Sürücü

Sürücü

Hatun Aynur Sürücü (* 17. Januar 1982 in Berlin; † 7. Februar 2005 in Berlin) war eine Deutsche kurdischer Herkunft, die einem sogenannten Ehrenmord zum Opfer fiel. Sie wurde an einer Bushaltestelle in Berlin-Tempelhof durch mehrere Kopfschüsse getötet. Ihr Tod sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Zwangsehen und Wertvorstellungen von in Deutschland lebenden muslimischen Familien aus.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Hatun Sürücü war die Tochter des Gärtnergehilfen Kerem Sürücü (1940-2007) und dessen Frau Hanım.[1] [2] Ihre Eltern sind sunnitische Kurden aus der ostanatolischen Provinz Erzurum in der Türkei. Sie siedelten Anfang der 1970er Jahre nach Berlin um. Acht ihrer insgesamt neun Kinder wurden in Deutschland geboren, Hatun Sürücü wuchs mit fünf Brüdern und drei Schwestern in Kreuzberg auf. Sie war das fünfte Kind der Sürücüs und ihre erste Tochter.[3] Nachdem sie sich in der Pubertät immer mehr gegen ihre Familie aufgelehnt hatte, meldete ihr Vater sie nach der 8. Klasse des Robert-Koch-Gymnasiums in Kreuzberg ab. Im Alter von 16 Jahren wurde sie mit einem Vetter in der Türkei zwangsverheiratet, von dem sie 1999 schwanger wurde. Als sie sich mit ihm und seiner strenggläubigen Familie zerstritten hatte, kehrte sie alleine nach Berlin zurück, wo sie ihren Sohn Can (türk. Seele, Leben) zur Welt brachte. Sie selbst gab sich den Rufnamen Aynur, was Mondstrahl bedeutet oder jemand, der so hell leuchtet wie der Mond.[3] [4] [5]

Im Oktober 1999 zog Sürücü aus der Wohnung ihrer Eltern in Kreuzberg beim Kottbusser Tor aus, legte ihr Kopftuch ab und fand in einem Wohnheim für minderjährige Mütter Zuflucht. Dort holte sie ihren Hauptschulabschluss nach. Zugleich suchte sie psychotherapeutische Unterstützung auf. Später bezog sie eine eigene Wohnung in Berlin-Tempelhof und begann eine Lehre als Elektroinstallateurin. Da sie nach wie vor von ihrer Familie akzeptiert werden wollte, rief sie dort wieder an, machte Besuche und lud ihre Geschwister zu sich ein.[3] Sie beendete die Lehre erfolgreich und stand 2005 nur wenige Tage vor dem Abschluss ihrer Gesellenprüfung.

Ermordung

Tathergang

Am 7. Februar 2005 wurde sie vor ihrer Wohnung an einer Bushaltestelle an der Tempelhofer Oberlandstraße mit drei Kopfschüssen getötet. Als Tatverdächtige nahm die Polizei am 14. Februar 2005 drei ihrer Brüder fest. Als Motiv wurde ein „Ehrenmord“ vermutet, da Sürücü ihren Ehemann wie ihre Familie verlassen und sich entschlossen hatte, ein selbständiges Leben zu führen. Der Polizei waren bereits vor dem Mord mehrere Drohungen gemeldet worden.

Reaktionen

In der Öffentlichkeit wurde der Mordfall sofort mit sechs weiteren Tötungsdelikten in Berlin seit Oktober 2004 in Verbindung gebracht, bei denen man als Tatmotiv einen „Ehrenmord“ an einer Frau vermutete.

Weitere Aufmerksamkeit erregte der Fall durch die Diskussion in einer achten Klasse der Thomas-Morus-Oberschule in Berlin-Neukölln, in der drei Schüler den Mord billigten („Die hat doch selbst Schuld. Die Hure lief rum wie eine Deutsche“), woraufhin der Schuldirektor Volker Steffens einen offenen Brief an die Eltern schrieb („Diese Schüler zerstören den Frieden des Schullebens, wenn sie den Mord gutheißen. Wir dulden keine Hetze gegen die Freiheit.“). Damit löste er eine bundesweite Reaktion in den Printmedien und eine erneute Diskussion über ein Pflichtfach Wertekunde an Berliner Schulen aus. Bundespräsident Horst Köhler dankte Steffens in einem Brief vom Juli 2005 für sein Engagement und merkte an: „Ein falsches Verständnis von Toleranz, Harmoniestreben oder mangelnde Courage dürfen nicht dazu führen, dass grundlegende Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft außer Kraft gesetzt werden“. Die Schüler erhielten eine Abmahnung, was jedoch ein zweigeteiltes Echo unter den Lehrern fand.

