- Svalbard-Vertrag
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Durch den am 9. Februar 1920 in Paris unterzeichneten Spitzbergenvertrag (norwegisch: Svalbardtraktaten) erhielt Norwegen die Souveränität über den Archipel von Svalbard inklusive der Bäreninsel und Hopen.
Die ursprünglichen Unterzeichnerstaaten nebst Norwegen waren Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande, Schweden, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland (das den Vertrag ebenso für die Dominions Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika sowie für Britisch-Indien unterzeichnete). Inzwischen sind weitere Staaten dem Spitzbergenvertrag beigetreten.
Mit dem Spitzbergenvertrag sollte die Entwicklung und friedliche Nutzung Svalbards sichergestellt werden. Die Souveränität Norwegens ist jedoch dadurch begrenzt, dass alle Staaten, die den Spitzbergenvertrag unterzeichnet haben, auf den Inseln Svalbards ökonomisch tätig sein dürfen. Davon machen zur Zeit jedoch lediglich Norwegen und Russland Gebrauch. Die Fischereirechte innerhalb der 200-Meilen-Zone werden von Norwegen beansprucht.
Nach Artikel 8 des Spitzbergenvertrags müssen Einkommen durch Steuern auf den Inseln verbleiben, was zur Folge hat, dass die Steuersätze niedrig sind.
Svalbard ist eine entmilitarisierte Zone und die Insel wurde in den 1950er Jahren durch die norwegische Regierung zum neutralen Gebiet erklärt, wobei es jedoch der NATO erlaubt ist, einzugreifen, sollte die Entmilitarisierung in irgendeiner Form verletzt werden.
Weblinks
- Text des Spitzbergenvertrags in den Originalsprachen Englisch und Französisch
- Text des Spitzbergenvertrags in Norwegisch
- Svalbard – an important arena. (am 15. Mai 2006 veröffentlichte Rede des norwegischen Außenministers Jonas Gahr Støre)
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