemachten Paketen, Briefen und Postkarten, bei unzureichend freigemachten Sendungen und bei nachgesandten Paketen und Wertsendungen. Für den Mehraufwand der Einziehung wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Nachgebühr schwankte, zeitweise wurde ein einheitlicher Zuschlag, das Doppelte oder das eineinhalbfache des Fehlbetrages erhoben. Die Beträge wurden mit Blaustift auf der Sendung vermerkt und vom Empfänger eingezogen. Im Verkehr mit dem Ausland werden gewöhnlich die Fehlbeträge von der Post mit Briefmarken nachgeklebt und die Nachgebühr vom Absender eingezogen. Heute (2006) wird das Einziehungsentgelt je Sendung mit 51 ct., bei Fälschung oder Manipulation von 30 € erhoben. Weiter wird bei Anschriftenprüfung gegebenenfalls ein Nachentgelt erhoben.
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