Suizidrate

Suizidrate

Der Suizid (von neulateinisch suicidium aus dem Präfix sui = sich und caedere = töten, respektive caedium = Tötung; gr. autocheiria) ist das willentliche Beenden des eigenen Lebens, sei es durch beabsichtigtes Handeln oder absichtliches Unterlassen, z. B. lebenswichtige Medikamente, Nahrungsmittel oder Flüssigkeit nicht mehr zu sich zu nehmen. Das Wort Suizid wird in der modernen Wissenschaftssprache bevorzugt, während das sprachgebrauchlich bekanntere „Selbstmord“ als Lehnübersetzung bereits im 17. Jahrhundert ebenfalls aus „suicidium“ entstand.[1]

Mit dem Suizid befassen sich Wissenschaften wie die Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Philosophie, Theologie und die Rechtswissenschaft. Als eigenständige Wissenschaft, die sich mit dem Suizid besonders aus psychiatrisch-medizinischer Sicht beschäftigt, hat sich im 20. Jahrhundert die Suizidologie herausgebildet. Daneben gibt es praktische Ansätze zur Suizidverhütung und zur Betreuung derjenigen, die einen Suizidversuch überlebt haben, wie auch der Angehörigen von Suizidenten.

Inhaltsverzeichnis

Sprachliches

Suizid wurde seit der Antike in den jeweiligen Gesellschaften sehr unterschiedlich bewertet. Es ist jedoch bis in die Neuzeit kein Versuch unternommen, Wertungen bereits anhand des bloßen umschreibenden Begriffes vorzunehmen. Dies ist eine neuere Entwicklung.

Selbstmord

Selbstmord ist die historisch älteste deutschsprachige Bezeichnung für einen Suizid. Das Wort „Selbstmord“ ist jedoch keine eigentliche deutsche Wortschöpfung, sondern entstand als Lehnübersetzung des neulateinischen „suicidium“ im 17. Jahrhundert, während das Wort „Selbstmörder“ im 16. Jahrhundert bei Martin Luther erstmals als „sein selbs mörder“ (seiner selbst Mörder) erscheint.

Die indogermanische Wurzel des Wortes „Mord“ bedeutet „aufgerieben werden, zerreiben“ (vgl. aus derselben Sprachwurzel: „mürbe“)[2]. Es stand ursprünglich für „Tod“ während das Adjektiv „tot“ eine alte Partizipialbildung zu dem nicht mehr gebräuchlichen althochdeutschen „touwen“ ist, was „sterben“ bedeutet.[3] Doch schon in altgermanischer Zeit hatte sich die Wortbedeutung bei vielen Stämmen verschoben und stand für „absichtliche, heimliche Tötung“. Den gleichen indogermanischen Ursprung hat das lateinische „Mors" (Tod).

Freitod

Freitod ist ein Euphemismus für „Selbsttötung“ und wurde Anfang des 20. Jahrhunderts aus Friedrich Nietzsches „Vom freien Tode“ gebildet, das in seinem Werk Also sprach Zarathustra enthalten ist.[4]

Diese Bezeichnung geht davon aus, dass sich ein Mensch im Vollbewusstsein seines Geistes und selbstbestimmt „zur rechten Zeit“ tötet. Wer nach Nietzsche einen freien Tod vorhat, sollte ein „edles“ Sterben wählen. Jesus, so Nietzsche, sei nicht zur rechten Zeit gestorben, da er den Menschen noch viel hätte geben können.

„[...] Seinen Tod stirbt der Vollbringende, siegreich, umringt von Hoffenden und Gelobenden.
Also sollte man sterben lernen; und es sollte kein Fest geben, wo ein solcher Sterbender nicht der Lebenden Schwüre weihte! [...]“
„[...] Dass euer Sterben keine Lästerung sei auf Mensch und Erde, meine Freunde: das erbitte ich mir von dem Honig eurer Seele.
In eurem Sterben soll noch euer Geist und eure Tugend glühn, gleich einem Abendroth um die Erde: oder aber das Sterben ist euch schlecht gerathen. [...]“ (Zitate aus Also sprach Zarathustra, Erster Teil, Vom freien Tode)

Ein Beispiel dieser Art des Sterbens kann im Tod des Sokrates gesehen werden, der auf Flucht verzichtete, das richterliche Urteil mit Respekt vor den Gesetzen annahm und bis zuletzt mit seinen Freunden philosophisch diskutierte. Auch Seneca, der bereits schwer krank gewesen ist, hat nach dem missglückten Anschlag auf Kaiser Nero sein Todesurteil im Geiste der Stoa als sittlich gleichgültiges Ding (Adiaphora) angenommen und sich mit seinen Freunden mündlich und schriftlich ausführlich mit Sterben und Selbsttötung auseinandergesetzt. Dabei kritisierte er jene Philosophen, die Selbstmord zur Sünde erklärten.

Selbsttötung

Selbsttötung wird meist juristisch oder amtssprachlich verwendet und lässt den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit offen.

Suizid

In der wissenschaftlichen, lateinisch geprägten Fachsprache und im beruflichen Umgang mit den Betroffenen werden meist die Wörter Suizid und Suizident/Suizidant sowie suizidieren bevorzugt.

Formen und Problematik der Freiwilligkeit

Die Bezeichnung Freitod enthält den Gedanken der freien Wahl zwischen Leben und Tod als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Menschen. Sie wird jedoch von vielen Wissenschaftlern abgelehnt, weil die Entscheidungsfähigkeit einer suizidalen Person ihrer Ansicht nach stark eingeschränkt sei.

Aus Sicht der Medizin ist der Suizid in vielen Fällen das Symptom einer Depression oder einer verwandten psychischen Störung wie z. B. der bipolaren Störung, anderer schwerer Krankheiten oder Behinderungen, die der betroffene Mensch nicht mehr länger aushalten möchte. Einigkeit besteht, dass durch eine erhöhte diagnostische Bemühung dieser Personenkreis zwar besser, aber nicht vollständig geschützt werden könnte. Suizide aus anderen Gründen (z. B. als Konsequenz eines Gesichtsverlustes oder einer Lebenskrise) sollen seltener vorkommen.

Unklar ist, ob es einen rationalen Suizid aufgrund philosophischer Erwägungen gibt. Der Philosoph Wilhelm Kamlah spricht von einem Entschluss zur Selbsttötung nach reiflicher Überlegung und aus innerer Ruhe und Freiheit heraus. [5]

In begrifflicher Nähe dazu steht der Bilanzsuizid, die Selbsttötung nach rationaler Abwägung der Lebensumstände. Bilanzsuizide im Sinne einer rational kalkulierten Entscheidung entsprechen einem subjektiven Empfinden. Viktor Frankl spricht sich daher dafür aus, die Bezeichnung Bilanzsuizid ausschließlich für die Sicht des Betroffenen zu verwenden.[6]

Teilweise wird der Suizid als letzter Ausweg eines Menschen aus einem Leben angesehen, das von körperlichem Schmerz und Leiden bestimmt ist, welche sich mit den Mitteln der Medizin nicht lindern lassen. Wird er dabei von einem Dritten unterstützt, spricht man von assistiertem Suizid bzw. Sterbehilfe. Die Sterbehilfe wird international kontrovers diskutiert und juristisch geregelt. In der Geriatrie und Altenpflege wird sie im Zusammenhang mit den Begriffen „künstliche Ernährung“ bzw. „Nahrungsverweigerung“ immer wieder thematisiert.

Statistik

Die Karte zeigt die Suizidrate pro 100.000 Einwohner in ausgewählten Staaten

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass es weltweit etwa eine Million Suizide pro Jahr gibt und dass 10 bis 20 Mal so viele Suizidversuche scheitern.[7].

In der Europäischen Union begehen nach einer Meldung der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 jährlich 58.000 Menschen Suizid, wobei die meisten dieser Fälle von Personen begangen werden, die an Depressionen leiden. An anderen Todesursachen führt dieselbe Meldung jährlich 50.700 Verkehrstote und 5.350 Opfer von Gewaltverbrechen an.

Eine Übersicht über die Selbstmordraten weltweit im Vergleich findet sich in der Liste der Selbstmordraten nach Ländern.

Deutschland

Im Durchschnitt sterben in Deutschland jährlich zwischen 11.000 und 12.000 Menschen durch Suizid (etwa 14 je 100.000 Einwohner), wobei zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Diese Zahl entspricht ca. 1,3 Prozent aller Todesfälle und übersteigt damit die Anzahl der Verkehrstoten (4.949 Todesopfer im Jahr 2007) bei weitem. In der Altersgruppe der 15- bis 35-Jährigen ist der Suizid nach dem Unfalltod die zweithäufigste Todesursache. Allerdings ist die verbreitete Annahme, dass Suizid in dieser Altersgruppe besonders häufig verübt wird, ein Trugschluss, denn Suizid ist in dieser Altersklasse neben Mord und Unfall aufgrund der weniger häufigen Krankheiten die nahezu einzig mögliche Todesursache.

Die meisten Suizidfälle gab es in Deutschland 2006 in Bayern (13,3 je 100.000 Einwohner), die wenigsten in Sachsen-Anhalt (6,6 je 100.000 Einwohner). 1990 wurden in Sachsen noch die meisten Fälle (28,3 je 100.000 Einwohner) und in Nordrhein-Westfalen die wenigsten (11,9 je 100.000 Einwohner) gezählt[8].

Die Zahl ernsthafter Suizidversuche liegt bei ca. 100.000 bis 150.000 (auch hier sind genaue Erkenntnisse aufgrund der hohen Dunkelziffern schwierig), also um den Faktor 10 bis 15 über der der ausgeführten Suizide. Mit anderen Worten: Etwa jeder zehnte Suizidversuch geht tödlich aus. Die Zahl der Suizidversuche ist bei Frauen etwas höher als bei Männern (131 gegenüber 108 Versuche je 100.000 Einwohner [9]).

