Taxakurs

Taxakurs
Börsenkurs von Microsoft von September 2004 bis Februar 2005

Der Börsenkurs ist ein an einer Börse festgestellter Preis eines Finanzinstruments. Man unterscheidet Kassa- und taxierte Kurse. Der ermittelte Kurs liegt immer zwischen dem Geldkurs (engl.„Bid“ = Untergrenze; maximaler Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, das Wertpapier zu kaufen) und Briefkurs (engl. „Ask“ = Obergrenze; minimaler Preis bzw. Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, das Wertpapier zu verkaufen). Die Differenz zwischen dem Geld- und Briefkurs bezeichnet man als Spread (nicht zu verwechseln mit Agio bei Fonds und festverzinslichen Wertpapieren).

Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am Gut Aktie. Grundsätzlich nehmen die Börsenmakler zunächst alle Kauf- und Verkaufswünsche, sog. „Orders“ entgegen und errechnen anschließend, bei welchem Kurs der größte Umsatz (an Aktien) zustande kommt, also möglichst viele Aktien geordert werden.

Inhaltsverzeichnis

Kursarten

Es wird unterschieden zwischen:

Nach dem Kurs des Käufers oder Verkäufers:

Nach dem Zeitpunkt der Kursfestellung:

  • Eröffnungskurs – Erster Kurs des Börsentages
  • Schlusskurs – Letzter Kurs des Börsentages

Nach der Art der Kursfeststellung:

  • Fortlaufender Kurs
  • Kassakurs (auch Einheitskurs genannt)

Nach der Qualität des Kurses:

  • Gehandelter Kurs
  • Taxakurs – Kann für ein Wertpapier kein Kurs ermittelt werden, was bei umsatzschwachen Wertpapieren der Fall sein kann, so legt der zuständige Wertpapierhändler einen Schätzkurs, den Taxakurs fest (Taxe, Kurstaxe). Der Fall tritt dann ein, wenn es keine Aufträge gegeben hat und somit keine Umsätze getätigt wurden. Nur so kann dann ein Wert ermittelt werden.

Neben diesen an den Börsen festgestellten Kursen gibt es Kurse, die von Maklern und Händlern über Direktgeschäfte festgesetzt werden, so genannte OTC (Over The Counter) -Kurse. Diese Kursinformationen werden nicht über Börsen vermittelt, sondern kursieren über Marktdatensysteme bei den Händlern.

Kurszusätze

Parkettarbeitsplatz an der Frankfurter Börse

Kurszusätze geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren im Präsenzhandel ausgeführt werden konnten, bzw. erläutern etwaige Kursveränderungen die während der amtlichen Notierung der Papiere eingetreten sind (Bsp.: Bezugsrechtshandelabschlag, Dividendezahlung etc...)

Nach § 33 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gilt:[1]

  • b = bezahlt, d.h., zu diesem Kurs fanden Umsätze statt. Kurse ohne Zusatz sind bezahlt Kurse.
  • bG= bezahlt Geld: Die zum festgestellten Preis limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage.
  • bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Preis limitierten Verkaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weiteres Angebot.
  • ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Preis limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
  • ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Preis limitierten Verkaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
  • ratG = rationiert Geld: Die zum Preis und darüber limitierten sowie unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
  • ratB = rationiert Brief: Die zum Preis und die niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

Kurshinweise

Die Kurshinweise geben an wie die Kurse im Handelsverlauf zustande gekommen sind. Im Gegensatz zu den Kurszusätzen sind die Kurshinweise nicht in der Börsenordnung geregelt.

  • G = Geld, zu diesem Kurs bestand nur Nachfrage. Es fand kein Umsatz statt.
  • B = Brief, zu diesem Kurs bestand nur Angebot. Es fand kein Umsatz statt.
  • au, ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt, ein Ausruf ist nicht gestattet
  • C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Kurs wurden ausschließlich Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren.
  • ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag verschiedener Rechte.
  • ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausgleichszahlung.
  • ex BA, ex Ber = nach Berichtigungsaktien: Hierbei handelt es sich um einen Kurszusatz für den Fall, dass ein Berichtigungsabschlag vorgenommen wurde. Es ist die erste Notiz nach der Umstellung des Kurses auf das (aus Gesellschaftsmitteln) berichtigte Aktienkapital.
  • ex Bo = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bonusrechts.
  • ex BR, ex Bez = nach Bezugsrecht: Hierbei handelt es sich um einen Kurszusatz am Tage des Bezugsrechtsabschlages. Der Kurs der jungen Aktie wird ab sofort mit Kursabschlag (ohne Bezugsrecht) gehandelt. Meist ist es der vorletzte Börsentag vor Ablauf der Bezugsfrist.
  • ex D, ex Div = nach Dividende: Hierbei handelt es sich um einen Kurszusatz am Tage des Dividendenabschlages. Die Aktie wird ab sofort ohne Dividendenanspruch für das abgelaufene Jahr gehandelt (die vorher im Kurs enthaltene Dividende wurde abgeschlagen). Meist ist es der 2. Börsentag nach der Hauptversammlung
  • ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf die geteilten Aktien.
  • ex Z = ausgenommen Ziehung: Der notierte Kurs versteht sich für die nicht ausgelosten Stücke. Der Hinweis ist nur am Tag der Wiederaufnahme der Notierung zu verwenden. Plus- und Minusankündigung.
  • ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen.
  • * = Sternchen, Kleine Beträge konnten ganz oder teilweise nicht gehandelt werden.
  • T = Taxe, es fanden keine Umsätze statt, der Kurs ist geschätzt.
  • = gestrichen, es konnte kein Kurs festgestellt werden.

Belege

  1. Börsenordnung für die FWB, Stand: 9. Juli 2008.

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