Am 22. Februar 2005 fand am Tatort eine Mahnwache statt, an der etwa 100 Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gemeinsam teilnahmen. Zu ihr hatte der Berliner Lesben- und Schwulenverband aufgerufen. Eine weitere, von Politikern und Künstlern initiierte Mahnwache fand am 24. Februar statt. Politiker und Frauenrechtlerinnen forderten von türkischen und islamischen Verbänden in Deutschland eine klare Stellungnahme zum Thema „Ehrenmord“. Am 5. März demonstrierten mehr als tausend Menschen, aufgerufen von Terre des Femmes und fast allen Berliner Frauenverbänden innerhalb und außerhalb der Parteien, beim Rathaus Neukölln gegen den „Ehrenmord“. Beim Internationalen Frauentag am 8. März 2005 wurde in vielen deutschen Städten gegen die Ermordung Sürücüs und gegen das Verbrechen sogenannter Ehrenmorde protestiert.

Das Motto „Vergesst niemals Hatun!“ Kampagne gegen Ehrenmorde wurde am Internationalen Frauentag 2006 in Köln zum Leitmotiv einer Konferenz von muslimischen Frauenrechtlerinnen, die von Terre des Femmes, Women's Liberation—Iran, No Shari'a—International Campaign Against Shari’a Court in Canada und dem Internationalen Komitee gegen Steinigung unterstützt wurde.[6] [7] Am 2. Todestag 2007 organisierte die Berliner Landtags-Fraktion der Grünen eine Mahnwache am Tatort. Bei dieser Gedenkfeier war kein Vertreter der türkischen Vereine anwesend,[8] was von deren Seite nachträglich bedauert wurde.[9]

Gedenktafel
Ecke Oberlandstraße / Oberlandgarten

Trotz eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Mitte 2006 [10] wurde bis dahin noch keine Gedenktafel an ihrer Wohnung angebracht. Blumen und andere Andenken werden am Tatort regelmäßig noch in derselben Nacht von Unbekannten entfernt.[11] Auch am dritten Jahrestag ist auf einer Mahnwache das Fehlen einer Gedenktafel kritisiert worden. Die Hausverwaltung habe sich zwar grundsätzlich mit einer Gedenktafel für einverstanden erklärt, wolle diese aber nur in etwa 100 Meter Entfernung vom Tatort dulden.[12] Im Juni 2008 endlich konnte eine Gedenktafel auf einem Felsstein vor dem Haus angebracht werden, auf türkisch und deutsch wird erläutert, dass sie ermordet worden sei, „weil sie sich Zwang und Unterdrückung ihrer Familie nicht unterwarf, sondern ein selbstbestimmtes Leben führte“. [13] Nach dem Mord zogen nach und nach alle Mieter aus dem Wohnhaus aus, das nun renoviert werden soll.[14]

Im Sommer 2006 wurde die damals 16-jährige Schwester Songül Sürücü von der Eberhard-Klein-Schule abgemeldet, da sie freiwillig in die Türkei ziehe. Nach Aussage von Pädagogen wirke die Angabe der Freiwilligkeit unglaubhaft, da sie sich während des Gerichtsprozesses „bei einer Pädagogin erkundigt hatte, wie sie von zu Hause ausbrechen könne.“ [15]