Die Zahl erfolgreicher Suizidversuche ist jedoch bei Männern deutlich höher als bei Frauen mit weiter steigender Tendenz: Drei Viertel aller erfolgreichen Suizide werden von Männern begangen, von den 10.733 Suiziden im Jahr 2004 in Deutschland 7939 (74 %) von Männern und 2794 von Frauen. Dies ist neben der Annahme, dass Frauen eher in sozialen Netzen aufgefangen werden, auch davon beeinflusst, dass Männer öfter zu harten Methoden wie Erhängen, Erschießen etc. greifen als Frauen, die weiche Methoden wie die Vergiftung durch Medikamente etc. bevorzugen.[10] Die Suizidrate von Ärzten ist bis zu 3,4-mal höher als die anderer Bürger, bei Ärztinnen ist die Rate sogar bis zu 5,7-mal erhöht [11]. Neben der berufsbedingten dauerhaften Beschäftigung mit belastenden Themen wie Krankheit und Tod ist eine mögliche Erklärung für diese hohe Rate, dass Ärzte sowohl die Expertise als auch Zugang zu Mitteln zur Ausführung eines Suizids besitzen, über die andere Bevölkerungsgruppen nicht verfügen.

Im Jahr 1982 lag die Suizidhäufigkeit in der Bundesrepublik bei 24,7 je 100.000 Einwohner [12], in der DDR bei 44.[13] Forscher führen dies jedoch weniger auf die Gesellschaftsordnung, sondern eher darauf zurück, dass das Territorium der DDR hauptsächlich Gebiete wie Sachsen und Mecklenburg umfasste, die schon im Deutschen Reich erhöhte Suizidraten aufwiesen[14]. In der Folgezeit ging diese Häufigkeit jedoch zurück und liegt heute für Männer bei 20 und für Frauen bei 7[15].

Mit der Alterung von Gesellschaften nimmt zahlenmäßig auch die Selbsttötung Älterer im Vergleich zu anderen Altersgruppen zu. Die Selbsttötungen häufen sich im höheren Alter: Von weniger als fünf pro 100.000 in der Gruppe der unter 20-Jährigen bis auf fast 50 pro 100.000 bei den über 70-Jährigen[16].

2006 nahmen sich über die Frühlings- und Sommermonate mehr Menschen das Leben als über die Herbst- und Wintermonate[17], d. h. zumindest Winterdepressionen hatten keinen statistisch relevanten Einfluss auf die Suizidalität. Das deutet darauf hin, dass neben einer depressiven Grundstimmung bei einer Selbsttötung noch andere Einflussfaktoren von Bedeutung sind.

2007 erreichte die Zahl der Suizide mit 9.402 Fällen einen historischen Tiefstand.[18] Als Gründe für den Rückgang werden verbesserte fachärztliche Versorgung und Enttabuisierung psychischer Erkrankungen genannt.

Methoden

Von den 11.150 Suiziden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2004 wurden folgende Todesursachen erfasst[19]:

Österreich

Österreich gilt traditionell als ein Land mit hohen Suizidraten, was aber nur bedingt zutrifft. In der Zwischenkriegszeit von 1919 bis 1939 gab es in Österreich zwischen 30 und 40 Suizide je 100.000 Einwohner. Für die Jahre 1940 bis 1945 liegen keine Daten vor. Im Jahr 1945 wurde wiederum mit 60 Suiziden je 100.000 Einwohner (absolut: 4.500) eine außergewöhnlich hohe Suizidrate verzeichnet.

Die Suizidraten nach 1945 schwanken zwischen 20 und 30 Suiziden je 100.000 Einwohner, absolut von 1.500 bis über 2.000 Suiziden pro Jahr. Aufgrund dieser Zahlen gilt Österreich im internationalen Vergleich als ein Land mit mittlerer (10–20) bis hoher (über 20) Suizidrate. Zwischen 1945 und 1986 kam es zu einem leichten Anstieg der Rate von 20 auf 28 Suizide je 100.000 Einwohner. Danach war die Zahl rückläufig und fiel 1999 auf rund 19 Suizide je 100.000 Einwohner. Die Suizidraten sind regional höchst unterschiedlich, während sie z. B. in Wien seit 1986 zurückgehen, steigen sie in Tirol und Oberösterreich seit 1991 an.

Die Selbsttötungsrate von Männern ist in Österreich doppelt so hoch wie die von Frauen und steigt mit zunehmendem Alter. Während Buben bis zum 15. Lebensjahr eine Suizidrate von 2 haben, haben gleichaltrige Mädchen eine Suizidrate von 1. Mit 85 Lebensjahren beträgt die Suizidrate bei Männern jedoch 120, bei Frauen dagegen nur 33. Die Suizidraten von Männern über 85 sind wie in Deutschland besonders hoch, ihre Rate liegt 140 % über jener der 60- bis 64-jährigen.

Die Zahl der Suizidversuche kann wegen der schwierigen Datenerhebung nur geschätzt werden. Hochrechnungen haben eine Zahl von rund 25.000 bis 30.000 Suizidversuchen pro Jahr ergeben. Dabei handelt es sich vorwiegend um Vergiftungen (v. a. mit Alkohol) und Medikamentenüberdosierungen.

Die häufigste Suizidmethode bei Männern und Frauen in Österreich ist das Erhängen. Rund 40 % der Suizide von Frauen werden durch Erhängen begangen, 25 % durch Vergiften und 14 % durch Sturz aus der Höhe. Bei Männern erhängen sich fast 50 % der Suizidenten, ungefähr 20 % erschießen sich und rund 10 % vergiften sich.[20]

Schweiz

Jährlich sterben in der Schweiz zwischen 1.300 und 1.400 Menschen durch Suizid (ca. 1.000 Männer und 400 Frauen). Dies entspricht knapp vier suizidbedingten Todesfällen pro Tag oder einer Suizidrate von 19,1 pro 100.000 Einwohner. Damit gehört die Schweiz nach Russland, Ungarn, Slowenien, Finnland und Kroatien zu den Ländern mit überdurchschnittlich hoher Suizidrate, wobei wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen, weshalb die Suizidrate in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland so hoch ist.[21]

Methoden

Ausgewählte Suizidmethoden in der Schweiz, 1969–2000[22]:

  • Erhängen 25 %
  • Schusswaffen 24 %
  • Vergiftung durch feste oder flüssige Substanzen 14 %
  • Herunterstürzen 10 %
  • Ertrinken 9 %
  • Überfahrenlassen durch Zug 7 %
  • Vergiftung durch Gase 6 %
  • Schneiden, Stechen 2 %

Ursachen

Die relativ häufigste Ursache für einen Suizid bzw. Suizidversuch wird in diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen gesehen. Je nach Schätzung werden 90 % aller Suizide in westlichen Gesellschaften hierauf zurückgeführt.[23] Da die Diagnose häufig erst nach einem erfolgreichen Suizid als Verdachtsdiagnose gestellt wird, ist diese Einteilung zumindest fragwürdig, da zur Diagnose nur die Suizidhandlung an sich und die Beschreibungen von Angehörigen herangezogen werden können. Letztere sind unter Umständen unvollständig, fehlerhaft oder unwichtigen Begebenheiten wird im Nachhinein eine unangemessene Bedeutung beigemessen (Recall Bias). Andere Studien betrachten nur Patienten mit bereits bekannter psychiatrischer Krankheit und zeigen ebenfalls einen hohen Anteil von psychisch Kranken an den Suiziden, tendenziell wird dieser hier sogar unterschätzt, weil viele psychiatrische Erkrankungen nicht diagnostiziert werden. Suizid kommt demnach gehäuft vor bei allen Psychosen, vor allem aber bei Depressionen und manisch-depressiven Erkrankungen.

Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen und chronische Schmerzen spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle, haben aber auch fließende Übergänge zur Depression. Den Suizid auslösende Faktoren können dann zwar Lebenskrisen wie die Trennung vom Partner, Versagensängste oder der wirtschaftliche Ruin sein – als alleiniger Hintergrund eines Suizids kommt dies aber nur in ca. 5 bis 10 % der Fälle vor. Trotzdem ist davon auszugehen, dass sowohl eine innere wie eine äußere Ursache für eine Depression besteht, d. h. ein für Depressionen anfälliger Patient wird durch seine Lebensumstände depressiv.

Jean Amèry, ein Schriftsteller, der durch eigene Hand starb, sieht als individuelle Ursache für den Suizid das eigene Scheitern, welches das Leben widrig macht [24]

Fritz Mauthner vergleicht in seinem „Wörterbuch der Philosophie” [25] den Suizidanten mit einer an der Ufermauer stehenden Katze, die, weil sie von heißen Eisenstangen umzingelt ist, ins für sie tödliche Wasser springt. Wie die Katze, die sonst schwere Verbrennungen erlitte, töten wir uns selbst also nur dann, wenn wir das Weiterleben als unerwünschter einschätzen als den Tod. Dann erst entsteht die Möglichkeit, dass bewusste Motive stärker als der Instinkt zur Selbsterhaltung werden.

Die in alledem zum Ausdruck kommende, heute dominierende Interpretation, den Suizid als krankhafte und damit therapiebedürftige Erscheinung zu deuten, übersieht zum einen, dass mit vorrückendem Alter natürlicherweise auch eine Abnahme der Vitalität einhergeht. Zum anderen ist der Mensch in seiner Verankerung im Leben nicht unabänderlich gefesselt. Er kann vielmehr zu ihm bewertend Stellung beziehen, es so wie es ist, angenehm oder unangenehm, gut oder schlecht finden. Auf dieser Grundlage kann er Motivationen entwickeln und Wege suchen, es sich angenehm und lebenswert zu machen. Er kann aber auch genauso Präferenzen entwickeln, von seinem Leben 'Abstand zu nehmen', wenn es ihm nicht mehr lebenswert erscheint und dann nach Wegen suchen, es tatsächlich zu beenden. [26]

Sonderfälle

Alterssuizid

Menschen über dem 60. Lebensjahr (Senioren) sind die einzige Altersgruppe von Personen in Deutschland, in der die verschiedenen Formen der Selbsttötung zahlenmäßig zugenommen haben. Eine besondere Form ist dabei eine Selbstaufgabe genannte Form bei befürchteter oder tatsächlicher schwerer Erkrankung. Die Nahrungs- und/oder Flüssigkeitsaufnahme wird reduziert oder ganz aufgegeben. Für Angehörige und Pflegende entsteht dabei oft eine ethische Konfliktsituation zwischen Respekt vor der Entscheidungsfreiheit und der Furcht der Hungertod könnte unfreiwillig erfolgen.

