- Synergieeffekt
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Die Begriffe Synergiepotenzial und Synergieeffekt beschreiben die Auswirkungen des Zusammenwirkens.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsdefinitionen
Während das Synergiepotenzial theoretisch erreichbare Auswirkungen unter idealen Rahmenbedingungen beschreibt, sind unter Synergieeffekten Auswirkungen zu verstehen, die sich infolge des Zusammenwirkens in der Realität ergeben. Grundsätzlich kann das Synergiepotenzial beziehungsweise der Synergieeffekt günstig, neutral oder ungünstig sowie für jeden der Akteure unterschiedlich ausfallen.
Synergieeffekte, die sich zwar zeitlich nach Beginn der Zusammenarbeit ergeben, sich jedoch auch ohne dessen Zustandekommen eingestellt hätten, sind der begrifflichen Herleitung nach nicht als Synergieeffekte zu bezeichnen. In der wasserwirtschaftlichen Praxis können dies Verbesserungen der Betriebsabläufe sein, die auch ohne das Zusammenwirken beispielsweise durch Benchmarking-Aktivitäten hätten erreicht werden können. Meist ist eine differenzierte Betrachtung aufgrund der Komplexität der Ursachen jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.
Arten von Synergiepotenzial und Synergieeffekten
In der Literatur findet man verschiedene Arten von Synergiepotenzial beziehungsweise Synergieeffekten. Vom Grunde her sind drei Arten zu unterscheiden: universelle, endemische und spezifische. In Anlehnung an die Begriffsdefinition von Synergiepotenzial und Synergieeffekten gelten für beide der gleiche Sachverhalt.
Universelles Synergiepotenzial ergibt sich grundsätzlich bei jedem Zusammenwirken. Es kommt demzufolge nicht darauf an, ob die beiden Akteure das gleiche Produkt als Ergebnis ihrer Aktivitäten anstreben beziehungsweise der gleichen Branche entstammen. Üblicherweise tritt universelles Synergiepotenzial in den unterstützenden Werthandlungsstufen wie dem Finanz- und Personalwesen auf. Die Bündelung dieser Bereiche führt im günstigen Fall zur Abnahme der spezifischen Fixkosten.
Endemisches Synergiepotenzial ergibt sich in identischen oder ähnlichen Werthandlungsbereichen. Es ist daher grundsätzlich nicht bei allen Formen des Zusammenwirkens zu erzielen. Es entsteht beispielsweise infolge einer Bündelung von Produktionskapazitäten oder Vertriebskapazitäten.
Spezifisches Synergiepotenzial tritt definitionsgemäß nur in besonderen Fällen des Zusammenwirkens auf. Spezifische Tatbestände wie Patente des einen und passende Vertriebskanäle des anderen Akteurs sind hier beispielhaft zu nennen. Diese drei Arten können einmalig oder dauerhaft wirksam sein.
Literatur
- Graetz, Holger (2008): Synergiepotenzial einer fragmentierten Wasserwirtschaft, S. 66 f.
- Paprottka, Stephan (1996): Unternehmenszusammenschlüsse, S. 77 f.
- Pursche, Bill (1988): better bids: Synergies and Acquisition Prices. In: Chief Financial Officer 1988, S. 63–64
- Richter, Frank (2002): Kapitalmarktorientierte Unternehmensbewertung. Frankfurt am Main, S. 306.
- Copeland, Tom, Tim Koller und Jack Murrin: Unternehmenswert – Methoden und Strategien für eine wertorientierte Unternehmensführung. 3. Auflage Frankfurt am Main 2002.
Siehe auch
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