Hatun Sürücüs Sohn Can lebt heute bei einer Pflegefamilie. Hatuns Schwester Arzu Sürücü gab bekannt, dass sie das Sorgerecht für Can beantragen werde. Falls das Familiengericht den Antrag ablehne, solle der leibliche Vater, der in Istanbul lebt, das Sorgerecht erhalten.[16] Politiker aller Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses, wie Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen), Giyasettin Sayan (Linkspartei.PDS), Berlins Jugendsenator Klaus Böger (SPD), Friedbert Pflüger (CDU), kritisierten die Absicht von Familie Sürücü, das Sorgerecht zu beantragen. Die Chancen dazu wurden von Juristen als sehr gering beurteilt. Am 20. Dezember 2006 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg den Antrag einer Schwester der Ermordeten auf das Sorgerecht für deren hinterbliebenen Sohn abgelehnt.[17] Die Schwester Arzu Sürücü legte gegen diese Gerichtsentscheidung Beschwerde ein,[18] die am 24. Juli 2007 vom Landgericht Berlin zurückgewiesen wurde.[19]

Vier Jahre nach dem Begräbnis, im März 2009, wurde bekannt, dass die Kosten für den Grabstein Hatun Sürücüs von der Familie noch nicht beglichen worden waren.[20] Das Grab befindet sich auf dem islamischen Teil des Landschaftsfriedhofes Gatow (bei Gatow im Süden vom Bezirk Spandau und nördlich von Potsdam). Der Frauennothilfeverein Hatun und Can rief zu einer Spendensammlung auf, eine dauerhafte Beetpflege soll auch ermöglicht werden.

Gerichtsverfahren

Prozess

Im Juli 2005 erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen die drei Brüder der Getöteten wegen gemeinschaftlichen Mordes, wobei sie ihnen niedrige Beweggründe und eine heimtückische Vorgehensweise zur Last legte.

Das Motiv war laut den Ermittlungen gekränkte Familienehre; die Brüder hätten sich für die Schwester geschämt, die eigenständig lebte und kein Kopftuch trug. Auch hätten sie befürchtet, sie würde ihren Sohn nicht gemäß den Traditionen erziehen. Der älteste Angeklagte Mutlu (* 1980) soll die Waffe besorgt und der mittlere Bruder Alpaslan (* 1981) in Tatortnähe „moralischen Beistand“ geleistet haben.

Am 14. September 2005 gestand der jüngste Bruder Ayhan (* 1986) den Mord. Am 9. März 2006 versuchte er, während eines Gefangenentransports zu entkommen. Dies war der erste Fluchtversuch aus einem Gefangenentransport in Berlin seit 1987.[21] Am 5. April 2007 wurde Ayhan Sürücü erneut verurteilt und erhielt drei Monate Haftverlängerung wegen einer Schlägerei in der Jugendstrafanstalt, Gefangenenmeuterei und Drogenbesitz.[22]

Prozessbeobachter, wie Rechtsanwältin Ulrike Zecher [23] und Soziologin Necla Kelek werten das Tatgeständnis des jüngsten Bruders als Taktik, um die Familie als verantwortliche Ordnungsmacht zu entlasten. Auch der Sozialwissenschaftler Ahmet Toprak geht davon aus, dass die ganze Familie in den Fall involviert war.[24] Ihr Kollege Werner Schiffauer bestreitet hingegen das Tatmotiv „Ehrenmord“, das er für zu undifferenziert hält.[25]

Am 11. Februar 2005 erhielt Ayhan von seinem Vater eine Armbanduhr geschenkt. Nach Aussage der Ermittler werde in strenggläubigen islamischen Familien eine Uhr als Geschenk des Vaters für den Sohn als belohnend und aufwertend gesehen.[26] Jedes Mal, wenn die Hauptzeugin und ihre Mutter mit Bodyguards und Schusswesten den Gerichtssaal betraten, krempelte der Angeklagte Ayhan Sürücü den Ärmel hoch und zeigte demonstrativ seine goldene Armbanduhr.[27] Mittlerweile ist Ayhan Sürücü „bei vielen jungen Türken und Kurden längst zum Idol geworden“,[28] in der Jugendstrafanstalt Kieferngrund habe er eine „herausgehobene Position“ und Märtyrerposition“.