Depression (Krankheit) als eine Ursache für Suizidgedanken ist in jeder Altersstufe, also auch bei Hochaltrigen, mit ungefähr gleich guten Erfolgsaussichten (Prognose) behandelbar. Auch Depressive haben jedoch einen Willen, können entscheiden und es ist ihnen deshalb zuzugestehen, dass sie, wie andere Kranke, heilende oder Leiden mindernde therapeutische Eingriffe ablehnen [27]. Eine andere, von der Gesellschaft nur widerstrebend zur Kenntnis genommene Ursache ist, dass bei älteren Personen die Bewertung der eigenen Lebensbilanz eine wichtige Rolle als Suizidmotiv spielt (Bilanzsuizid). Hierzu zählen neben meist behandelbaren Schmerzen vor allem die Sinnentleerung des Lebens als Folge einer Erosion von Lebensinteressen und -zielen, die verzweifelte Scham vor der die eigene Selbstachtung verletzenden Peinlichkeit, seine intimsten Bedürfnisse nicht mehr unter Kontrolle zu haben und damit ohne Aussicht auf Änderung auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, die oft noch sehr deutlich wahrgenommene, bedrückende Erfahrung, mit der eigenen Hinfälligkeit das Leben anderer, insbesondere seiner liebsten Angehörigen auszubremsen, die Frustration schließlich darüber, dass vieles im Leben Geschaffene und Erworbene, das anderen Zwecken dienen sollte, nun für die Aufrechterhaltung eines Lebens vergeudet werden soll, das einem selbst nichts als Unannehmlichkeiten bereitet. [28]

Suizidbeihilfe

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben geht davon aus, dass es in Deutschland zahlreiche Patientensuizide gibt. Zum Teil sieht sie es als eine ihrer Aufgaben, individuell und gesellschaftlich dafür Unterstützung zu leisten. Ethisch wird darüber unterschiedlich geurteilt.

Weitere so genannte Suizidbeihilfe-Organisationen haben sich etwa seit 2000 in Deutschland gegründet.[29] Als Folge wird eine Gesetzesänderung diskutiert, in der ein geplanter neuer Paragraf 217 im Strafgesetzbuch die gewerblich betriebene Suizidbeihilfe unter Strafe stellen soll.[30]

Doppelsuizid

Ein Doppelsuizid liegt z. B. dann vor, wenn ein Paar sich in ein Auto setzt, mittels eines Schlauches die Abgase in das Wageninnere leitet, jeder durch das Öffnen der Wagentür auf seiner Seite bis zum Schwinden der Sinne die Möglichkeit hat, den Suizid abzubrechen, aber darauf verzichtet (Vom BGH in BGHSt 19/135 falsch entschieden, da der das Gaspedal durchgetreten habende Überlebende wegen einer Tötung auf Verlangen an seiner Freundin verurteilt worden war).

  • Heinrich von Kleist tötete am 21. November 1811 am kleinen Wannsee bei Berlin auf deren Wunsch erst Henriette Vogel und dann sich selbst. Doch da Kleist seine todeswillige, an Gebärmutterkrebs erkrankte geistige Freundin tötete, würde es heute strafjuristisch kein „Doppelsuizid“ sein. Es wäre eine Tötung auf Verlangen der Henriette Vogel durch Kleist.
  • Hans Fallada, bürgerlich Rudolf Ditzen verabredete 1911 in Rudolstadt mit seinem Freund Hanns Dietrich von Necker den gemeinsamen Freitod. Die Freunde tarnten das Vorhaben als Duell. Von Necker starb, Ditzen überlebte schwer verletzt, wurde strafrechtlich belangt und medizinisch behandelt, blieb bis zum Lebensende 1947 psychisch labil und drogenabhängig. Wenn das Vorhaben wie geplant in die Tat umgesetzt worden wäre, wäre auch das kein „Doppelsuizid“, sondern strafjuristisch als eine wechselseitig begangene Tötung auf Verlangen zu werten gewesen.
  • Steglitzer Schülertragödie 1927 in Berlin-Steglitz: Verabredete Tötung und Selbsttötung wegen komplizierter Beziehungsprobleme mit vier jugendlichen Beteiligten. Zwei Menschen starben, einer führte die versprochene Tat nicht aus, überlebte, trat später unter dem neuen Namen Ernst Erich Noth als Schriftsteller und Wissenschaftler hervor und lebte bis 1983.

Massensuizid

Siehe Massenselbsttötung.

Erweiterter Suizid

In selteneren Fällen geht einem Suizid die Tötung Dritter (meist Partner und Kinder) voraus; in diesen Fällen spricht man oft von einem erweiterten Suizid. Dieser Begriff ist jedoch umstritten, da die Tötung anderer kein Suizid ist. Auch der Amoklauf mit abschließender Selbsttötung ist als spezieller Fall eines „erweiterten“ Suizids zu sehen, bei dem oft auch zufällige, dem Täter nicht bekannte Menschen Opfer sein können.

Suizid als Protest

Ebenfalls vergleichsweise selten ist der Suizid in Form der Selbstopferung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen (Kamikaze; Selbsttötung des Pfarrers Brüsewitz am 18. August 1976 vor der Michaeliskirche in Zeitz („Fanal von Zeitz“), um durch seine öffentlich inszenierte Verbrennung auf die Kirchenfeindlichkeit des SED-Regimes hinzuweisen) oder einer Sache dienlich zu sein aufgrund eines echten oder vermeintlichen Mangels an Alternativen. So trat Mahatma Gandhi in den Hungerstreik ein, um Kämpfe zwischen Hindus und Muslimen zu verhindern. Wo genau dabei die Grenze zum selbstgefährdenden oder auch zum selbstverletzenden Verhalten liegt, ist teilweise schwer auszumachen.

Suizidprävention

Oft wird ein Suizid vorher angekündigt. Darüber hinaus gibt es einige Zeichen, die einem Suizid vorausgehen können. Erwin Ringel führte für drei solche Symptome (Einengung des Denkens, Aggressionshemmung bzw. Aggressionsumkehr und Suizidfantasien) den Begriff präsuizidales Syndrom ein.

Psychologen vertreten den Standpunkt, dass solche Ankündigungen und Warnzeichen ernst zu nehmen sind und der Betroffene beim Verdacht einer Suizidalität offen darauf angesprochen werden sollte. Sie argumentieren, dass Menschen, die einen Suizid begehen wollen, meist niemanden finden, mit dem sie über diese Gedanken sprechen könnten. Ein zentraler Punkt der Prophylaxe bestehe deshalb darin, Menschen zu helfen, über ihre Probleme und Suizidgedanken zu reden, um nicht in eine noch stärkere Isolation zu geraten. Aus diesem Gedanken heraus entstand in den 1950er Jahren die Telefonseelsorge als Einrichtung der Suizidprävention.

Personen, die einen Suizidversuch durchgeführt haben, werden in der Regel wegen ihrer Verletzungen oder Vergiftungen in ein Krankenhaus eingewiesen. Meist werden sie dort nach der körperlichen Genesung auf einer geschlossenen psychiatrischen Station überwacht, bis sie glaubhaft machen können, dass keine Suizidabsicht mehr besteht. Betont ein Patient, auch weiterhin einen Suizid begehen zu wollen, wird er in eine Psychiatrie zwangs eingewiesen. Diese Praxis wird von einigen mit Hinweis auf das Recht auf einen selbstbestimmten Tod und Zweifeln am Erfolg einer Unterbringung kritisiert. Befürworter solcher Maßnahmen sehen die bei suizidalen Patienten sehr häufig vorliegende behandlungsbedürftige Depression als Ausschlusskriterium für die Möglichkeit eines selbstbestimmten Todes. Ob sie im Einzelfall auch tatsächlich vorliegt, wird gelegentlich erst im Zirkelschluss durch den Selbsttötungsversuch „diagnostiziert“: „Ein gesunder Mensch würde nicht versuchen, sich umzubringen, also muss er psychisch krank sein“.

Das „Nürnberger Bündnis gegen Depression“ untersuchte 2001 bis 2002, ob eine Aufklärungs- und Fortbildungskampagne über die Depression Suizide und Suizidversuche verhindern kann. Auf vier sich ergänzenden Interventionsebenen wurden Hausärzte geschult, eine professionelle PR-Kampagne gestaltet, Multiplikatoren wie Lehrer, Pfarrer und Pflegepersonal angesprochen und weitergebildet sowie Hilfsmaßnahmen und Informationsmaterialien für Betroffene und Angehörige angeboten. Nach zwei Jahren Intervention (2001 und 2002) ging die Gesamtzahl der Suizide und Suizidversuche im Vergleich zum Kontrolljahr 2000 und zur Kontrollregion Würzburg signifikant um 24 % zurück. Für Suizide allein war kein statistisch signifikanter Nachweis möglich, da die untersuchte Region und damit die Zahl der Suizide zu klein war und die zufälligen jährlichen Schwankungen zu stark.

Der österreichische Psychiater Erwin Ringel untersuchte Methoden, Suizide zu verhindern, und gründete 1948 das erste Selbsttötungsverhütungszentrum. Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) bietet Hintergrundinformationen zum gesamten Themenfeld Suizid: Prävention, Forschung, Praxishinweise, Literatur, Hilfeeinrichtungen usw. Im Dezember 2002 gründete die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention eine Initiativgruppe für ein Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland. Im Rahmen dieser Initiativgruppe arbeiten mittlerweile über 70 Organisationen und fast 200 Experten mit. Die Initiative versteht Suizidprävention nicht nur als gesundheitspolitische, sondern auch als eine gesellschaftliche Aufgabe.

Im Jahr 2003 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstmals der 10. September als Welt-Suizid-Präventionstag ausgerufen. Mit diesem jährlichen Aktionstag soll in der Öffentlichkeit auf dieses Tabuthema aufmerksam gemacht werden, da Suizide nach Auffassung der WHO eines der größten Gesundheitsprobleme der Gegenwart darstellen.

Viele Suizidversuche, die nicht tödlich enden, führen zu schweren, dauerhaften körperlichen Schäden. Wie die Organisation Dignitas betont, könnten Suizidversuche durch eine umfassende Aufklärung über Suizidmethoden und Konsequenzen des Scheiterns vermieden werden. Gruppen, die Suizid als unmoralisch ansehen, stellen sich gegen eine solche Aufklärung.

