- Tatzlagerantrieb
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Der Tatzlager-Antrieb, auch als Tatzlager-Fahrmotor oder Tatzlager-Motor bekannt, ist ein Einzelachsantrieb von Eisenbahn-Triebfahrzeugen.
Der (meist elektrische) Fahrmotor ist dabei mit einer Längsseite elastisch und parallel zur Radsatzachse am Drehgestell oder Fahrgestell des Triebfahrzeugs befestigt und stützt sich auf der gegenüberliegenden Seite mit seinem Getriebegehäuse auf der Achswelle des angetriebenen Radsatzes oder Treibradsatzes ab (auf „Tatzen“, daher der Name).
Der Tatzlager-Antrieb war bis um 1950 die klassische Antriebsart von Straßenbahnen.
Mit dieser Anordnung sollen durch Gleislagefehler bedingte Stöße während der Fahrt in ihrer Auswirkung abgedämpft werden. Der Tatzlager-Antrieb ist die einfachste Art der Aufhängung von Fahrmotoren. Die Masse des Motors lastet zu einem großen Teil ungefedert auf dem Radsatz. Der Verschleiß an den Getrieben ist höher als bei gefederten Antrieben (z. B. Hohlwellen-Antrieb, Kardanscheiben-, Federtopf-Antrieb). Daher wurden eine Zeit lang für höhere Geschwindigkeiten (ab 100 km/h) vorwiegend gefederte Antriebe anstatt des Tatzlager-Antriebs verbaut.
Gemäß einer Untersuchung der DB aus dem Jahr 2005 [1] ist jedoch bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h der Tatzlagerantrieb im Sinne einer LCC-Betrachtung wirtschaftlicher als der Hohlwellenantrieb.
Beispiele für Fahrzeuge mit Tatzlagerantrieb:
- S-Bahn-Triebwagen der DB-Baureihe 420
- Güterzuglok der DBAG-Baureihe 152
Die Bombardier Traxx ist sowohl mit Hohlwellen- als auch mit Tatzlagerantrieb gebaut worden, je nach Anwendungszweck (in ersterem Fall schneller Regio-Verkehr, im zweiten Güterverkehr).
Siehe auch
Quellen
- ↑ Sebald, Martin B.: Vergleich Tatzlagerantrieb und Kardanantrieb mit Hohlwelle, ETR Eisenbahntechnische Rundschau Nr. 54, Juli/August 2005, S.455-460
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