TBMM

TBMM

Die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkisch: Türkiye Büyük Millet Meclisi, TBMM) ist das Parlament der Türkei mit Sitz in Ankara. Sie besteht seit 1995 aus 550 Abgeordneten.

Das Budget für das Jahr 2008 beträgt 370.168.000 YTL[1] (umgerechnet ca. 191 Mio. Euro)[2].

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Mitglieder des ersten Parlaments.

Gegründet wurde das Parlament 1920 von der Gruppe um Atatürk, der damit seinem Widerstand gegen die griechischen Besatzer eine Legimitation gab und gleichzeitig den Anspruch stellte, der alleinige Repräsentant des Volkes zu sein. Bis zur Gründung des Parlaments war der im September 1919 beim Sivas-Kongress gewählte Repräsentativrat (Heyet-i Temsiliye) das höchste Gremium der Türkischen Befreiungsbewegung, die sich in Ankara geformt hatte. Die Befreiungsbewegung befand sich im Streit mit den Siegermächten des Ersten Weltkriegs sowie auch mit dem Istanbuler Kalifat und der osmanischen Interims-Regierung unter dem Großwesir Damat Ferid Pascha. Damat Ferid kooperierte mit den Siegermächten, bekämpfte die nationale Bewegung durch Verhaftungen und wurde vor allem von den Briten sehr geschätzt. Die Regierung von Damat Ferid musste am 30. September 1919 zurücktreten. Der Rücktritt erfolgte als Reaktion auf den vergeblichen Versuch von Damat Ferid, den Sivas-Kongress aufzulösen und Mustafa Kemal verhaften zu lassen. Die neue Istanbuler Regierung unter Ali Rıza Pascha unterstützte die Befreiungsbewegung. Das alliierte Vorhaben der Aufteilung des Osmanischen Reichs wurde durch diese Kooperation erschwert. Um ihre Ziele trotzdem durchsetzen zu können, hielten die Alliierten die Besetzung Istanbuls und die Verhaftung der „gefährlichen nationalistischen Führer“[3] für erforderlich.

Atatürk, Kazım Karabekir und weitere Politiker beten bei der Eröffnung des Parlaments.

Am 16. März 1920 besetzten die Alliierten Istanbul, am 5. April 1920 wurde erneut Damat Ferid Großwesir und teilte dem britischen Hochkommissariat nach Amtsantritt wie auch zu seinen früheren Regierungszeiten mit, dass er allen britischen Erwartungen entsprechend vorgehen werde. Nach der Besetzung Istanbuls wurde das neue Parlament in Ankara gegründet, das verkündete, der legitime Nachfolger der Istanbuler Kammer zu sein, da Istanbul militärisch besetzt und die dortige Regierung und der Sultan nicht mehr souverän seien. Atatürk gab am 19. März 1920 eine Meldung heraus, in der es hieß, dass sich in Ankara ein Parlament mit weitreichenden Kompetenzen versammeln werde. Des Weiteren wurde verkündet, wie die Abgeordneten gewählt werden müssen und dass die Wahl spätestens in 15 Tagen durchgeführt werden müsse.

Das Parlament versammelte sich dann zum ersten Mal am 23. April 1920. Der älteste Abgeordnete Şerif Bey aus Sinop (geboren 1845) übernahm die Rolle des Alterspräsidenten und eröffnete die Sitzung wie folgt:

„In meiner Funktion als ältester Abgeordneter dieses Hohen Rates und mit Gottes Hilfe verkünde ich der ganzen Welt, dass unser Volk in völliger innen- und außenpolitischer Unabhängigkeit Verantwortung für sein Schicksal übernimmt und begonnen hat, sich selbst zu regieren, und erkläre hiermit die Große Nationalversammlung für eröffnet.“

Die zweite Tagung fand am 24. April 1920 statt. Dort wurde dann Atatürk zum Vorsitzenden des Parlamentes gewählt. Atatürk hatte diesen Posten bis zu seiner Wahl zum Staatspräsidenten am 29. Oktober 1923 inne.

Das Parlament wurde anfangs Büyük Millet Meclisi (Große Nationalversammlung) genannt. Der Name wurde dann per Beschluss der Minister ab dem 8. Februar 1921 in Türkiye Büyük Millet Meclisi umbenannt.