Nach Angaben des Arbeitskreises Leben ist das Geschlechterverhältnis der hilfesuchenden Suizidgefährdeten umgekehrt zu dem der erfolgreichen Suizide: Während etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Suizide von Männern begangen werden, seien zwei Drittel der Hilfesuchenden Frauen.

Zur Vermeidung von Nachahmungstaten (siehe Werther-Effekt) empfiehlt der Deutsche Presserat in einer 1997 erstmals veröffentlichten Richtlinie Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Suizidenten[31] (siehe Werther-Effekt: Reaktion der Medien). Die Effektivität dieser Maßnahme auf lange Sicht ist umstritten.

Suizid in Weltanschauungen

Die Frage der moralischen Zulässigkeit des Suizids wird kulturell sehr unterschiedlich betrachtet. Oft lässt sich in den unterschiedlichen Gesellschaften ein zwiespältiges Verhältnis feststellen. Vielfach wurde und wird in den Gesellschaften ein meist unterschiedlich definierter „ehrenhafter Selbstmord“ als einzig zulässige Art der Selbsttötung weitgehend akzeptiert. Dazu zählte der japanische Seppuku, bei dem es darum ging, eine verlorene Ehre wiederherzustellen. Mit ähnlicher Motivation versuchen in Europa auch Militärs und Politiker meist durch Selbsterschießung, ihr Schicksal zu wenden.

Antike

Die moralische Wertung des Selbstmords wurde bereits in der Antike sehr kontrovers diskutiert. In der Tragödie und Epik wurden Selbstmörder vielfach als Helden verehrt. Der griechische Philosoph Hegesias (3. Jahrhundert v. Chr.), der den Spitznamen Peisithanatos („der zum Tode überredet“) führte, betonte in seinen aus seiner pessimistischen Lebensauffassung gespeisten Vorträgen das Elend der menschlichen Existenz. Er schrieb dem Einzelnen das Recht zu, sich umzubringen. Das menschliche Leben habe an sich keinen besonderen moralischen Wert. Seine Ausführungen erwiesen sich dabei als derart überzeugend, dass seine Vorträge in Ägypten verboten wurden, weil sich viele Zuhörer das Leben nahmen.

Führende griechische Philosophen wie Pythagoras und Platon (sh. Phaidon), später auch Römer wie Cicero (Somnium Scipionis)[32] lehnten den Selbstmord hingegen aus religiösen und religiös-ethischen Gründen ab. Viele Stoiker der mittleren römischen Schule wie etwa Cato der Jüngere und Seneca (u.a. epistulae morales Nr. 70) sahen dagegen in der Selbsttötung für bestimmte Fällen durchaus eine Wahlmöglichkeit. Für den stoischen Philosophenkaiser Marcus Aurelius war Leben und der Tod als solches belanglos. Wichtig war ihm eine von Nächstenliebe geprägte vernunftgemäße Lebensführung. Sein Kaisertum sah er als Befehl, seine Pflicht zu erfüllen, „wie ein Soldat beim Sturm auf die feindliche Mauer.“ (Selbstbetrachtungen 7,7) Sich aufzugeben gehörte daher nicht zum Lebenskonzept des Marcus Aurelius; der Tod als Notwendigkeit – eben beispielsweise während der Pflichterfüllung – jedoch schon.

Der durch Literatur und Filme bekannt gewordene, hauptsächlich von römischen Soldaten praktizierte Suizid, sich in ausweglosen Situationen ins Schwert zu stürzen, wurde zumindest in der Kaiserzeit nicht mehr einhellig als „ehrenvoller Tod" betrachtet, da seine Durchführung zumeist in völlig aussichtslosen Situationen stattfand, in denen Armeeangehörige entweder einem vielleicht noch schrecklicheren Ende entgegensahen oder ein persönliche Schande verhindern wollten. So schreibt der römische Historiker Cassius Dio über das Ende des Oberkommandierenden Publius Quinctilius Varus während der Schlacht im Teutoburger Wald:

„Varus und die übrigen Offiziere erfaßte Angst, sie möchten entweder lebendig in Gefangenschaft geraten oder von ihren grimmigsten Feinden getötet werden [...] und das ließ sie eine zwar schreckliche, aber notwendige Tat wagen: Sie begingen Selbstmord. [...] Als sich die Kunde davon verbreitete, leistete vom Rest der Leute, selbst wenn er bei Kräften war, auch nicht einer mehr Widerstand, vielmehr ahmten die einen das Beispiel ihres Feldherren nach, während die anderen selbst ihre Waffen wegwarfen und sich vom Nächstbesten, der da wollte, niedermachen ließ; denn Flucht war unmöglich, wie sehr sie einer auch ergreifen wollte.[33]

Im Fall des Kaiser Nero Claudius Caesar geriet dessen versuchte Selbsttötung während seiner Flucht zu einer Schmach an sich, da er bei seinem Dolchstich in den Hals die Nachhilfe seines letzten Getreuen benötigte.[34] Neros Tod war kein Suizid, wie er beim Militär praktiziert wurde.

Judentum

Nach dem Judentum ist JHWH (Jahwe) als der Schöpfer der Welt derjenige, der das Leben gibt und wieder nimmt. So wurden Selbstmördern bis ins 20. Jahrhundert alle üblichen Trauerriten versagt. Wie Schwerkriminelle mussten sie an gesonderten Orten bei den Friedhöfen beerdigt werden, beispielsweise an deren Umfriedung.

Doch auch im Judentum gab und gibt es die Möglichkeit, durch einen „ehrenhaften Selbstmord“ höchste Verehrung zu genießen. So bewertete das rabbinische und später auch das orthodoxe Judentum all jene religiös inspirierten Suizide als einem Martyrium gleichwertig, die im Angesicht eines drohenden qualvollen Todes, einer unsittlichen Behandlung oder des Zwangs zu Apostasie erfolgten.[35] Daher werden im heutigen Staat Israel auch die Menschen auf dem Masada hoch geehrt, welche sich vor dem letzten Angriff der Römer selber töteten.

Christentum

In der Spätantike setzte sich die Kirche mit den philosophischen Lehren auseinander. Vielfach war die Trennung zwischen Philosophie und Religion noch nicht deutlich ausgeprägt. Auch der bedeutende kirchliche Lehrmeister Augustinus hatte trotz aller Kritik an Platon viele grundsätzliche platonische Vorstellungen in seine Anschauungen und damit in die katholische Tradition einfließen lassen.[36] So rief er Platon in seinem bekanntesten Werk „De civitate dei“ als Zeugen für das von ihm formulierte Verbot der Selbsttötung auf, obwohl die Bibel den Suizid nicht ausdrücklich verbot und die bisherige christliche Lehre keine eindeutige Stellung zum Suizid hatte. Augustinus war der Meinung, dass das Gebot Du sollst nicht töten! auch auf sich selbst anzuwenden sei. Später verurteilte die Kirche den Suizid als Selbstmord kategorisch als Sünde und weigerte sich bis ins frühe 19. Jahrhundert, Suizidopfern die Bestattung auf Friedhöfen zu gewähren und ein kirchliches Begräbnis zuzulassen. Stattdessen wurde die Leiche in ungeweihter Erde beerdigt, siehe Eselsbegräbnis.

Ein wichtiges Argument des Katholizismus gegen Suizid ist, dass das Leben an sich Gott gehöre und so die Herrschaft Gottes verletzt werde. Eng verwandt damit ist die Ansicht, dass menschliches Leben heilig und einzigartig sei und alle Anstrengungen unternommen werden müssen, es zu schützen. Ein Standpunkt, den bereits Cicero vertreten hatte.

Noch im römischen Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 war die überlegte Selbsttötung ein Ausschlussgrund von einem kirchlichen Begräbnis.[37] Der Ausschluss bestand indes nicht im Falle von Anzeichen der Reue. Im Zweifelsfall war ein kirchliches Begräbnis zu gewähren.[38] Der nachfolgende CIC von 1983 erwähnt unter den Ausschlussgründen von einem kirchlichen Begräbnis den Suizid nicht mehr explizit. Es besteht allerdings ein Ausschluss im Falle einer Erregung öffentlichen Ärgernisses.[39] Eine allgemeine Anwendbarkeit auf Fälle überlegten Suizids ohne Reueanzeichen ist aber umstritten und erfolgt in der Praxis gewohnheitsmäßig oftmals nicht.

Islam

Im Islam ist Suizid streng verboten, einigen Hadithen zufolge werde Menschen, die sich töten, die Aufnahme ins Paradies verweigert, und es droht ihnen ein „ewiges Höllenfeuer“. Zumindest aber ist es eine schwere Sünde (Sure 4,29)[40][41], denn nach muslimischer Ansicht hat nur Allah das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden.[42]

Trotz dieses Verbotes kam es in der Vergangenheit und auch heute immer wieder zu Selbstmordkommandos. Dies geschah und geschieht nicht nur im Zeichen eines Kampfes gegen „Ungläubige“[43], sondern auch innerhalb verschiedener Glaubensrichtungen im Islam. Die Grenzen zwischen Selbsttötung und Glaubenszeugnis sind in diesen Fällen fließend, insbesondere wenn der Gedanke vorherrscht, im Falle eines Todes im Kampf um die Verteidigung des Glaubens sogleich ins Paradies aufgenommen zu werden.[44] Besonders durch den semitischen Islam wurde der Märtyrertod auch politisiert.[45] Der islamische Märtyrertod bedarf stets der Zustimmung von religiösen Führern und der Glaubensgemeinschaft, da er sonst nur als Selbstmord angesehen würde. In der schiitischen Tradition war zudem festgelegt, dass nur unverheiratete Männer und keine Frauen den Märtyrertod sterben durften. Zudem mussten die Eltern stets zustimmen. Diese Traditionen wurden zu Beginn der achtziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts zunächst durch Ajatollah Khomeini aufgeweicht, der eine Zustimmung der Eltern nicht mehr für notwendig erachtete. Dieser Meinung schloss sich auch der führende schiitische Religionsgelehrte im Libanon, Großayatollah Mohammad Hussein Fadlallah, an. Er sieht es als Pflicht von Mädchen und Jungen, auch ohne Zustimmung der Eltern in den Tod zu gehen.[46] Die innermuslimischen Streitigkeiten, wer Märtyrer sei und wer nicht, macht die Verurteilung von Al-Kaida durch Fadlallah deutlich. Fadlallah ist auch geistiger Mentor der radikalislamischen Terrororganisation[47][48] Hisbollah, doch er lehnt es ab, den islamischen Kampf in den USA fortzusetzten, wie dies bei den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York geschah. So verurteilt er die Angriffe von Al-Kaida als „nicht mit der Scharia [...] und dem wahren islamischen Dschihad vereinbar“. Für Fadlallah sind die Kämpfer der Al-Kaida keine Märtyrer, sondern „bloße Selbstmörder“.[49]

