Tatsache (Begriffsklärung)

Tatsache (Begriffsklärung)

Im Allgemeinen sowie in der mehr philosophischen Bedeutung wird als Tatsache (lat. factum, res facti; engl. fact, matter of fact)

  • eine Situation bezeichnet, in der sich Dinge nachweislich befinden, siehe Tatsache.

Im Rechtswesen wird Tatsache mehr in folgenden Zusammenhängen gebraucht:

  • äußere oder innere Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugängig sind; siehe Beweis (Rechtswesen)
  • offenkundige Tatsache, ein Sachverhalt der keines Beweises bedarf

Weitere Bedeutungen:

  • Tatsachen (Militärverlag), eine Heftromanreihe aus dem Militärverlag der DDR (früher Deutscher Militärverlag) mit dem Titel Tatsachen bzw. Ereignisse, Tatsachen, Zusammenhänge
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