- Taufe für Verstorbene
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Die Totentaufe ist ein Ritus, der in verschiedenen Zusammenhängen auftaucht als Handlung für Verstorbene.
Inhaltsverzeichnis
Totentaufe im Neuen Testament
Das Neue Testament kennt den Begriff der Totentaufe im Zusammenhang einer Frage des Apostels Paulus im 1 Kor 15,29 LUT als eine stellvertretende Handlung für einen Toten. Diese Art der Taufe wird auch als „Vikariatstaufe“ bezeichnet.
Totentaufe in der Alten Kirche
Die Kirchenväter wie etwa Johannes Chrysostomus berichten, dass christliche Sondergemeinschaften (z. B. Marcioniten, Kerinthianer, Montanisten) im 2. und 3. Jahrhundert nach Christus diese stellvertretende Form der Taufe geübt haben. Dabei versteckten die Anhänger dieser Taufpraxis beispielsweise einen Menschen unter dem Totenbett, und ließen diesen dann bei der Tauffrage stellvertretend für den Gestorbenen antworten.
Totentaufe in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Der Begriff Totentaufe bezeichnet auch die Praxis der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage („Mormonen“), Lebende stellvertretend für Verstorbene zu taufen. Mormonen führen diese Taufe ausschließlich in ihren Tempeln durch.
Diese Totentaufe stützt sich auch auf die Aussage in 1. Kor 15:29, die in der mormonischen Schrift Lehre und Bündnisse in den Abschnitten 127-128 weiter ausgeführt wird. Sie dient nach dem Verständnis der Mitglieder der Kirche der „Sammlung Israels“, an der die Mitglieder aktiv mitwirken. Da das ewige Leben nur der erlangen könne, der getauft sei, jedoch viele bereits verstorbene Menschen nie die Möglichkeit hatten, sich in dieser Kirche taufen zu lassen, soll ihnen durch die stellvertretende Taufe der Weg zum ewigen Leben ermöglicht werden. Der Verstorbene entscheide dann im Jenseits selbst, ob er die ihm solchermaßen zugedachte Taufe auch annehmen will. Für die in der jetzigen Zeit nicht erfassten Menschen werde die stellvertretende Taufe nach der Wiederkehr Christi durchgeführt werden.
Notwendig zur stellvertretenden Taufe für den Verstorbenen (wie die Totentaufe bei den Mormonen offiziell genannt wird) ist nach mormonischem Glauben allein die Kenntnis des korrekten Namens sowie der Geburts- und Sterbedaten. Außerhalb der USA sind Mormonen daher vor allem durch ihre rege Tätigkeit als Ahnenforscher (Familienforscher) bekannt. Nach offizieller Lehre dürfen Personen zur stellvertretenden Taufe nur von direkten Nachfahren eingereicht werden, was allerdings von den Mitgliedern der Kirche nicht immer korrekt gehandhabt wird. Die Taufe darf nur durchgeführt werden, wenn die betreffende Person mindestens ein Jahr verstorben ist oder, bei fehlendem Sterbedatum, vor mindestens 110 Jahren geboren wurde. Hierauf wird sehr strikt geachtet.
Durch ihre Sammeltätigkeit verfügt die Kirche Jesu Christi der Heiligen Letzten Tage heute mit Familysearch über die größte genealogische Datenbank der Welt (mehr als 1 Milliarde Datensätze). Diese Daten stehen jedem Interessierten per Internet oder in den Genealogie-Forschungsstellen frei und kostenlos zur Verfügung und sind daher ein beliebter Forschungsansatz für Familienforscher und Genealogen. Die Internetdatenbank muss allerdings als "Sekundärquelle" gelten, denn es handlt sich um Abschriften aus Kirchenbüchern oder um die von Familienforschern veröffentlichten Resultate ihrer eigenen Forschung. Deshalb ist es noch wertvoller, dass die Mormonen ihre verfilmten Kirchenbücher über ihre Genealogischen Forschungsstellen ebenfalls allen Menschen zur Verfügung stellen – Ausnahmen gelten, wenn die Besitzer der Kirchenbücher, also kirchliche Stellen, dies untersagen. Man kann die Kirchenbuchfilme in der Datenbank recherchieren und dann in eine Forschungsstelle bestellen. Ausführliche Informationen darüber findet man im GenWiki, dem Wiki der deutschen Familienforscher.
Totentaufe in der Neuapostolischen Kirche
--> siehe Hauptartikel: Entschlafenenwesen der Neuapostolischen Kirche
In der Neuapostolischen Kirche werden ebenfalls lebende stellvertretend für Verstorbene getauft, und zwar in ihren Gemeindehäusern. In dieser Kirche wird die stellvertretende Taufe der Toten ohne Kenntnis oder Angabe eines Namens durchgeführt. Die während eines dreimal im Jahr stattfindenden Gottesdienstes an zwei Amtsträgern durchgeführte Taufe findet nach dem Kirchenverständnis Gültigkeit bei all jenen Entschlafenen, welche die Liebe Gottes ziehen konnte. Aus der Notwendigkeit der Spendung einer Taufe für Tote leitet die Kirche auch für ihre beiden anderen Sakramente (Abendmahl und Spendung des Heiligen Geistes) eine stellvertretende Handlung für Tote ab.
Rechtliche Problematik
Das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft die Fortsetzung des vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährten Schutzes über dem Tod einer Person hinaus (post mortem) aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Recht bezieht sich sowohl auf die ideellen Aspekte als auch auf die kommerzielle Verwertung einer Persönlichkeit nach ihrem Tod. Ein Anspruch auf Anonymität des Verstorbenen besteht jedoch nicht. Der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung enden mit dem Tod des Menschen. Der Wert- und Achtungsanspruch, der aus der Menschenwürde (Artikel 1 des Grundgesetzes) abzuleiten ist, besteht jedoch für eine gewisse Zeit fort, verblasst jedoch mit zunehmendem Zeitablauf.
Literatur
- Friedrich Lang: Die Briefe an die Korinther, in: Das Neue Testament Deutsch, Göttingen 1986, dort vor allem Seite 228- 230, ISBN 3-525-51368-2
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