- Sächsische Meile
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Die Kursächsische Postmeile ist eine Längeneinheit, deren Einführung eng mit der Errichtung der Sächsischen Postmeilensäulen verbunden ist. Sie galt im Kurfürstentum Sachsen von 1722 und im Königreich Sachsen bis 1840.
Mit der Landtagsresolution vom 17. März 1722 (Codex Augusteneus. I. 23.) und dem Beschluss an den Poststraßen Postmeilensäulen zu errichten, war es notwendig geworden ein im gesamten Kurfürstentum einheitliches Längenmaß einzuführen. So wurde in der Landtagsresolution auch die Kursächsische Post-(Grenz- oder Polizei-)meile festgelegt. Davor gab es in Kursachsen die unterschiedlichsten Meilen, z. B. die Wendische, Gebürgische, Oberlausitzer oder Meißnische Meile mit unterschiedlichen Längen.
Die von Adam Friedrich Zürner auf Anweisung August des Starken durchgeführte Vermessung des Kurfürstentums konnte durch die Kursächsische Postmeile mit einem einheitlichen Längenmaß durchgeführt werden. Die Vermessungsergebnisse wurden später als Grundlage für die Inschriften auf den Sächsischen Postmeilensäulen benutzt. Bei den Inschriften fand die Längeneinheit Stunde Verwendung, die einer halben Kursächsischen Postmeile entsprach.
Durch die Postordnung für das Königreich Sachsen vom 7. Dezember 1840 legte das Sächsische Finanzministerium die Länge der neuen Postmeile auf 7500 Meter fest.
Kursächsische Längeneinheiten
(nach v. Alberti)
Postmeile Wegstunde Straßen-Rute Elle Fuß Zoll Linie Meter 1 2 2000 16000 32000 9062,08 ½ 1 1000 8000 16000 4531,04 1 8 16 192 2304 4,53104 1 2 24 288 0,56638 1 12 144 0,28319 Siehe auch
Literatur
- Lexikon Kursächsischer Postmeilensäulen. Transpress Verlag, Berlin 1989
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