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T.I.R. ist eine Abkürzung für das Versandverfahren Transports Internationaux Routiers. Diese Abkürzung wird auf Schildern an Lkw angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt, so dass unterwegs keine Öffnung möglich ist, ohne dass sie bei einer Kontrolle auffallen würde.
Somit wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland von der Verzollung betroffen sind.
Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU - International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers).
Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975 mit zurzeit 68 Vertragsstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In der praktischen Durchführung ist das Versandverfahren mit Carnet TIR nur in 56 bürgenden Ländern mit dementsprechenden nationalen Verbänden. (31. Oktober 2007)
Die Zollabkommen über das Carnet A.T.A für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A.T.A.-Abkommen; für Admission Temporaire Temporary Admission) waren die Vorläufer des TIR-Übereinkommens. Ein Carnet A.T.A ist ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren.
Siehe auch
Weblinks
- Finanzministerium: Seite vom deutschen Zoll für das T.I.R Versandverfahren
- Informationen über das TIR-Verfahren (Webseite des schweizerischen Zoll)
- TIR-Handbuch der Vereinten Nationen
- Nach TIR-Verfahren oder ATA-Verfahren ausgeführte Transporte (Tätigkeitsbereich der Europäischen Union)
- Der Bürge Euler Hermes über Carnet A.T.A.
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