- Sui generis
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Sui generis (lat. „eigener Art“) ist ein lateinischer Ausdruck, wörtlich bedeutet er eigener Gattung/eigenen Geschlechts oder einzigartig in seinen Charakteristika. Der Begriff wurde von der scholastischen Philosophie entwickelt, um eine Idee, eine Entität oder eine Wirklichkeit zu bezeichnen, die nicht unter ein höheres Konzept eingeordnet werden kann. Im Sinne von Gattung oder Art wird damit eine Art gemeint, die die eigene Gattung anführt.
Recht
In den Rechtswissenschaften ist es ein Terminus technicus, der verwendet wird, um einen Gegenstand, der nicht in die übliche Formtypik passt, weil er einzigartig ist, dennoch in juristischen Klassifikationen beschreiben zu können. So hat beispielsweise das deutsche Bundesverfassungsgericht die Europäische Gemeinschaft als Politikordnung sui generis bezeichnet und dafür den Begriff Staatenverbund entwickelt, da sie weder Bundesstaat noch Staatenbund, sondern ein völkerrechtlich einzigartiges Gebilde darstellt. Heute wird der Ausdruck zunehmend auch von der Politikwissenschaft und von Politikern in Anspruch genommen, um Europa zu beschreiben. Es ist allerdings zu beachten, dass die Einordnung eines Gegenstands in die Kategorie sui generis nur das letzte Mittel sein darf, um diesen Gegenstand zu beschreiben. Vorher ist die Möglichkeit auszuschöpfen, den Gegenstand in vorhandene Kategorien, wenn auch durch deren Erweiterung, einzuordnen. Auch das Vertragsrecht in Deutschland kennt sui generis (Vertrag sui generis).
Militär
In der militärpolitischen und militärsoziologischen Diskussion ist umstritten, ob der Soldatenberuf ein Beruf sui generis ist. Für diese These wird angeführt, dass besondere physische und psychische Anforderungen an einen Soldaten gestellt würden und dass militärische Strukturen nicht mit zivilen zu vergleichen seien (Befehl und Gehorsam auf der einen Seite, das arbeitsvertragliche Weisungsrecht auf der anderen). Dagegen wird unter anderem der regelmäßig lebensgefährliche Einsatz von Feuerwehrleuten angeführt.
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