Obwohl auch im sunnitischen Islam die Selbsttötung als Sünde betrachtet wird[50], gibt es dort eine Suizid-Tradition.[51] Nachdem schiitische Gelehrte das Zustimmungsrecht der Eltern zum Märtyrertod ihrer Kinder entzogen bzw. eingeschränkt hatten, schlug auch der Sunnit Abdalsalam Faradsch, Vordenker der ägyptischen Dschihad-Gruppe, in seiner Schrift „Die vergessene Pflicht“ (1981) in dieselbe Kerbe.[52]

Die vergleichsweise niederige allgemeine Selbstmordrate in islamisch geprägten Ländern dürfte auch auf den Gedanken der Vorherbestimmung des Schicksals zurückzuführen sein.[53] Allerdings gibt es auch eine hohe Dunkelziffer an Selbstmorden, die eine Folge von Ehrenmorden und häuslicher Gewalt sind.

Buddhismus

Da im Buddhismus alles Leben höchste Achtung genießt, ist auch der Suizid geächtet, insofern eine destruktive Motivation ursächlich ist. In Thailand und Sri Lanka, welche vom Hinayana-Buddhismus geprägt worden sind, gilt ein Selbstmord sogar als Schande für die gesamte Familie.[54]

Nur in sehr seltenen Fällen kann ein Suizid positiv bewertet werden, wenn dadurch beispielsweise eine größere Menschenmenge gerettet wird oder wenn es um die passive Verteidigung des Glaubens geht. So verbrannten sich 1963 vietnamesische buddhistische Mönche und Nonnen, um ihrem Protest gegen ein Erstarken des Christentums in ihrem Land Ausdruck zu verleihen. Diese Selbsttötungen brachte ihnen große Popularität ein.[55] Eine altruistische Motivation vorausgesetzt, würde gemäß dem buddhistischen Verständnis von Karma und Reinkarnation diese Form des Suizids zu einer guten Wiedergeburt führen. Eine buddhistische Geschichte erzählt, dass sich ein Hase ins Feuer geworfen haben soll, um einem hungrigen Brahmanen als Wegzehrung zu dienen.[56]

Ein anderes Beispiel, wann eine Selbsttötung bevorzugt werden soll, gibt Buddha selber. Bei der Frage, ob die Umarmung eines lodernden Feuers oder die einer Jungfrau vorzuziehen sind, lehrt Buddha, dass der Feuertod die bessere Wahl sei, da die Umarmung einer Frau dazu führen könnte, vom Pfad der Erlösung abzukommen.[57] Zu diesem Motiv gehört eine Aussage des Dasabhumika-Sutra. Danach diene die Lehre des Buddha der Reinigung wie das Verbrennen des Körpers in der Flamme. Denn im Feuer, so das Lankavatara-Sutra, werden Dinge gereinigt.[58]

Hinduismus

Mit der Verdrängung des Buddhismus durch den Hinduismus ab dem 15. Jahrhundert in Indien fand der Suizid weite Verbreitung. Die zu den bedeutendsten Texten der Hindus gehörenden Texte der Puranas betonen, dass die Selbsttötung Lohn der Asketen sei, um deren Frömmigkeit zu besiegeln, dass sie jedoch kein Ausweg für Menschen sei, die nicht an die Götter glauben. Im Geiste dieser Texte lassen sich daher Pilger bei Festumzügen zu Ehren von Vishnu Jaganatha von den Rädern seines Prozessionswagens überrollen; andere suchen heilige Plätze auf, an denen man aus großer Höhe in den Tod springen, sich ertränken oder, speziell bei den Himalaya-Heiligtümern, im Schnee erfrieren kann.[59] Eine aus ganz Ostasien bekannte Art der Selbsttötung ist die Witwenverbrennung. Für eine Frau galt es im Hinblick auf ihre Wiedergeburt als verdienstvoll, in das Leichenfeuer ihres Mannes zu springen. Es kam jedoch auch vor, dass Angehörige den Tod der Ehefrau erzwangen. Auch nach dem Verbot der Witwenverbrennung durch die Regierung Indiens gingen trotzdem immer wieder Frauen ins Feuer. Im Gegensatz zu einigen Arten des Buddhismus bleibt bei den Hinterbliebenen eines Suizidenten im Hinduismus kein Makel haften.[60]

Jainismus

Indische Mönche, die dem Jainismus angehören, vollziehen das Todesfasten zum Abschluss eines langen rituellen Übungsweges.[61]

Aufklärung

Bedeutende Vertreter der Aufklärung wie die Philosophen Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel bestreiten das Recht des Menschen, seinem Leben selbst ein Ende zu setzten. Bei Kant finden sich dazu platonisch-stoische Einflüsse. Auch er bedient sich daher des Bildes, dass ein Mensch seinen Wachposten nicht verlassen darf.[62] Der Philosoph findet den Selbstmord grundsätzlich verwerflich: „Das Subjekt der Sittlichkeit in seiner eigenen Person vernichten, ist eben so viel, als die Sittlichkeit selbst ihrer Existenz nach, so viel an ihm ist, aus der Welt zu schaffen.“[63] Kants Zeitgenosse, David Hume, ist dagegen der Meinung, dass die Selbsttötung ein der menschlichen Gesellschaft eingestiftetes Recht sei.[64] Der christlichen Ansicht, dass das menschliche Leben heilig und einzigartig sei und alle Anstrengungen unternommen werden müssten, dieses zu schützen, entgegnet Hume, dass es in diesem Sinne für einen Christen auch falsch sein müsse, einen natürlichen Tod hinauszuzögern, da dies Gottes Wille widerspräche.

Moderne westliche Strömungen

Verfechter der persönlichen Freiheit des Menschen meinen im Gegensatz zur Psychiatrie, derzufolge Suizidalität immer zum Gesundsein hin behandelt werden müsse, der Mensch gehört allein sich selbst. Für sie hat niemand das Recht einem anderen die eigene Vorstellung, z. B. dass Leben gelebt werden müsse, aufzuzwingen. Vielmehr kann nur das entsprechende Individuum selbst eine solche Entscheidung für sich treffen und sie sollte daher, egal, wie sie ausfällt, respektiert werden.

Andere schließen ein solches Recht auf individuelle Entscheidungsfreiheit zwischen eigenem Leben und eigenem Tod für sich und/oder andere aus. Zum einen gebe es eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft zu leben. Zum anderen sei eine Todessehnsucht nur im psychischen u.o. physischen Leiden begründet und lasse sich deshalb durch eine Leidlinderung auch beseitigen. Allerdings ist zweifelhaft ob dies auch in wirklich jedem Falle möglich ist, z. B. bei Menschen, bei denen sich psychotherapeutische Maßnahmen als wirkungslos erweisen oder bei Menschen, die körperlich schwer krank werden und durch den Autonomieverlust nicht mehr leben wollen.

Das Recht, einen unabwendbaren langen Leidensprozess zu beenden, wird in verschiedenen Ländern durch die Gesetzgebung unterschiedlich unterstützt. Dies erregte in einigen Ländern eine Debatte um die gesetzliche Zulässigkeit aktiver und passiver Sterbehilfe.

In anderen Kulturen

In anderen Kulturen kann die rituelle Selbsttötung gesellschaftlich akzeptiert sein. Zu nennen wären hier das japanische Seppuku oder das indische Sati. Auch bei den Maya in ihrer klassischen Periode war die Göttin Ixthab für diejenigen Krieger zuständig, die nach dem Verlust ihrer Ehre von ihr mit einem Seil in einen der dreizehn Himmel gezogen werden.

Schwieriger zu beurteilen ist die Rolle des Suizids bei den Suruahà im Amazonas-Gebiet. Cunahá, ein Gift zum Töten von Fischen, das aus bestimmten Lianenwurzeln gewonnen wird, nehmen die Stammesmitglieder ab dem 12. Lebensjahr zu schamanistischen Zwecken zu sich. Dies endet dann tödlich, wenn die Wurzel nicht schnell genug wieder ausgespien wird. Es gibt auf der anderen Seite kein Wort für „Suizid“ bei den Suruahá.