Die Verteidigung versuchte, die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin Melek (* 1987) mit einer mehr als zehnstündigen Befragung [29] und Gutachten zu erschüttern, um die These der Alleintäterschaft zu erhärten. Die Hauptzeugin und auch ihre Mutter stehen unter einem Zeugenschutzprogramm. Allein durch die Aussage von Melek, zur Tatzeit die Freundin des geständigen Ayhan Sürücü, war die Staatsanwaltschaft in der Lage, Anklage zu erheben. Richter Michael Degreif bescheinigte ihr zwar in seiner Urteilsbegründung, dass sie „im Prinzip eine glaubhafte Zeugin“ sei. Doch der Vorsitzende begründete den Freispruch ausschließlich damit, dass die Aussagen der Zeugin nicht ausreichten, den Beweis für die Täterschaft der Mitangeklagten zu erbringen. Prozessbeobachter kritisierten dagegen einen Mangel an Gründlichkeit der Prozessführung von ihm und vor allem von seinem Vorgänger Heinz-Peter Plefka, der im Dezember 2005 in den vorzeitigen Ruhestand ging.[30] Erst gegen Ende des Prozesses wurde zunehmend Kritik an der nachlässigen Prozessführung geäußert.[31] So etwa wurde kritisiert, dass Hinweisen auf die Anwendung von sexueller Gewalt gegenüber Hatun Sürücü nicht nachgegangen wurde und bei der Verhandlung offen ausgestoßene Drohungen der Angeklagten nicht angemessen vom Vorsitzenden Richter reglementiert wurden. Neclá Kelek erhob den schwersten Vorwurf: „… das Gericht [hätte], wenn es sich genauer mit der Tat und den Motiven beschäftigt hätte, durchaus mit den Mitteln der Strafprozeßordnung zu weiteren Erkenntnissen kommen können, als nur den reinen Tathergang zu rekonstruieren.“ [32]

Nach Aussage der Berliner Landtagsabgeordneten Evrim Baba (Frauenpolitische Sprecherin der Linkspartei.PDS im Berliner Abgeordnetenhaus) müsse Melek nun ihr Leben lang damit rechnen, dass ihr etwas zustoße.[33]

Urteil

Am 13. April 2006 verurteilte das Berliner Landgericht den jüngsten Angeklagten Ayhan Sürücü zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten und sprach die beiden mitangeklagten älteren Brüder, Alpaslan und Mutlu Sürücü, aus Mangel an Beweisen frei. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend beim Landgericht Berlin Revision gegen das Urteil ein, über die der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig am 28. August 2007 verhandelte.[34] (siehe Revision)

Das Urteil stieß auf geteilte Reaktionen in den Medien und der Fachöffentlichkeit. Politiker wie Cem Özdemir [35] und der Orientalist Hans-Peter Raddatz [36] kritisierten den Richterspruch als zu nachsichtig. Berlins Innensenator Körting begrüßte dagegen das Urteil als Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats. Gleichwohl legte er der Familie Sürücü die Ausreise aus Deutschland nahe. Dagegen meinte der Generalsekretär der Türkischen Gemeinde zu Berlin, Celal Atac: „Als Außenstehende können wir nicht sehen, was sich in der Familie abspielte.“ Die Berliner CDU-Fraktion forderte eine Änderung des Strafrechts für jugendliche Straftäter, da eine Volljährigkeit auch eine volle Straffähigkeit voraussetze. Die SPD-Bundestagsfraktion forderte dagegen, Zwangsehen als besonders schwere Fälle von Nötigung im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Sibylle Schreiber von Terre des Femmes äußerte, das Urteil sei ein falsches Signal für Täter, und forderte ein Ende der Toleranz der Deutschen gegenüber den „Parallelgesellschaften“.[37] Die türkischen Tageszeitungen Milliyet und Hürriyet distanzierten sich vom Urteil durch das Zitieren kritischer Äußerungen von türkischen Bürgern und durch eigene kritische Kommentare, in denen das Urteil als zu milde bewertet wurde.[38]

Migrationspolitikerinnen wie Ekin Deligöz, stellvertretende Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen) und Sidar Demirdögen, Vorsitzende des Bundesverbands der Migrantinnen, warnten vor einer pauschalen Stimmungsmache gegen Ausländer. Weiterhin intensivierte sich die politische Debatte um den Weg einer besseren Förderung zur Integration von Migranten. Entgegen den Forderungen führender Politiker nach einer Verschärfung des Strafrechts und nach mehr Ausweisung setzte Deligöz auf „möglichst früh und möglichst lange, Sprachkurse, in denen die Kinder auch Sozialverhalten lernen. Und ein islamischer Religionsunterricht, der nicht unkontrolliert den islamischen Vereinen überlassen wird.“ [39] Bundesinnenminister Schäuble kündigte eine Erhöhung des Jahresbudgets von 140 Mio. Euro für Sprachkurse an, falls diese nicht ausreichten.

