Suffektconsul

Suffektconsul

Als Suffektkonsul (lateinisch: consul suffectus) bezeichnet man einen Sonderfall des römischen Konsulates.

Normalerweise wurden römische Magistrate für die Dauer eines Jahres gewählt. Wenn ein Magistrat jedoch schon vor Ablauf seines Amtsjahres ausschied oder starb, musste ein suffectus (von sufficere, „nachwachsen“) gewählt werden. In der Zeit der Römischen Republik kam eine solche Situation selten vor.

In der Zeit des 2. Triumvirats (43 v. Chr. bis 32 v. Chr.) wurde es üblich, mehr als ein Paar Konsuln pro Jahr zu wählen. In augusteischer Zeit wurde es seit 5 v. Chr. üblich, schon im Voraus mehr als ein Paar Konsuln zu bestimmen. Zunächst waren es noch zweimal zwei Paare, die jeweils ein halbes Jahr als Konsul amtierten, und Tiberius ließ sogar fast nie Suffektkonsuln ernennen; später aber wurden es sogar bis zu acht Paare. Vor allem wenn ein neuer Kaiser an die Macht kam, musste er die Ämterwünsche der Senatoren befriedigen, nicht zuletzt, um sich diese gefügig zu machen. Da die Bekleidung des Konsulats nicht nur die höchste Ehre darstellte, sondern auch gleichbedeutend mit der Aufnahme in die Nobilität war, war das Amt auch nach dem Ende der res publica libera sehr begehrt, und die Kaiser wussten dies zu nutzen. Besonders extrem war die Situation in den ersten Regierungsjahren Domitians und Trajans. Aber auch zu anderen Zeiten wurden die meisten Senatoren, die bis zum Konsulat gelangten, dies als Suffektkonsuln; ein bekanntes Beispiel ist der Historiker Tacitus. Grundsätzlich waren alle ehemaligen Konsuln – auch die suffecti – nach ihrer Amtszeit Konsulare und konnten diesem Rang entsprechende Positionen - etwa die Stadtpräfektur oder die Statthalterschaft in Asia oder Africa – übernehmen.

Auch zweite und dritte Konsulate konnten bis in die Zeit Trajans durchaus Suffektkonsulate sein. Bis in die Zeit des Kaisers Septimius Severus (193 bis 211) waren die consules suffecti in amtlicher Verwendung auch noch eponym (beispielsweise in Militärdiplomen). Seit Beginn des 3. Jahrhunderts wurden in amtlichen Schriftstücken dann nur noch nach den beiden ersten, den consules ordinarii, datiert.

Siehe auch: Liste der römischen Konsuln


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