- Sudan IV
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Sudan®-Farbstoffe sind synthetisch hergestellte Farbstoffe, wobei es sich bei den gelben, orangen und roten Typen um Azofarbstoffe, bei den blauen um Anthrachinonfarbstoffe und bei den grünen um Mischungen aus Azo- und Anthrachinonfarbstoffen handelt. Sie sind löslich in Kohlenwasserstoffen, Ölen, Fetten und Wachsen und werden daher zum Färben selbiger verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Gebrauch
Sudan®-Farbstoffe sind in der EU seit 1995 nicht mehr als Zusatz für Lebensmittel zugelassen, da sie im Körper in Amine aufgespalten werden können, von denen einige karzinogen sind.[1] Seit den Mitte 2003 eingeführten EU-weiten Kontrollen werden Sudan®-Farbstoffe immer wieder in importierten Produkten nachgewiesen. Konzentrierten sich die Kontrollen bisher auf Chilipulver, sind jetzt auch Curcuma und natives Palmöl im Visier. Die Stoffe finden sich jedoch auch in tomaten- und paprikahaltigen Produkten wie beispielsweise Pesto.
Ferner werden Sudan® I und IV für Semtex-Färbungen verwendet.[2]
Missbrauch
Im Dezember 2006 wurde der Leiter der Guangzhou Tianyang Foodstuffs Company in Südchina, Tan Weitang, eine Firma, welche Lebensmittel in China und ins Ausland verkauft, zu 15 Jahren Haft und sein Stellvertreter zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil sie den Farbstoff Sudanrot (Sudan® III) in Chiliöl und -pulver beimischten.[3] Zwischen April 2002 bis März 2005 sollen sie mit dieser Methode weit über eine halbe Million Dollar Gewinn gemacht haben. Ebenfalls fanden britische Lebensmittelkontrolleure am 18. Februar 2005 in Worcestersauce aus englischer Produktion den Farbstoff Sudangelb (Sudan® I).[4]
Trivia
- Der Name Sudan® ist ein eingetragenes Warenzeichen der BASF für Azofarbstoffe und Anthrachinon-Farbstoffe.
- Deutsches Heizöl wurde früher mit Sudan® I gefärbt. Seit 2002 ist der EU einheitliche Marker Solvent Yellow 124 obligatorisch.
Substanzen
Strukturformel Allgemeines Name Sudan® I (Gelb) Andere Namen Summenformel C16H12N2O CAS-Nummer 842-07-9 Kurzbeschreibung braun-oranges bis rotes Pulver [5] Eigenschaften Molare Masse 248,28 g/mol Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt 134 °C [5]
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I [6] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 40-43-53-68 S: (2)-22-36/37-46-61 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Strukturformel Allgemeines Name Sudan® II (Orange) Andere Namen Summenformel C18H16N2O CAS-Nummer 3118-97-6 Eigenschaften Molare Masse 276,3 g/mol Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt 156–158 °C [7]
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [7] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 36/37/38-40 S: 26-36/37 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Strukturformel Allgemeines Name Sudan® III (Rot) Andere Namen Summenformel C22H16N4O CAS-Nummer 85-86-9 Eigenschaften Molare Masse 352,4 g/mol Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt 198–200 °C [8]
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [8] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 36/37/38-68 S: 26-36/37 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Strukturformel Allgemeines Name Sudan® IV (Scharlachrot) Andere Namen Summenformel C24H20N4O CAS-Nummer 85-83-6 Kurzbeschreibung dunkelbrauner, kristalliner Feststoff Eigenschaften Molare Masse 380,4 g/mol Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt 199 °C [9]
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [9] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 36/37/38-68 S: 26-36/37 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Quellen
- ↑ BfR: Farbstoffe Sudan I bis IV in Lebensmitteln, Stellungnahme des BfR vom 19. November 2003
- ↑ Alexander Beveridge: Forensic Investigation of Explosions. CRC Press, 1998, ISBN 0-7484-0565-8, S. 297
- ↑ Chinesen wegen Zugabe von Farbe in Lebensmittel verurteilt Seite 1 - AFP vom 07.12.2006
- ↑ Bundesamt für Gesundheit - Sudan, abgerufen am 29. Juli 2008
- ↑ a b Eintrag zu 1-Phenylazo-2-naphthol in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 21. Januar 2008 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Eintrag zu CAS-Nr. 842-07-9 im European chemical Substances Information System ESIS
- ↑ a b Alfa Aesar: SDB Sudan II
- ↑ a b Alfa Aesar: SDB Sudan III
- ↑ a b Alfa Aesar: SDB Sudan IV
Weblinks
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