Revision

Am 28. August 2007 wurde das Urteil des Berliner Landgerichts, soweit die beiden älteren Brüder freigesprochen worden sind, vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig aufgehoben. Der BGH beanstandete die Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft. Das Landgericht sei bei der Bewertung der Belastungsindizien teilweise von falschen Anforderungen an seine Überzeugungsbildung ausgegangen. Das Landgericht habe seine Würdigung im Wesentlichen an den Angaben der früheren Freundin Ayhan Sürücüs als so genannter Zeugin vom Hörensagen ausgerichtet und dabei nicht ausreichend bedacht, dass deren Angaben durch Ayhan Sürücü selbst bestätigt worden sind, wenn er sie auch inhaltlich nicht mehr gelten lassen wollte. So sei die Erörterung der zentralen Frage, ob Ayhan Sürücü damals tatsächlich seiner Freundin, der er uneingeschränkt vertraute, die Unwahrheit erzählte, unvollständig geblieben. Nicht alle Umstände, die dem entgegenstehen könnten, seien vom Landgericht erörtert worden. Darüber hinaus weise die Beweiswürdigung Lücken auf, da beispielsweise eine SMS von Ayhan Sürücü an seinen Bruder Alpaslan wenige Minuten nach der Tat nicht berücksichtigt worden sei.[40]

In der mündlichen Urteilsbegründung bemängelte der Vorsitzende eine „durchgreifende Schwäche“ des Urteils trotz des „Bemühens um Gründlichkeit“ bei einer „heiklen“ und „besonders komplizierten“ Beweislage.[41]

Der Fall wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichtes Berlin zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Seyran Ateş äußerte sich positiv zur Entscheidung und hoffte, dass in der neuen Verhandlung mehr über die kulturellen Hintergründe der Tat bekannt werden würde. In seltener Einmütigkeit begrüßten Politiker aller parlamentarischen Parteien [42] als auch Vertreter deutsch-türkischer Organisationen [43] die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils.

Die beiden zunächst freigesprochenen, tatverdächtigen Brüder befinden sich zur Zeit in der Türkei. Nur Mutlu Sürücü hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Um ein neues Verfahren eröffnen zu können, wurde ein internationaler Haftbefehl beantragt und über Interpol ausgeschrieben.[44] Im Fall Alpaslan Sürücü ist es aufgrund seiner türkischen Staatsbürgerschaft allenfalls möglich, das Verfahren an die Türkei abzugeben.[45]

Die türkischen Behörden lehnten es ab, Alpaslan und Mutlu Sürücü auszuliefern. Daher stellte die Berliner Staatsanwaltschaft im Jahr 2008 das Verfahren ein.[46]

Sürücüs Schwägerin und Gattin von Alpaslan Sürücü ist wegen Falschaussage im Mordprozess angeklagt worden. Sie habe ihrem Mann ein falsches Alibi verschafft. Wegen seines Aufenthalts in der Türkei und des bisher vertagten Prozesses gegen ihn konnte der Vorwurf noch nicht verhandelt werden.[47]

Auswirkungen

Der Mord an Hatun Sürücü löste eine breite politische und gesellschaftliche Debatte aus über die gesellschaftliche Umstände, die zu ihrer Ermordung führten. Der «Türkische Bund Berlin-Brandenburg» stellte aus Anlass des Mordes sowie der daraufhin entbrannten öffentlichen Diskussion am 4. März 2005 einen Zehn-Punkte-Plan „Zur Bekämpfung der Intoleranz gegenüber Frauen“ vor. Darin fordert der Verband u. a. eine „strikte Strafverfolgung der Zwangsverheiratung und ein „öffentliches und aktives Bekenntnis aller türkischen und islamischen Organisationen zum Selbstbestimmungsrecht der Frauen.“ [48]