Bei den eskimoischen Völkern (auch bei den Inuit) entsprach es bis zur Übernahme des Christentums, zeitlich etwa bis zum Umzug aus den Camps in Siedlungen zur Mitte des 20. Jahrhunderts, alter Tradition, zur Sicherung der Überlebensfähigkeit des Stammes oder einer Großfamilie kranke oder behinderte Kinder und lebensuntüchtig gewordene alte Menschen (diese überwiegend auf eigenen Wunsch) bei Wanderungen im Camp zurück zulassen oder gar zu töten.[65] Bei den Inuit (Central Eskimo) war Suizid nach Franz Boas gegen Ende des 19. Jahrhunderts keine Seltenheit[66] und geschah im Allgemeinen durch Erhängen.[67] Gewaltsamer Tod einschließlich Suizid wurde schleichendem Tod vorgezogen[68], da gemäß den Vorstellungen der Inuit die Seele nach gewaltsamem Sterben nach Qudlivun, Land des Glücklichseins (happy land) gehen.[69] Zwar besaßen Männer das Recht, ihre alt gewordenen Eltern zu töten, doch geschah dies eher selten.[70] Alte, die sich nutzlos vorkamen oder deren Leben eine Last für sie selbst und ihre Angehörigen darstellte, wurden z. B. durch Messerstiche oder Erdrosselung getötet[71], gewöhnlich, doch nicht generell, auf Bitte des betroffenen Inuk.[72] oder verstoßen.[73] Nach Knud Rasmussen war Suizid bei den Alten der Iglulik-Region alltäglich.[74] Auch sie glaubten, durch gewaltsamen Tod ihre Seele für die Reise ins Jenseits zu reinigen.[75] Die Tötung erfolgte durch Erhängen, Erschießen oder Erstechen.[76] Inuit, die Beihilfe für ihren Suizid benötigten, mussten ihre Angehörigen dreimal nacheinander bitten.[77] Familienmitglieder versuchten zunächst, den Bittsteller bei den beiden ersten Ansinnen von seinem Vorhaben abzubringen, doch wurde die dritte Bitte als verbindlich akzeptiert.[78] Gelegentlich wurde der Suizidschwur auch zurückgenommen und Hunde dafür geopfert.[79] Der eigentliche Suizid erfolgte öffentlich und unter Anwesenheit der Angehörigen.[80] War der Suizid akzeptiert, hatte sich das Opfer wie allgemein die Verstorbenen zu kleiden.[81] Das Sterben erfolgte an einem festgelegten Ort, wo dann auch der materielle Besitz des Verstorbenen zerstört wurde.[82] Statistics Canada hat für 2004 im Inuit-Territorium Nunavut eine Selbstmordrate von 18% ermittelt.[83]. Weitere Einzelheiten zu Suizid bei den Inuit in Vergangenheit und Gegenwart sind unter Inuit-Kultur (3.2.1.4 Tod) nachzulesen.

Forschungsgeschichte

Psychotherapie mit Hilfe eines Dekretes – Wie die Selbsttötungsepidemie der Jungfrauen von Milet gestoppt wurde.

„Plutarch berichtet bereits von einem ähnlichen, hochinteressanten Vorfall. In der kleinasiatischen Stadt Milet war eine Selbstmordepidemie unter jungen Frauen ausgebrochen. Dem Rate eines weisen Mannes folgend, erließen die Behörden ein Dekret, wonach die nackten Körper dieser Frauen auf dem Marktplatz auszustellen waren. Aufgrund dieser Entscheidung hörte die Epidemie praktisch über Nacht auf. Sie sehen also wieder: vom konstruktivistischen Gesichtspunkt her handelt es sich eigentlich um eine Umdeutung. Und der Erfolg war fast unmittelbar.“ [84]

Der Soziologe Émile Durkheim hat 1897 mit seinem Werk über den Suizid (Le suicide) die sozialen Zusammenhänge der Selbsttötung auf empirischer Grundlage analysiert. Er unterscheidet zwischen dem egoistischen, dem altruistischen, dem anomischen und dem fatalistischen Suizid.

Tausende von Texten aller Art über verschiedenste Aspekte des Suizids hat 1927 Hans Rost in einer Bibliographie zusammengestellt. Die „Suizid-Bibliothek“ aus Rosts Nachlass steht heute in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, weite Teile davon sind auch auf Mikroform verfügbar (siehe Literatur).

Siehe auch Suizidologie.

Juristische Bewertung

Verfassungsrecht

Deutschland

Den äußeren Rahmen für die rechtliche Bewertung der Suizidproblematik bildet die Verfassung (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – GG). Unveränderbare Richtschnur hierfür ist die Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 GG). Geschützt ist sie nach heutiger Auffassung in der Gestalt, wie der einzelne Mensch sich in seiner Individualität begreift und sich seiner selbst bewusst wird.[85]. Hieraus wird abgeleitet, die Unantastbarkeit der Menschenwürde schütze den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden.[86]. Ihre Konkretisierung erfährt die Unantastbarkeit der Menschenwürde insbesondere im Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit diese nicht Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (Art. 2 GG). Dieses Grundrecht umfasst nach gegenwärtiger Ansicht die Freiheit, lebensverlängernde oder gesundheitserhaltende Maßnahmen abzulehnen.[87]. Uneinigkeit besteht, inwieweit die Ausübung dieses Freiheitsrechts gegen das Sittengesetz verstößt. Religiös fundierte Wertsetzungen können für die Klärung dieser Frage nicht maßgebend sein. Sie dürfen zwar (Art. 4 GG) vom Einzelnen gelebt, anderen aber nicht gegen ihren Willen übergestülpt werden. Entsprechendes gilt für Wertsetzungen, die aus philosophisch-weltanschaulichen Systemen abgeleitet sind, denn keines von ihnen kann beanspruchen, allgemeingültig zu sein. Der Philosophie Kants folgend, der der Begriff des Sittengesetzes entlehnt ist, verbinden sich denn auch damit keine bestimmten materiellen Bewertungen sondern eine Prüfung der Frage, inwieweit das Handeln des Einzelnen Maßstab für eine allgemeine Gesetzgebung sein könnte (Kategorischer Imperativ)[88].

Strafrecht

Deutschland

Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der Siriusfall.

Wer aufgrund einer Garantenpflicht verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann wegen Totschlags (oder ggf. Mordes) durch Unterlassen bestraft werden, wenn er die gebotene Rettungshandlung unterlässt. Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällige Zeuge des Geschehens kann ferner, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Suizident die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos ist), wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323 c StGB bestraft werden. In der Vergangenheit wurde nämlich vom Bundesgerichtshof die Meinung vertreten, dass das Auffinden eines bewusstlosen, aber noch nicht verstorbenen Suizidenten einen Unglücksfall im Sinne des § 323 c StGB darstelle. Dies ist in der Strafrechtswissenschaft umstritten und wird vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass ein frei verantwortlicher Bilanzsuizid kein Unglücksfall, sondern Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen sei. Dagegen wird vor allem eingewendet, dass hinzukommende Personen (Rettungsdienst, Notarzt, Angehörige) in dieser Situation meist nicht zuverlässig überprüfen können, ob es sich wirklich um einen frei verantwortlichen Suizid handelt. Im Übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen so interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich ist, also bereits z. B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist.

Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht treten. Sterbehilfe als Tötungsdelikt im Gegensatz zur Sterbebegleitung als auftragsgemäßes, palliativmedizinisches Handeln des Arztes muss auch ethischen Begründungen standhalten. Eine (ärztliche) Versorgung des Suizidenten kann sich als Körperverletzung darstellen, wenn sie nicht durch einen Notstand oder die Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt ist (siehe auch: Arzthaftung). In der Praxis werden im Falle eines akuten Suizides in aller Regel sämtliche noch erfolgversprechenden lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da das Vorhandensein oder die Wirksamkeit einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden können.

Reformbestrebungen

Die Verfassung eröffnet Spielräume, dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch über die Beendigung seines Lebens größere Akzeptanz entgegen zu bringen.[89] Dies ist in den letzten Jahrzehnten auf Gesetzesebene wiederholt, bisher aber ohne Erfolg versucht worden. Hervorzuheben sind zwei, von ausgewiesenen Juristen und Medizinern erarbeitete Reformvorschläge aus den Jahren 1986 und 2005 [90]. Über eine gesetzliche Fixierung von heute bereits weitgehend tolerierten Verfahrensweisen der Einstellung medizinischer Behandlungen bei Kranken (sog. passive Sterbehilfe) hinaus soll diese auch für Suizidenten gelten. Im Falle der Beihilfe zu einer auf ernstlicher Entscheidung beruhenden Selbsttötung Volljähriger soll sich nicht mehr strafbar machen, wer die Rettung des darüber bewusstlos gewordenen Suizidenten unterlässt. Schließlich wird behutsam für Ärzte eine Möglichkeit zu aktiver Sterbehilfe eines tödlich Kranken eröffnet nach Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten zur Abwendung eines unerträglichen und unheilbaren Leidens. Diese Vorschläge haben die volle Zustimmung des Deutschen Juristentages 2006 gefunden. [91].

Österreich

Auch in Österreich ist der Suizid straffrei. Strafbar sind jedoch die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) und die Mitwirkung am „Selbstmord“ (§ 78 StGB), die mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren geahndet werden. Tötung auf Verlangen liegt vor, wenn die Handlung, die unmittelbar den Tod eines anderen herbeiführt, auf dessen ausdrückliches und ernstliches Verlangen vom Täter selbst unternommen wird. Mitwirkung am „Selbstmord“ hat zur Voraussetzung, dass der Täter einen anderen dazu verleitet, die Handlung, die unmittelbar dessen Tod herbeiführen soll, selbst zu unternehmen, oder dass er die Unternehmung einer solchen Handlung auf irgendeine Weise ermöglicht oder erleichtert. Die Mitwirkung am „Selbstmord“ kann auch durch psychische bzw. moralische Unterstützung erfolgen.

Aktive Sterbehilfe ist in Österreich strafbar und fällt entweder unter den Tatbestand des Mordes (§ 75 StGB), der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) oder der Mitwirkung am „Selbstmord“ (§ 78 StGB). Nicht strafbar ist hingegen die „passive Sterbehilfe“, der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben, wenn ein Patient dies aktuell wünscht oder diesen Wunsch im Vorhinein mit einer gültigen Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht hat. Erlaubt ist auch die „aktive indirekte Sterbehilfe“, worunter man medizinische Maßnahmen versteht, die das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn dadurch möglicherweise der Sterbeprozess verkürzt wird.

Ähnlich wie in Deutschland fällt selbst vorsätzliches Gewährenlassen einer Selbsttötung nur demjenigen als Beihilfe zur Selbsttötung zur Last, der von Rechts wegen zum hindernden Eingreifen besonders verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte usw.). Wer es jedoch unterlässt, einem Verletzten die zu seiner Rettung aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, erfüllt den Tatbestand der Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB).

Laut OGH-Erkenntnis (OGH 14O s 158/99) fehlt es einem Unmündigen an der nötigen Reife, die ganze Tragweite seines Selbsttötungsentschlusses erfassen und sein Verhalten dieser Einsicht entsprechend steuern zu können. Mangels eines einem Unmündigen zurechenbaren ernst zu nehmenden Sterbewillens ist daher eine ihm bei der Selbsttötung geleistete Hilfe nicht als Mitwirkung am „Selbstmord“ (§ 78 StGB), sondern als Mord (§ 75 StGB) zu beurteilen.