Bis zur Abschaffung des Einparteiensystems gehörten dem Parlament nur Mitglieder der von Mustafa Kemal gegründeten CHP an. Ab 1950 waren jeweils mehrere Parteien im Parlament vertreten.

Der Vertrag von Alexandropol vom 2. Dezember 1920 war das erste Abkommen,in dem die Gegenregierung in Ankara international als Verhandlungspartner anerkannt wurde.

Legislaturperioden

Das Emblem des Parlaments
  • TBMM 1. Periode: 23. April 1920 - 29. Oktober 1923
  • TBMM 2. Periode: 29. Oktober 1923 - 2. August 1927
  • TBMM 3. Periode: 2. August 1927 - 26. März 1931
  • TBMM 4. Periode: 4. Mai 1931 - 23. Dezember 1934
  • TBMM 5. Periode: 1. März 1935 - 27. Dezember 1938
  • TBMM 6. Periode: 3. April 1939 - 15. Dezember 1943
  • TBMM 7. Periode: 8. März 1944 - 14. Juni 1946
  • TBMM 8. Periode: 5. August 1946 - 24. März 1950
  • TBMM 9. Periode: 22. Mai 1950 - 12. März 1954
  • TBMM 10. Periode: 14. Mai 1954 - 12. September 1957
  • TBMM 11. Periode: 1. Februar 1958 - 27. Mai 1960
  • TBMM 27. Mai Neugründung: 6. Januar 1961 - 25. Oktober 1961
  • TBMM 12. Periode:(*) 25. Oktober 1961 - 10. Oktober 1965
  • TBMM 13. Periode:(*) 22. Oktober 1965 - 12. Oktober 1969
  • TBMM 14. Periode:(*) 12. Oktober 1969 - 14. Oktober 1973
  • TBMM 15. Periode:(*) 14. Oktober 1973 - 5. Juni 1977
  • TBMM 16. Periode:(*) 5. Juni 1977 - 12. September 1980
  • TBMM 12. September Neugründung: 25. Oktober 1981 - 14. Oktober 1983
  • TBMM 17. Periode: 7. Dezember 1983 - 29. November 1987
  • TBMM 18. Periode: 14. Dezember 1987 - 20. Oktober 1991
  • TBMM 19. Periode: 2. November 1991 - 24. Dezember 1995
  • TBMM 20. Periode: 8. Januar 1996 - 18. April 1999
  • TBMM 21. Periode: 2. Mai 1999 - 3. Oktober 2002
  • TBMM 22. Periode: 14. Oktober 2002 - 22. Juli 2007
  • TBMM 23. Periode: seit 4. August 2007

(*)Nach dem Militärputsch von 1960 wurde bei der folgenden Wahl 1961 die Zählung auf 1 zurückgesetzt. Allerdings wurde diese Regelung 1983 wieder rückgängig gemacht.

Wahlen zum Parlament

Die Große Nationalversammlung wird einzügig in allgemeiner, gleicher, geheimer, direkten und freier Wahl nach dem Mehrheitswahl für eine 4-jährige Legislaturperiode (bis zum Referendum am 21. Oktober 2007 waren es 5 Jahre) gewählt. Es besteht Wahlpflicht. Das Wahlalter beträgt 18 Jahre. Soldaten besitzen kein Wahlrecht.

Gewählt werden kann, wer zumindest die Grundschule absolviert und das 25. Lebensjahr (bis 2006 30. Lebensjahr) vollendet hat (Art. 76). Männliche Abgeordnete müssen den Wehrdienst abgeleistet haben. Die Abgeordneten kandidieren in Wahlkreisen, die den Provinzen des Landes entsprechen. Es herrscht eine landesweite Sperrklausel von 10%. Die Stimmen für diejenigen Kandidaten, deren Partei diese Hürde nicht überwindet, verfallen. Die Zahl der Abgeordneten beträgt laut Gesetz seit 1995 550. Für ausscheidende Abgeordnete gibt es kein Nachrückverfahren. Sind mehr als fünf Prozent – derzeit 28 – der Abgeordneten ausgeschieden, werden deren Mandate durch Nachwahlen neu vergeben. Diese Nachwahlen finden mindestens 30 Monate nach und spätestens ein Jahr vor allgemeinen Wahlen statt.

Nach dem Wahlgesetz finden Parlamentswahlen alle vier Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt – ausgenommen sind Neuwahlen. Die letzten fünf Wahlen (1991, 1995, 1999, 2002 und 2007) fanden vorzeitig statt.