Ein Jahr nach der Ermordung Sürücüs betonten durchweg alle deutschen und türkischen Vertreter von Organisationen, die näher mit ihrem Tod und seinen gesellschaftlichen Hintergründen beschäftigt waren, dass zwischenzeitlich ein langsames Umdenken auf deutscher wie auf türkisch-kurdischer Seite eingesetzt habe. Dies sei zwar nur ein Anfang, nach vierzig Jahren türkisch-kurdischer Migration nach Deutschland aber eine dennoch hoffnungsvolle Perspektive.[49] [50] [51]

Unter Berufung auch auf ihre Ermordung gibt es seit 2006 in Berlin von der 7. bis zur 10. Klasse einen verpflichtenden Ethikunterricht. Eine kirchliche Initiative („Pro Reli“) wollte 2009 diese Regelung zugunsten von Religion als Wahlpflichtfach ab der 1. Klasse abschaffen.[52] Der Volksentscheid blieb erfolglos.

Der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats, Günter Piening, äußerte im Februar 2007, dass seit dem Mord an Hatun Sürücü junge türkische und kurdische Frauen vermehrt staatliche Beratungsangebote aufsuchten.[53] Das anwachsende Interesse nach Beratung steht allerdings im Gegensatz zu den zunehmenden Einsparungen dieser Frauenprojekte.[54] [55] Vertreter des «Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg» (TBB) gehen in die Schulen, diskutieren mit Schülern und behandeln in Foren Themen wie Ehre, Geschlechterrollen und Tradition.

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), konnte ihre Imame dazu bewegen, in den Predigten der Freitagsgebete sensibler über die Rechte der Frauen zu sprechen. Es wurden Fachtagungen über Gewalt und häusliche Gewalt veranstaltet und mittlerweile gebe es auch 13 muslimische Predigerinnen.[56]

Eine weitere bedeutende Folge der Ermordung Hatun Sürücüs war auch die Gründung der Frauenhilfsorganisation «Hatun und Can e.V.» für gewaltbedrohte Frauen aller Nationalitäten. Es engagieren sich darin vorwiegend Frauen türkischer Herkunft, die zwar zu ihrem eigenen Schutz anonym bleiben wollen, aber sich dennoch für bedrohte Frauen persönlich einsetzen. Es soll betroffenen Frauen schnell, unbürokratisch und finanziell in Krisen geholfen werden, wie etwa bei einem Wegzug von Berlin.[57] Die Frauenrechtlerin und Anwältin Seyran Ateş wird zu dieser Initiative mit den Worten zitiert: „Ich verneige mich vor diesen jungen Frauen. Was sie tun, ist fantastisch. [...] Diese Zivilcourage und Hilfe ist genau das, was gebraucht wird, und was ich mir von türkischen Verbänden gewünscht hätte.“ [57] Der «Türkische Bund Berlin-Brandenburg» (TBB) beschloss im April 2007, den Nothilfe-Verein „Hatun und Can e.V.“ personell, finanziell und organisatorisch zu unterstützen.[58] Die Ermordung Sürücüs ist auch Anlass für die Kampagne „ihre Freiheit - meine Ehre“ [59] des Landes Nordrhein-Westfalen und migrantischer Organisationen ab November 2006, bei der junge Türken und Kurden für die Freiheit ihrer Schwestern eintreten.