Schweiz

Das schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil vom 3. November 2006 (2A.48/2006/2A.66/2006) den Suizid neu als ein Menschenrecht formuliert: „Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Artikel 8 EMRK (sc. Europäische Menschenrechtskonvention) gehört auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden; dies zumindest, soweit der Betroffene in der Lage ist, seinen entsprechenden Willen frei zu bilden und danach zu handeln“.

Das schweizerische Strafrecht bestraft lediglich Personen, die aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Suizid verleiten oder ihm Hilfe dabei leisten, sowohl bei vollendeter Tat als auch beim Versuch, mit maximal 5 Jahren Gefängnis. Diese Formulierung ermöglicht in der Praxis eine große Grauzone für die Sterbehilfe. Damit gehört die Schweiz zu den liberalsten Ländern in dieser Hinsicht. In der Schweiz ansässige Organisationen wie Exit und Dignitas bieten ihren Mitgliedern für geringen finanziellen Aufwand Sterbehilfe an. Dies macht die Schweiz weltweit zu einem Anlaufpunkt für sogenannte „Sterbetouristen“. Es sind Bestrebungen vorhanden, die Kriterien zu verschärfen und Sterbehilfe gesetzlich anders zu regeln.

Das Militärstrafgesetz verbietet den Suizid indirekt über die Verstümmelung (Art. 95 MStG), sofern der Suizidversuch gesundheitliche Konsequenzen mit sich zieht: Wer sich durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Militärdienstpflicht bleibend oder zeitweise, ganz oder zum Teil, untauglich macht oder untauglich machen lässt, wer einen andern, mit dessen Einwilligung, durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Militärdienstpflicht bleibend oder zeitweise, ganz oder zum Teil, untauglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Großbritannien und Nordirland

Im Vereinigten Königreich war der Suizid bis 1961 eine Straftat.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten war der Suizid in zwei Staaten bis in die 1990er strafbar.

Haftungsrecht

Relevant, gerade bei Suizidversuchen, kann auch die Frage der Haftung für entstandene Schäden sein. Ein Suizid kann unter Umständen erhebliche Sachschäden verursachen, aber auch seelische Schäden bei unbeteiligten Dritten, die zur Durchführung der Tat missbraucht wurden (z. B. Fahrpersonal der Bahn). Allerdings kann auch ein verhinderter Suizid erhebliche Kostenfolgen für den Betroffenen, für Versicherungen und den Staat haben (z. B. wegen Invalidität).

Umstritten ist die Frage, inwieweit einem Suizidant der Schaden zugerechnet werden kann: Einige Autoren nehmen an, dass er sich in einem „geistig umnachteten“ Zustand befände, wodurch sich eine Schuldfähigkeit nicht ergebe. Allerdings ist diese Annahme sicherlich nicht immer gerechtfertigt und muss im Einzelfall durch Gutachten geprüft werden.

Versicherungsrecht

Ein Suizid steht der Auszahlung der Lebensversicherung nach deutschem Recht grundsätzlich entgegen (§ 161 VVG [92]). Eine Ausnahme kann sich nur ergeben, wenn die Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden ist. Die Versicherer sind hierdurch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbsttötungsabsicht bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Versichertengemeinschaft für ihre Hinterbliebenen sorgen wollen. In der Regel wird nach einer 3-jährigen Wartezeit seit Versicherungsbeginn auch bei Selbsttötung gezahlt. Siehe im Einzelnen die jeweiligen Versicherungsbestimmungen, etwa § 8 ALB 1986.

Psychisch-Kranken-Gesetz

Wer Selbsttötung androht oder ankündigt, muss damit rechnen, wegen erheblicher Selbstgefährdung in eine Psychiatrische Klinik zwangseingewiesen und zwangsmedikamentiert zu werden. Rechtsgrundlage sind dabei die Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. Voraussetzung ist, dass diese Selbstgefährdung auf einer psychischen Krankheit beruht, welche aber aufgrund der Selbstgefährdung wiederum vermutet wird.

Tätigkeit der Polizei

Der Grund für das Ausrücken der Polizei bei einem Suizid(versuch) ist zum einen das Verhindern des Suizids und die Zwangseinweisung, zum anderen die Verständigung, die Eigentumssicherung und vor allem die Aufklärung, ob möglicherweise eine Straftat vorliegt (z. B. Mord).

Suizid als militärische Taktik

Schon der chinesische General Sunzi erwähnte um 500 v. Chr. die militärische Taktik des Selbstmordangriffs, zu dem man einen Gegner nicht treiben solle. Im Zweiten Weltkrieg wurden japanische Flieger zu Kamikaze-Angriffen auf zu diesen Zweck umgebauten Kampfflugzeugen geführt. Daneben werden Suizide auch in Bürgerkriegen als Waffe eingesetzt, seit den 1980er Jahren hat sich die Anzahl sogenannter Selbstmordattentate bei Konflikten im islamischen Kulturbereich stark erhöht.

Verwandte Themen

Einzelnachweise

  1. Günther Drosdowski (Bearbeitung): Duden – Das Herkunftswörterbuch – Etymologie der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim 1989, ISBN 3-411-20907-0, S. 666
  2. Günther Drosdowski (Bearbeitung): Duden – Das Herkunftswörterbuch – Etymologie der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim 1989, ISBN 3-411-20907-0, S. 469
  3. Günther Drosdowski (Bearbeitung): Duden – Das Herkunftswörterbuch – Etymologie der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim 1989, ISBN 3-411-20907-0, S. 748
  4. Günther Drosdowski (Bearbeitung): Duden – Das Herkunftswörterbuch – Etymologie der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim 1989, ISBN 3-411-20907-0, S. 203.
  5. Kamlah, Wilhelm: Das Recht auf den Freitod, ein menschliches Grundrecht. Bemerkungen zu einer Schrift von Jean Améry, Rezension zu: Jean Améry: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod, Stuttgart 1976, in: Neue Zürcher Zeitung Nr. 211 vom 9. September 1976, S. 27
  6. Frankl, Viktor Emil: Ärztliche Seelsorge. Grundlagen der Logotherapie und Existenzanalyse, Wien, 10. Auflage, 1982, S.66
  7. [1]
  8. Stefan P. Rübenach: Todesursache Suizid. In:Auszug aus Wirtschaft und Statistik, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007, Seite 968
  9. http://www.suizidprophylaxe.de/Ohne%20Java/Infos_Suizidalitaet/epidemiologieohne.htm
  10. [2] – Statistisches Bundesamt, S. 966
  11. Zitiert nach „Ärzte als Patienten – eine schwierige Rolle“, Forschung und Praxis, 453, 2007, Beilage der Ärzte-Zeitung
  12. Statistisches Bundesamt Tabelle 1: Sterbefälle an Vorsätzlicher Selbstbeschädigung/-vergiftung im Zeitverlauf [3] S. 964
  13. unbelegt evtl. Grashoff
  14. Grashoff, In einem Anfall von Depression, s. Literaturliste
  15. http://www.suizidprophylaxe.de/Ohne%20Java/Infos_Suizidalitaet/epidemiologieohne.htm
  16. Evangelischer Pressedienst Sozial, Meldung „Zahl der Selbstmorde bei depressiven Menschen über 60 Jahren steigt“ (2/2006)
  17. [4] – Statistisches Bundesamt, S. 969
  18. http://www.ksta.de/html/artikel/1220047282746.shtml / Kölner Stadt-Anzeiger: Suizid-Rate auf historischem Tief
  19. Statistisches Bundesamt
  20. Österreichischer Psychiatriebericht 2001
  21. Bundesamt für Gesundheit – 15. April 2005, Suizid und Suizidprävention in der Schweiz – Bericht in Erfüllung des Postulates Widmer (02.3251))
  22. Bundesamt für Statistik, Neuenburg
  23. – Arsenault-Lapierre G et. al.
  24. Jean Amèry, Hand an sich legen.
  25. http://www.zeno.org/Mauthner-1923/A/Selbstmord
  26. von Lewinski, Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode 2008, S. 48 f.
  27. Hufen, NJW 2001/851
  28. von Lewinski, Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode 2008, S. 171
  29. Z. B. Dignitate
  30. Artikel: Union will drei Jahre Gefängnisstrafe für organisierte Selbsttötung. In Der Spiegel vom 10. Jan. 2009.
    Vergleiche die Rechtslage in der Schweiz, s. u.
  31. Deutscher Presserat: Richtlinie 8.5 – Selbsttötung
  32. Karl Büchner: Marcus Tullius Cicero, De re publica – Vom Gemeinwesen", Verlag Reclam, Stuttgart, 1981, S. 334 – 353
  33. Reinhard Wolters: Die Schlacht im Teutoburger Wald, Verlag C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57674-4, S. 105
  34. Nack, Wägner: Rom, Verlag Carl Ueberreuter, Wien 1976, ISBN 3-8000-3131-0, S. 230
  35. Peter Kuhn: Gottes Trauer und Klage in der rabbinischen Überlieferung (Talmud und Midrasch), Brill Academic Publication, Leiden 1978, ISBN 90-04-05699-8, S. 148
  36. Kurt Flasch: Augustinus – Einführung in sein Denken", 3. überarbeitete Ausgabe, Verlag Reclam, Ditzingen, 1994, ISBN 3-15-009962-5, S. 16
  37. Can. 1240 § 1 n. 3
  38. Can. 2350 § 2
  39. Can. 1184 § 1 n. 3
  40. Ursula Spuler-Stegemann: Die 101 wichtigsten Fragen zum Islam" C.H.Beck, München 2007, ISBN 3-406-51111-2, S. 128
  41. Silke Wörmann: Afghanische Frauen zwischen Islam und Sozialismus" Tectum Wissenschaftsverlag, Marburg 2003, ISBN 3-8288-8534-9, S. 132
  42. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe" Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 43
  43. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe" Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 43
  44. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe" Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 44
  45. Silke Wörmann: Afghanische Frauen zwischen Islam und Sozialismus" Tectum Wissenschaftsverlag, Marburg 2003, ISBN 3-8288-8534-9, S. 132
  46. Hans G Kippenberg: Gewalt als Gottesdienst" C.H.Beck, München 2008, ISBN 3-406-49466-8, S. 94
  47. EU-Parlament: EU-Parlament bestätigt terroristische Aktivitäten der Hisbollah, 8. März 2005
  48. EU-Rat: Gemeinsamer Standpunkt 2008/586/GASP des Rates vom 15. Juli 2008
  49. Michael Mann: Die ohnmächtige Supermacht", Campus Verlag, Frankfurt 2003, ISBN 3-593-37313-0, S. 226
  50. Silke Wörmann: Afghanische Frauen zwischen Islam und Sozialismus" Tectum Wissenschaftsverlag, Marburg 2003, ISBN 3-8288-8534-9, S. 132
  51. Andrea Strasser: Zentralasien und Islam" Deutsches Orient-Institut 2002, ISBN 3-89173-067-5, S. 526
  52. Hans G Kippenberg: Gewalt als Gottesdienst" C.H.Beck, München 2008, ISBN 3-406-49466-8, S. 94
  53. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe" Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 44
  54. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe", Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 47
  55. Gerhard Krause, Gerhard Müller, Siegfried M. Schwertner, Matthias Glockner: Theologische Realenzyklopädie, Band 35", Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2003, ISBN 3-11-017781-1, S. 83
  56. Johannes Lehmann: Buddha – Leben, Lehre, Wirkung", Orbis Verlag, München 2001, ISBN 3-572-01247-3, S. 114 f.
  57. Claudia Weber: Die Lichtmetaphorik im frühen Mahāyāna-Buddhismus", Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-447-04620-1, S. 144
  58. Claudia Weber: Die Lichtmetaphorik im frühen Mahāyāna-Buddhismus", Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-447-04620-1, S. 147
  59. Gerhard Krause, Gerhard Müller, Siegfried M. Schwertner, Matthias Glockner: Theologische Realenzyklopädie, Band 35", Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2003, ISBN 3-11-017781-1, S. 443
  60. Gerhard Krause, Gerhard Müller, Siegfried M. Schwertner, Matthias Glockner: Theologische Realenzyklopädie, Band 35", Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2003, ISBN 3-11-017781-1, S. 443
  61. Gerhard Krause, Gerhard Müller, Siegfried M. Schwertner, Matthias Glockner: Theologische Realenzyklopädie, Band 35", Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2003, ISBN 3-11-017781-1, S. 443
  62. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe" Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 15
  63. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe" Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 16
  64. Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe" Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X, S. 16
  65. Romahn, Michael: Abenteuer in Alaska, S. 10 (2003) Google Books
  66. Boas, Franz (1888; Neuauflage 1964, S. 207) Google Books
  67. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 195) Google Books
  68. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 195) Google Books
  69. Boas, Franz (1888; Neuauflage 1964, S. 207); Hall (1865); Hawkes (1916); Rink (1875) Google Books
  70. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 195) Google Books
  71. Hawkes (1916) Google Books
  72. Hawkes (1916) Google Books
  73. Hawkes (1916) Google Books
  74. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 196) Google Books
  75. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 196) Google Books
  76. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 197) Google Books
  77. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 198) Google Books
  78. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 198) Google Books
  79. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 198) Google Books
  80. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 198) Google Books
  81. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 198) Google Books
  82. Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada (1998, S. 198) Google Books
  83. Ranking and number of deaths for the five leading causes by region, Canada, 2004. Statistics Canada. Abgerufen am 3. Februar 2009. (en)
  84. Paul Watzlawick in Berufskrankheiten systemisch-konstruktivistischer Therapeuten in Schweitzer, J. et al. (1994, Hrsg.). Systemische Praxis und Postmoderne (S. 91–92). Frankfurt: Suhrkamp.
  85. Seifert, Karl-Heinz/Hömig, Dieter, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Taschenkommentar, 7. Auflage, Art. 1, Rdn. 4
  86. Hufen, NJW 2001/851
  87. Hufen, NJW 2001/851 mit weiteren Hinweisen
  88. von Lewinski, Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode, 2008, S. 161 ff.
  89. von Lewinski, Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode 2008, S. 117 ff.
  90. Baumann u. a.: Alternativentwurf eines Gesetzes über Sterbehilfe, Entwurf eines Arbeitskreises von Professoren des Strafrechts und der Medizin sowie ihrer Mitarbeiter, Stuttgart 1986, S. 11 f; Schöch/Verrel u. a.: Alternativentwurf Sterbebegleitung 2005 www.home.tiscali.de/sterbehilfe
  91. Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages, S. 7ff; www.dtg.de/files/dgt/66/66_DIT_Beschlüsse.pdf
  92. §161 VVG

