Tabakstick

Tabakstick

Als Stick bezeichnet man in Hülsen abgefertigten feingeschnittenen Tabak. Da Sticks geringer als fertigproduzierte Zigaretten besteuert wurden, waren sie eine günstigere Alternative zu Fertigzigaretten. Sticks wurden in Dosen oder Pappschachteln verkauft und konnten zunächst nicht geraucht werden. Dazu musste erst mit Hilfe eines kleinen Werkzeugs (Zigarettenstopfer oder Bleistift) der Tabak aus den Sticks in eine Zigarettenhülse gedrückt werden.

Laut einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof am 10. November 2005 sind die sogenannten Sticks (auch Single Packs genannt) auch nach dem normalen Zigarettensteuersatz zu besteuern, da sie als halbfertige Zigaretten gelten. Experten warnten vor dem Verlust weiterer Arbeitsplätze in der Tabakindustrie und des weiteren Anstiegs von Schmuggelzigaretten aus dem Ausland. Nach Inkrafttreten des Urteils verschwanden Sticks alsbald vom Zigarettenmarkt.


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