Studiosus

Studiosus

Der studentische Grad bzw. die lateinische studentische Selbstbezeichnung wird an vielen Hochschulen traditionell in der hochschulinternen Kommunikation genutzt. Er enthält den Grad (die Stufe) des Studienfortschritts (stud. oder cand.) und das Studienfach (siehe Liste) und wird meist abgekürzt. Es ist weder Ehrentitel noch akademischer Grad, da er nicht von einer Behörde in einem Verwaltungsakt vergeben wird. Die studentischen Bezeichnungen sind im deutschen Sprachraum nicht Teil des Hochschulrechts eines Landes und weder offiziell noch eindeutig zugeordnet oder abgegrenzt.

Studenten können sich dabei generell – oder vom ersten Semester bis zum Vordiplom, der Zwischenprüfung oder dem Bachelor – mit „stud. (studiosus) + Fachrichtung“ bezeichnen, von diesem Zeitpunkt an oder ab der Vorbereitung auf den endgültigen Studienabschluss auch als „cand. (candidatus) + Fachrichtung“.

Studiosus (abgekürzt stud.) bezeichnet in dieser Tradition alle Studierenden, die studieren. Der Begriff bezieht sich auf den studiosus, den eifrigen Lernenden (studium, -i, lat. „Eifer“) an einer Universität seit dem Mittelalter.

Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studierende höheren Semesters, die sich kurz vor oder in der Zeit der Abschlussprüfungen befinden, also kandidieren (nämlich für einen akademischen Grad), oder je nach Studienfach oder örtlichem Gebrauch auch Studierende nach bestandener Zwischenprüfung. Der Begriff bezieht sich auf den candidatus, den (lat.) Anwärter auf ein Amt, im Römischen Reich. Als es früher auch eine „grundständige Promotion“ gab, also eine ohne vorher erworbenen akademischen Grad, konnte ein von einem Professor angenommener Doktorand diese Selbstbezeichnung haben.[1]

Inhaltsverzeichnis

Verwendung und ihre Probleme

Die beiden Kürzel werden in Deutschland, der Schweiz und z. T. auch Österreich von traditionsbewussten Studenten (z. B. Studentenverbindungen) im „hochschulinternen Gebrauch“ dem Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt - da dort das Wissen vorausgesetzt wird, dass kein Abschluss erreicht worden ist - stellen aber keinen von einer staatlichen Behörde oder Hochschule verliehenen Titel oder akademischen Grad dar, allenfalls einen „studentischen Grad“. In Österreich wird das Kürzel „stud.“ teilweise in Protokollen von Organen der akademischen Selbstverwaltung verwendet, um studentische Mitglieder dieser Gremien zu kennzeichnen, unabhängig vom Studienfortschritt.

Für den Doktortitel gibt es – ebenfalls inoffizielle – Selbstbezeichnungen, so den „Drs.“, doctorandus, für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt, und den „Dr. des.“, designatus für den designierten, also bestätigten, aber noch nicht verliehenen Titel.

Grundsätzlich gilt die Strafbarkeit unberechtigter so genannter Führung: Unter „Führung“ wird verstanden, dass man sich selbst als Träger eines akademischen Grades in der Öffentlichkeit zu erkennen gibt, z. B. durch Eintragung des Grades auf der Visitenkarte oder auf dem geschäftlichen Briefpapier, aber auch durch mündliche Äußerungen. Wer sich lediglich im kleinen privaten Kreis (z. B. auf einer Party, oder unter Freunden) mit einem nicht vorhandenen Grad bezeichnet, macht sich aber nicht strafbar im Sinne unbefugter Führung. Sollte die Bezeichnung mit einem Titelmissbrauch in Verbindung gebracht werden (bei einer schriftlichen oder mündlichen Bewerbung etwa), oder im Zusammenhang mit eigennützigen Interessen stehen, gilt dies als Straftat nach § 132a StGB. Dies ist deswegen so bedeutsam, weil der Candidatus z. B. in Belgien auch als akademischer Grad vergeben wird, und auch in Dänemark ist es ein dem Magistergrad vergleichbarer Abschluss (z. B. cand. med., cand. psych. oder cand. ing.).[2] Da nach bundesdeutschem Recht auch zum Verwechseln ähnliche ausländische Grade geschützt sind, ist die Führung des Kürzels cand. außerhalb des hochschulinternen Gebrauchs nicht möglich, außer wenn „der Gesamteindruck“ der Begriffsverwendung keine Täuschung nahelegt[3].

Alphabetische Liste der lateinischen Fachbezeichnungen

Vor die Fachbezeichnungen setzen Studierende ein „stud.“, für den Abschluss kandidierende Studenten gilt die gleiche Liste mit „cand.“. Wörtlich bedeutet das „Student der… (z. B. rer. nat.= rerum naturae = Dinge der Natur)“, daher sind die Fachbezeichnungen immer im Genitiv. Viele Fächer können nur behelfsmäßig ins Lateinische oder Griechische übersetzt werden, wobei Titel und Grade, die geschützt sind, besonders zu vermeiden sind. An der mittelalterlichen Universität bereiteten die Sieben Freie Künste auf die drei möglichen Fächer Theologie, Jura und Medizin vor, diese Ordnung wurde hier beibehalten.

  • theol. – theologiae Theologie
  • iur. (oder jur.) – iurisdictionis, iuris prudentiae Jura
  • med. – medicinae Medizin (candidatus nach Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum))

Die Sieben Freien Künste, geteilt in:

Zu diesen frühen Hauptrichtungen gibt es zu jedem Studienfach von Studenten erdachte Latinisierungen:

medicinae

Untergruppen der medizinischen Disziplin nennen sich ggf.:

philosophiae

Studenten an einer philosophischen Fakultät oder eines ursprünglich in der Philosophie enthaltenen Faches geben sich u.U. eine latinisierte Fachbezeichnung:

theologiae

Studenten einer theologischen Fakultät nennen sich ggf.:

  • theol. - theologiae Theologie Studenten der Theologie (insbes. des kath. Priester- und des protest. Pfarramtes)

rerum naturae

Die Mathematiker, Ingenieure und Naturwissenschaftler geben sich u.U. folgende latinisierte Fachbezeichnungen:

Bei Ingenieuren wird häufig auch ing., also cand.-ing. bzw. stud.-ing., verwendet.

Fußnoten

  1. Glossar Uni Basel
  2. Dänische Wikipedia:Kandidat
  3. Missbrauch von Titeln § 132a StGB und Rechtsspruch
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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