Quellen

  1. „Sürücü-Mord kommt wieder vor Gericht“, Tagesspiegel, 19. August 2007
  2. „Töre cinayetinin anatomisi“, Hürriyet, 7. Februar 2005
  3. a b c Sabine Deckwerth, Frank Nordhausen: „Das zweite Leben der Hatun Sürücü“, Berliner Zeitung, 4. März 2005
  4. Katja Füchsel, Werner van Bebber: „Wo die Erinnerung lebt“, Tagesspiegel, 5. Februar 2006
  5. Sabine am Orde: „Die Last der Zeugin Melek A.“, die tageszeitung, 27. September 2005
  6. Andrea Naica-Loebell: „Tatmotiv Ehre“, Telepolis, 8. März 2006
  7. „Konferenz zum Thema Ehrenmorde am 8. März, zum Internationalen Frauentag in Köln“, Terre des Femmes, März 2006
  8. „Hatun, unvergessen“, Tagesspiegel, 8. Februar 2007
  9. Hatice Kilicer und Annette Kögel: „Sürücü-Mahnwache: Türkische Vereine bedauern ihr Fehlen“, Tagesspiegel, 9. Februar 2007
  10. „Gedenktafel für Hatun Sürücü geplant“, RBB, 27. Juni 2006
  11. „Die Trauer verblasst“, taz-Berlin, 7. Februar 2007
  12. „Blumen und ein Kranz am Tatort - sonst nichts“, Die Welt, 7. Februar 2008
  13. „Gedenktafel für ermordete Hatun Sürücü“, Tagesspiegel, 11. Juni 2008
  14. „B.Z. in Hatuns Haus“, B.Z., 3. Februar 2009
  15. Plutonia Plarre: „Starke Mädchen leben gefährlich“, taz-Berlin, 7. Februar 2007
  16. „Familie will Sorgerecht für Sohn von Hatun Sürücü“, Spiegel Online, 16. April 2006
  17. „Sürücüs Sohn bleibt in Pflegefamilie“, Berliner Morgenpost, 21. Dezember 2006
  18. „Sürücü-Schwester kämpft weiter um das Sorgerecht“, Tagesspiegel, 5. Februar 2007
  19. Sabine Beikler: „Sürücü-Familie erhält kein Sorgerecht“, Tagesspiegel, 17. August 2007
  20. Annette Kögel: „Mahnungen vom Steinmetz“, Tagesspiegel, 2. März 2009
  21. Plutonia Plarre: „Gefangene verpassen Absprung“, taz, 17. März 2006
  22. „Fall Sürücü: Strafzuschlag für den Mörder“, Tagesspiegel, 7. April 2007
  23. „Kronzeugin Melek: Mord sollte nicht ungesühnt bleiben“, Die Welt, 8. Februar 2006
  24. „Forderung von Unionsfraktionsvize Bosbach. Fünf Jahre Haft für Zwangsehen?“, Tagesschau, 14. April 2006
  25. „"Eine Lust am Schaudern" “, taz, 17. Oktober 2005, Interview mit Werner Schiffauer
  26. Sabine Deckwerth: „Nach dem Mord eine Uhr als Geschenk“, Berliner Zeitung, 8. November 2005
  27. Michael Mielke: „Kronzeugin Melek: Mord sollte nicht ungesühnt bleiben“, Die Welt, 8. Februar 2006
  28. Michael Mielke: „Sürücü-Mord - Harte Strafen beantragt“, Berliner Morgenpost, 8. April 2006
  29. Necla Kelek: „Sie zahlt den Preis für unsere Freiheit“, FAZ, 24. April 2006
  30. Sabine Deckwerth: „Tochter tot, Sohn im Gefängnis, Familie glücklich“, Berliner Zeitung, 15. April 2006
  31. Henning Kober: „Ehre vor Gericht“, Welt am Sonntag, 2. April 2006
  32. Necla Kelek: „Der Fall Sürücü. Sie zahlt den Preis für unsere Freiheit“, FAZ, 24. April 2006
  33. Alke Wierth: „Lebenslang für die Zeugin“, taz, 22. April 2006
  34. „Revision im Fall Sürücü findet im August statt“, Berliner Zeitung, 9. Mai 2007
  35. Cem Özdemir: „Der Fall Sürücü zeigt die Grenzen der Justiz“, taz, 18. April 2006
  36. „Ehrenmord-Prozess: Neun Jahre Haft für Mörder von Sürücü“, Bocholter-Borkener Volksblatt, 13. April 2006
  37. „Menschenrechtsexpertin Schreiber im "ZDF-Mittagsmagazin": "Ehrenmord"-Urteil enttäuschend und falsches Signal“, ZDF, 13. April 2006
  38. „Empörung über „mildes“ Urteil. Wie türkische Blätter nach dem Urteil zum Sürücü-Mord berichten“, Tagesspiegel, 24. April 2006