Auslandswahl

Eine Stimmabgabe an türkischen Grenzübergängen ist möglich. Seit dem 22. März 2008 können auch im Ausland lebende türkische Staatsbürger wählen. Dabei können diese ihre Stimme für Wahlen zum Parlament, Wahlen zum Präsidenten und Volksabstimmungen abgeben. Bei Parlamentswahlen können Auslandstürken nur Parteien wählen nicht jedoch unabhängige Kandidaten. Die Wähler können dabei ihre Stimme entweder per Briefwahl, per Urnengang in einer türkischen Botschaft bzw. in einem türkischen Konsulat oder per Internet (unter Angabe der Staatsbürgernummer) abgeben.[4]

Eid

Bei Amtsantritt müssen alle Mitglieder folgenden Amtseid leisten:

„Ich schwöre vor der großen Türkischen Nation bei meiner Ehre und Würde, dass ich die Existenz und Unabhängigkeit des Staates, die unteilbare Einheit von Vaterland und Nation, die uneingeschränkte und bedingungslose Souveränität der Nation schützen werde; dass ich dem Primat des Rechts, der demokratischen und laizistischen Republik und den Prinzipien und Reformen Atatürks verbunden bleiben werde; dass ich von dem Ideal, wonach innerhalb des Geistes von Frieden und Heil der Gemeinschaft, nationaler Solidarität und Gerechtigkeit jedermann die Menschenrechte und Grundfreiheiten genieße, und von der Treue zur Verfassung nicht abweichen werde.“

§ 81 der Verfassung der Republik Türkei

Funktionen und Aufgaben

Laut Verfassung hat die Nationalversammlung die Aufgaben und Kompetenzen, Gesetze zu erlassen, zu ändern und aufzuheben, den Ministerrat und die Minister zu kontrollieren, dem Ministerrat für bestimmte Gegenstände die Kompetenz zum Erlass von Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft zu übertragen, den Haushalt zu verabschieden, über den Druck von Geld und über Kriegserklärungen zu entscheiden, die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge zu billigen und mit der Mehrheit von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Abgeordneten über die Verkündung einer Amnestie zu entscheiden.[5]

Darüber hinaus kennt die türkische Verfassung eine ausführliche Regelung über die Unvereinbarkeit zwischen bestimmten Ämtern in der Regierung und der Justiz sowie dem Abgeordnetenmandat. Die Abgeordneten genießen Immunität. Ein Abgeordneter darf ohne Beschluss der Nationalversammlung nicht festgehalten, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden.

Das Motto der Nationalversammlung lautet übersetzt: „Alle Macht geht bedingungslos vom Volke aus!“

Organe und Ausschüsse

Aus dieser Perspektive blickt der Präsident der Großen Nationalversammlung über den Plenarsaal
Der Sitz des Parlamentspräsidenten und die Regierungsbank (rechts). Im Hintergrund: „Alle Macht geht bedingungslos vom Volke aus!“

Parlamentspräsidium

Siehe dazu: Liste der Präsidenten der Großen Nationalversammlung der Türkei

Köksal Toptan (AKP) ist seit dem 9. August 2007 Parlamentspräsident. Er erhielt 450 von 549 Stimmen.[6] Sein Vorgänger war Bülent Arınç (AKP).

Fachausschüsse

  • Verfassungsausschuss
  • Rechtsausschuss
  • Nationaler Verteidigungsausschuss
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • Ausschuss für Nationale Bildung, Kultur, Jugend und Sport
  • Ausschuss für Bauwesen, Verkehr und Tourismus
  • Ausschuss für Industrie, Handel, Energie, natürliche Ressourcen, Wissenschaft und Technologie
  • Petitionsausschuss
  • Planungs- und Budgetausschuss
  • Ausschuss für Staatsbetriebe
  • Menschenrechtsausschuss
  • Ausschuss für den Harmonisierungsprozess mit der EU
  • Ausschuss für Wald- und Forstwirtschaft und dörfliche Angelegenheiten
  • Parlamentarischer Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Gesundheit, Familie, Arbeit und Soziales
  • Umweltausschuss

Laut Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und nicht einer Partei oder Region. Parteipolitik wird über die Fraktionen in das Parlament getragen. Eine Fraktion muss mindestens 20 Mitglieder haben. Der Fraktionsvorsitz wird vom Parteivorsitzenden ausgeübt, wenn er der Nationalversammlung angehört.