Literatur

Bibliographien, Textsammlungen
  • Hans Rost: Bibliographie des Selbstmordes. Verlag Roderer, Regensburg 1992, ISBN 3-89073-343-3 (Repr. d. Ausg. Augsburg 1927)
  • Suizid-Bibliothek. 1.000 Werke aus den Jahren 1578 bis 1945 (ca. 100.000 Seiten auf 1.500 Mikrofiches). Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-463-9.
Monographien
  • A. Alvarez: Der grausame Gott. Eine Studie über den Selbstmord. Aus dem Englischen übertragen von Maria Dessauer. Fischer, Frankfurt am Main 1980.
  • Jean Améry: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod (Werke; 3). Klett-Cotta 2005, ISBN 3-608-93563-0.
  • Jean Baechler: Tod durch eigene Hand. Eine wissenschaftliche Untersuchung über den Selbstmord („Les suicides“). Ullstein, Frankfurt/M. 1981, ISBN 3-550-07701-7.
  • Andreas Bähr (Hrsg.): Sterben von eigener Hand. Selbsttötung als kulturelle Praxis. Böhlau, Köln 2005, ISBN 3-412-18405-5.
  • Paul B. Baltes u. a.: Schwerpunkt Selbstbestimmtes Sterben (Aufklärung und Kritik / Sonderheft; 11). Gesellschaft für kritische Philosophie, Nürnberg 2006, ISSN 0945-6627.
  • Ursula Baumann: Vom Recht auf den eigenen Tod. Die Geschichte des Suizids vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. Böhlau, Weimar 2001, ISBN 3-7400-1180-7.
  • Émile Durkheim: Der Selbstmord. Suhrkamp, Frankfurt/M. 2006, ISBN 3-518-28031-7.
  • Elmar Etzersdorfer u. a. (Hrsg.): Neue Medien und Suizidalität. Gefahren und Interventionsmöglichkeiten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-46175-5.
  • Udo Grashoff: In einem Anfall von Depression … Selbsttötungen in der DDR. Ch. Links Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-86153-420-7 (vgl. auch den Aufsatz desselben Autors unter http://www.stiftung-aufarbeitung.de/downloads/pdf/GRASHOFF.pdf)
  • Claude Guillon, Yves LeBonniec: Gebrauchsanleitung zum Selbstmord. Eine Streitschrift für das Recht auf einen frei bestimmten Tod. Robinson-Verlag, Frankfurt/M. 1982, ISBN 3-88592-032-8.
  • Kay Redfield Jamison: Wenn es dunkel wird. Zum Verständnis des Selbstmordes. BTV, Berliner Taschenbuch Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-8333-0232-1.
  • Heinz Katschnig u. a.: Österreichischer Psychiatriebericht 2001. Teil 1. Ludwig-Boltzmann-Institut für Sozialpsychiatrie, Wien 2001 (PDF)
  • Manfred von Lewinski: Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode. Olzog, München 2008, ISBN 985-37-8928254-6
  • Georges Minois: Geschichte des Selbstmords. Artemis & Winkler, Düsseldorf 1996, ISBN 3-538-07041-5.
  • Angela M. Müller: Die Selbsttötung in der Lateinischen Literatur der Kaiserzeit bis zum Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. Dissertation, Universität Zürich 2006 (Volltext)
  • Hermann Pohlmeier: Wie frei ist der Freitod? Einschränkung frei verantwortlichen Handelns durch Krankheit? (Berliner medizinethische Schriften; 7). Humanitas-Verlag, Dortmund 1996, ISBN 3-928366-21-1.
  • Hermann Pohlmeier: Depression und Selbstmord (Schriften der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben; 3). 3. Aufl. Edition Parerga, Düsseldorf 1996, ISBN 3-930450-02-X.
  • Hermann Pohlmeier: Selbstmordverhütung. Zur Ethik von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung. (Medizinethische Materialien; 96). Zentrum für medizinische Ethik, Bochum 1994, ISBN 3-927855-74-X.
  • Erwin Ringel (Hrsg.): Selbstmordverhütung. 5. Auflage. Verlag Klotz, Eschborn 1997, ISBN 3-88074-224-3.
  • Gabriela Signori (Hrsg.), Trauer, Verzweiflung und Anfechtung. Selbstmord und Selbstmordversuche in mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaften. (Forum Psychohistorie; 2). Edition Discord, Tübingen 1994, ISBN 3-89295-581-6.
  • Geo Stone: Suicide and attempted suicide. Methods and consequences. Carroll & Graf, New York 2001, ISBN 0-7867-0940-5.
  • Roger Willemsen: Der Selbstmord. Briefe, Manifeste, literarische Texte. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2002, ISBN 3-462-03169-4.
  • Mark Williams: Suicide and attempted suicide. Understanding the cry of pain. Penguin Books, London 2001, ISBN 0-14-100561-0.
  • Suizid und Suizidprävention in der Schweiz. Bundesamt für Gesundheit, Bern 2005 ([5])
Aufsätze
  • V. Ajdacic-Gross et al.: Methods of suicide: international suicide patterns derived from the WHO mortality database. In: Bulletin of the World Health Organization, Volume 86, Number 9, September 2008, 657-736
  • Hubertus Busche: Darf man sich selbst töten? Die klassischen Argumente bei Thomas von Aquin und David Hume, in: Philosophisches Jahrbuch 111 (2004), 62–89.
  • Paul Geiger: Die Behandlung der Selbstmörder im deutschen Brauch. In: Schweizerisches Archiv für Volkskunde, 26 (1925), 145–170.
  • Clinton E. Rhyne u. a.: Dimensions of suicide. Perceptions of lethality, time and agony. In: Suicide and Life-Threatening Behavior Vol. 25 (1995), Heft 3.
  • Frank van Tubergen, Wout Ultee: Political integration, war and suicide. In: International Sociology Jg. 21 (2006), Heft 2, S. 221–236 (eine empirische Prüfung der soziologischen Selbstmordtheorie Durkheims)

Weblinks

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