  39. Andrea Dernbach: „"Wer Hass sät, wird Hass ernten." Deutsch-türkischen Politikerinnen macht die aktuelle Debatte um Integration Sorgen“, Tagesspiegel, 20. April 2006
  40. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 117/07 vom 28. August 2007 [1]
  41. Bundesgerichtshof hebt Ehrenmord-Urteil auf, ddp / Tagesspiegel, 28. August 2007
  42. „Keine Toleranz für Ehrenmorde“, Tagesspiegel, 28. August 2007
  43. „Türkische Verbände begrüßen Sürücü-Urteil“, Tagesspiegel, 29. August 2007
  44. Sabine Beikler: „Hatuns Bruder will sich neuem Prozess doch nicht stellen“, Tagesspiegel, 20. Januar 2008
  45. „Juristen: Kaum Chancen auf neuen Ehrenmord-Prozess“, Tagesspiegel, 7. Februar 2008
  46. Sabine Beikler und Annette Kögel: „Fall Sürücü kommt zu den Akten“, Tagesspiegel, 2. Februar 2009
  47. „Schwägerin von Sürücü muss Geldstrafe zahlen“, Tagesspiegel, 29. April 2009
  48. Zehn-Punkte-Plan des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg, Neues Deutschland, 4. März 2005, ungekürzt und
    „10-Punkte-Plan des TBB zur Bekämpfung der Intoleranz gegenüber Frauen“, Migrationsrat, März 2005
  49. „Die Diskussion gibt Mädchen Mut“, taz-Berlin , 7. Februar 2006, Zitate über den deutsch-türkischen Prozess der Annäherung seit Sürücüs Tod
  50. „Mehr Frauen setzen sich zur Wehr“, Tagesspiegel, 7. Februar 2006, „Die Frauenrechtlerin Seyran Ateş über ihre Erfahrungen seit der Bluttat“
  51. „Einbürgerung. Neue Sachlichkeit“, Tagesspiegel, 6. Mai 2006
  52. „Pro Reli oder pro Ethik?“ Deutschlandradio, 26. April 2009
       Ulrich Zawatka-Gerlach: „Ethik und Religion. Zehn Jahre Gezerre um die Werte“, Tagesspiegel, 18. April 2009
  53. Ein Mord und seine Folgen, Die Welt, 4. Februar 2007
  54. Heide Oestreich: "Den Frauen zeigen, dass sie nicht allein sind", taz, 7. Februar 2007, Interview mit Luise Baghramian, „Interkulturelle Initiative“ Berlin, siehe: [2]
  55. „Viele gute Absichten, wenig konkrete Unterstützung“, taz-Berlin, 7. Februar 2007
  56. Julia Haak: „Nur reden hilft“, Berliner Zeitung, 7. Februar 2007
  57. a b Annette Kögel: „"Ihr seid nicht allein." Junge Deutschtürkinnen helfen anonym Opfern von Gewalt und Zwangsehen.“ Tagesspiegel, 14. Februar 2007
  58. Annette Kögel: „Türkische Verbände helfen Frauen in Not. Unterstützung für »Hatun und Can e.V.« zugesichert“, Tagesspiegel, 10. April 2007
  59. „ihre Freiheit - seine Ehre“ - Aktionsbündnis der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten und des MGFFI (Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen)

Filmografie

Radio-Beiträge

  • Zwischen Ehre und Scham. Die Geschichte einer schrecklich bösen Familie. 57 Min., Feature von Stefan Berkholz, Produktion: SWR, Radio-Sendung: 12. April 2007, Inhaltsangabe des SWR, Manuskript, (herunterladbare RTF-Datei, 28 S., 143 kB)

Drama

  • „Wegen der Ehre“ - „Namus icin“, Uraufführung in deutsch: 11. Dezember 2005, in türkisch: 20. März 2006, Buch: Sema Meray, Regie: Till Rickelt, Inszenierung: Freies Werkstatt Theater Köln, Inhaltsangabe, Rezension

Literatur

  • Anna Patzke: Männliche Ehre – weibliche Scham. Analyse immanenter Wertvorstellungen vor dem Hintergrund von Migration. Johann Wolfgang Goethe-Universität, Diplomarbeit 2006, 122 S., Ausschnitt
  • Tilman Schöller: Halbmond über Palästina - in memoriam Hatun Sürücü. In: Ketzerbriefe 127, 2005, ISBN 3-89484-236-9

Weblinks

Stellungnahmen
Reportagen
Dossiers
Interviews

Prozess


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