Aktuelle Zusammensetzung

Hauptartikel: Parlamentswahl 2007 (Türkei)

Logo Fraktion Beginn der
Legislaturperiode[7]
Stand
März 2009[8]
Zugänge Abgänge Saldo
Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) 341 338 3. Gül
5. Yağmurdereli (†)
6. Öztürk
-3
Republikanische Volkspartei (CHP) 99 97 2. Yetenç -2
Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) 71 69 1. Özönder (†)
7. Aktan (†)
-2
Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) 20 21 4. Geylani +1
Demokratische Linkspartei (DSP) 13 13 ±0
Partei der Freiheit und Solidarität (ÖDP) 1 1 ±0
Partei der Großen Einheit (BBP) 1 0 8. Yazıcıoğlu (†) -1
Fraktionslose Abgeordnete 4 5 2. Yetenç
6. Öztürk
4. Geylani +1
gesamt 550 544 −6

[9][10]

  1. Mehmet Cihat Özönder starb am 27. Juli 2007 bei einem Autounfall.[11]
  2. Erdoğan Yetenç trat am 10. August 2007 aus der CHP aus.[12]
  3. Abdullah Gül wurde am 28. August 2007 zum Präsidenten der Republik Türkei gewählt.[13]
  4. Hamit Geylanis politisches Betätigungsverbot ist am 21. Juli 2008 ausgelaufen.[14]
  5. Osman Yağmurdereli starb am 2. August 2008 aufgrund seiner Krebserkrankung.[15]
  6. Mehmet Yaşar Öztürk trat am 25. September 2008 aus der AKP aus.[16]
  7. Gündüz Suphi Aktan starb am 19. November 2008 aufgrund einer Erkrankung.[17]
  8. Muhsin Yazıcıoğlu starb im März 2009 bei einem Hubschrauberabsturz während des Wahlkampfes für die Kommunalwahlen am 29. März 2009[18]
Das Parlamentsgebäude

Parlamentsgebäude

Das heutige Parlamentsgebäude (3. Gebäude) ist nach den Entwürfen des österreichischen Architekten Clemens Holzmeister in den Jahren 1939 bis 1961 erbaut worden.

Fußnoten

  1. Bütçe'de aslan payı Hazine'nin, mynet haber, abgerufen am 21. März 2008
  2. Währungsrechner, Yahoo Deutschland, abgerufen am 21. März 2008
  3. Telegramm des britischen Hochkommissars vom 5. März 1920 an Lord Curzon aus: Bilal Şimşir British Documents on Atatürk (1919-1938), Bd. 1: April 1919-March 1920, Ankara 1973, Dokument Nr. 144, Seite 428
  4. Gesetz Nummer 5749 über die Änderung der Grundbestimmungen der Wahlen und der Wahlregister abgerufen am 8. Mai 2008
  5. Die Verfassung der Republik Türkei
  6. AKP'den MHP'ye bir başkanvekilliği, CNNTÜRK, abgerufen am 21. August 2007
  7. Ergebnis der Parlamentswahlen 2007, Der Hohe Wahlrat (YSK), abgerufen am 25. Juni 2007
  8. Abgeordnete der 23.Legislaturperiode, Türkische Große Nationalversammlung, abgerufen am 25. Juni 2007
  9. Sitzverteilung. Abgerufen am 19. November 2008.
  10. Sitzverteilung. Abgerufen am 19. November 2008.
  11. Meclis bir sandalye eksik kalacak (türkisch), CNNTÜRK , abgerufen am 24. März 2008
  12. Erdoğan Yetenç CHP'den istifa etti (türkisch), CNNTÜRK , abgerufen am 14. August 2007
  13. Gül wird türkischer Staatspräsident, NZZ online, abgerufen am 28. August 2007
  14. Ahmet Türk DTP Genel Başkanı seçildi (türkisch), CNNTÜRK , abgerufen am 28. Juli 2008
  15. TBMMdeki boş sandalye sayısı 3'e yükseldi (türkisch), CNNTÜRK , abgerufen am 2. August 2008
  16. AKP'de istifa şoku (türkisch)
  17. November 2008&b=MHPli%20Gunduz%20Aktan%20oldu&ver=99 Siyaset dünyasına şok haber, MHP milletvekili öldü (türkisch)
  18. Turkish party leader killed in helicopter crash

Weblinks


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